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morpheus32

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  1. Wie gesagt: eine Sache ist die Steuerfreigrenze und eine andere ist das in der Steuererklärung einzugeben. Dass eine Steuerfreigrenze nicht überschritten wurde heißt nicht, dass man das nicht eingeben darf.
  2. Ich bin ganz deiner Meinung. Aber das Thema mit kleinen Beträgen (unter 600 Eur) habe ich im Forum nicht gesehen.
  3. So wie ich verstanden habe, es ist egal, dass bis zu 600 Eur die Gewinne steuerfrei sind. Man muss es eingeben (genauso wie bei Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale). und das habe ich nicht gemacht. Außerdem haben die Anwälte, die ich gefragt habe, darauf hingewiesen, dass ich eine Selbstanzeige machen musste (deswegen weiß ich auch wie viel sie kosten). Das Thema ist leider nicht einheitlich und auch nicht trivial.
  4. Hallo. Ich möchte meine Erfahrung über eine mögliche Selbstanzeige mitteilen, da ich viele gut Infos in diesem Forum gefunden habe und vielleicht meine Infos helfen jemandem. Ich habe 2018 BTC gekauft und sie in drei verschiedenen Coins umgetauscht: TRX, ETH, XRP. Damals wusste ich nicht, dass ich das in der Steuererklärung eingeben musste. Jetzt (2021) weiß ich besser. Ich habe diese Transaktionen bei Kryptotax eingegeben und es kam raus, dass ich ca. 25€ Gewinn gemacht habe. (Merkwürdig habe ich gefunden, dass Accounting mit einem Betrag von -39€ raus kam und CoinTracking mit 15€!). Ich war mir nicht sicher, ob ich den ganzen Prozess mit der Selbstanzeige starten musste. Ich habe bei Anwälten gefragt und die kosteten zw. 150 und 300€ pro Stunde. Und für 25€ wäre das in meinen Augen sehr unfair. Ich habe letztendlich mit meinem Sachbearbeiter im Finanzamt gesprochen. Ich hatte ehrlich gesagt Angst davor. Ich habe ihm alles erzählt und habe ihn gefragt, ob ich eine Selbstanzeige starten musste. Er war sehr locker dabei und hat gesagt, dass er mit seinem Vorgesetzte darüber spricht aber, dass er nicht glaubte, dass ich eine Selbstanzeige machen musste. Er hat mich gebeten in einer Email alle relevanten Infos einzugeben. Ich habe vor 3 Wochen das gemacht und heute kam ein Brief vom Finanzamt: "...wird aufgrund des geringen Betrages kein Strafverfahren eingeleitet." Ich weiß nicht, ob ich einfach Glück hatte aber dieser Weg hat mir viele Euros in Anwälten gespart. Ich weiß, dass der Betrag sehr klein war aber wer weiß, vielleicht mit anderen Sachbearbeiter ist es anders.
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