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Gomez

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  1. Erst einmal vielen Dank für die Antworten. Um sicherzugehen, dass mein Punkt richtig angekommen ist, möchte ich es nochmal deutlicher darstellen. Ja, die BTCB hätte ich über 1 Jahr gehalten (siehe Beispiel 1. Post). Wenn diese anschließend vom Wallet auf Binance übertragen (BEP2 Netzwerk) werden, bekomme ich allerdings wieder "normale" BTC (hier ist das Wichtige: "resettet" sich dann die Haltefrist wieder auf 0 Tage? ), die ich dann verkaufen könnte. Ich würde also nicht die 1 Jahr gehaltenen BTCB verkaufen, sondern wieder andere BTC, die ich nach dem Transfer auf das Wallet bekomme. Ich hoffe, das ergibt so Sinn, was ich geschrieben habe
  2. Hallo zusammen, wenn man bei Binance z.B. Bitcoin auf sein Wallet übertragen will, dann gibt es die Option, das BEP2 Netzwerk dafür zu wählen (das Wallet muss das auch unterstützen). Wenn man das macht, landen auf dem Wallet "pegged" BTCB (Bitcoin BEP2) statt BTC (also wenn man 1 BTC nehmen würde, würde auf dem Wallet 1 BTCB (minus Transaktionskosten) landen). Wenn man die BTCB dann wieder auf Binance überträgt (mit BEP2 Netzwerk), werden aus den BTCB wieder automatisch "normale" BTC. Wie sieht es mit der einjährigen Haltefrist aus, also wenn ich die BTCB 1 Jahr auf dem Wallet gehalten habe und sie anschließend auf Binance wieder verkaufe, ist dies dann steuerfrei? Eigentlich habe ich ja nicht die ursprünglich gekauften BTC 1 Jahr gehalten, sondern die "umgewandelten" BTCB. Beste Grüße
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