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Pebbles

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Beiträge von Pebbles

  1. Sollten die funding fees unter Werbungskosten fallen, dann fällt eine Versteuerung ja erst an, wenn die Position geschlossen wird.  So ist es ja auch für die open/close Gebühren.

    Also nehmen wir mal an man hat eine Position lange gehalten und steht bei -5000 USDT. In der gesamten Zeit hat man durch funding fee allerdings 1000 USDT eingenommen. Angenommen die Gebühren zum eröffnen wären fix mit 5 USDT. Somit würde sich als tatsächlicher Gewinn folgendes ergeben:

    -5000 - 5 - 5 + 1000 = -4010

     

    Ich werde die Tage mal meinen StB fragen, aber ich befürchte der wird auch nicht mehr wissen. Das ist alles einfach zu neu.

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