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Lichtblick

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  1. Ist irgendein Fall bekannt, bei dem es einer Privatperson durch Verstoßen gegen diese Meldepflicht richtig in den ***** gebissen hat? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es nirgendwo im Web jemanden gibt, der im Forum seiner Wahl sein Herz darüber ausgeschüttet hat, wie ihn diese Meldepflicht zerriss. Was kann man sich konkret vorstellen bei einer Strafe von bis zu 30k Euro pro Verstoß? Bei einem sechsstelligen Betrag sind bestimmt die 30k drin. Tut ein Bisschen weh, ist aber zu verkraften, wenn man mit solchen Summen hantiert. Wie sieht es jedoch bei kleineren Summen aus? Wenn man z.B. mehrmals Trades im fünstelligen Berreich ausführt. Da kann man sich ja endgültig ruinieren. Wäre es möglich, das Bußgeld anzufechten, wenigstens zu drücken, falls man zumindest fahrlässigkeit nachweisen kann?
  2. ASIC-Miner werden im Betrieb nicht nur warm, sondern sind auch sehr laut. Würdest du dich`dann wirklich bei der Arbeit konzentrieren können?
  3. Was ist wenn die Coins wirklich in 2018 angeschafft wurden, es also die Warheit ist, aber die Belege nicht mehr vorhanden sind, und man deswegen einfach den Zufluss am Kaufzeitpunkt versteuert? Wäre das so in Ordnung oder knallt es dann, weil allein die Möglichkeit besteht, dass vor dem Zeitpunkt des Zuflusses getradet wurde? Ist es bei irgeneiner der gängigen Kryptosteuertools möglich, die Haltefrist bei als Einkommen zugeflossenen Kryptowährungen zu "reseten" für den Fall, dass man zu seinen Ungunsten versteuern muss? Accointing bietet eine solche Funktion leider nicht an. Sorry, dass ich den Thread aus der Versenkung hole.
  4. Alles klar. Versuchst du mit dem Widerspruchsverfahren die vorausgezahlten Steuern zurückzubekommen oder geht es auch darum weitere Vorauszahlungsforderungen seitens des Finanzamts zu unterbinden?
  5. @skunk Ich meine, musstest du auch den hinterzogenen Betrag aus der Selbstanzeige doppelt zahlen?
  6. Woraus hatte sich der Betrag zusammengesetzt? Nur aus der nachzuzahlenden Summe oder war auch die angegebene Steuer aus der Steuererklärung mitinbegriffen?
  7. Ich habe mich nochmal informiert. Man muss wirklich nur die Jahre nacherklären, in denen Steuerstraftaten stattfanden. Die anderen Jahre, egal ob unerklärt, weil die Verpflichtung dazu nicht bestand, müssen nicht extra nacherklärt werden.
  8. @Morama Danke, ich habe die Einträge in der Transaktionshistorie schon gefunden. Mich wundert es immer noch, was am 16. November 2019, bezüglich Bitcoin Cash passiert ist. Warum fand da ein "Dispatch" statt?
  9. Ist es sinnvoll in einem solchen Fall eine Selbstanzeige vorzubereiten, bevor man überhaupt etwas an das FA schickt? Welche Möglichkeiten würde es hier geben, den Karren wieder aus dem Dreck zu ziehen? Hier hast du ja spekuliert, dass sich das FA möglicherweise darauf einließe, die ganze Menge an Coins zu versteuern. Ist aber wohl ein Sonderfall, da der Wert der Coins in diesem Beispiel sehr hoch ist. Käme man vielleicht mit Schätzen zum eigenen Ungunsten weiter?
  10. Da liegt das Problem: Ich weiß nicht wann ich die Coins angeschafft habe, weil ich keinen Zugang zur Wallet oder zur Transaktionshistorie habe. Ich habe nur die Rechnung der Ware, weiter nichts. Insofern weiß ich nicht auf welche Lösung sich das Finanzamt einlassen wird, wenn es denn überhaupt eine Lösung gibt. Sorry für Doppel-Post.
  11. Kann mir hier jemand bitte sagen, was bezüglich Bitcoin-Forks um den 16. November 2019 rum auf Binance passiert ist? Ich habe nämlich mit Accointing die Transaktionsdaten meines Binance-Kontos über API abgeglichen und es wird mir in der Accointing-Exchange-Wallet ein Deposit eines Bitcoinforks angezeit, obwohl ich auf Binance nirgends dazu einen Eintrag finde. EDIT: Ich habe nachgeguckt und doch was in meiner Transaktionshistorie gefunden. Es handelt sich um eine "Distribution" von BCH. Ich habe keinen blassen Schimmer, warum an dem Tag Bitcoin Cash "verteilt(?)" wurde. Der BCH/BSV Fork fand doch im Jahr zuvor statt?
  12. Hi Leute, bevor jemand hier fragt, nein, gegen mich steht kein Strafverfahren an. Mich wundert einfach, dass bisher scheinbar kaum einer hier oder überhaupt im Berreich Krypto, seine Erfahrungen diesbezüglich ausgelegt hat, obwohl garantiert eine Menge Leute im Kryptobereich auf die Schnauze gefallen sind. Falls irgendjemand, der sowas "überlebt" hat, dies liest: Fühle dich angesprochen, uns mitzuteilen, was du erlebt hast. Wie hoch waren die hinterzogenen Beträge? Hast du durch deine Taten dem Finanzamt entsprechenden Raum gegeben, dir mehr zu unterstellen, als du tatsächlich hinterzogen hast? Hat die Steuerfahndung deine Wohnung gestürmt? Wie lange hat das Verfahren gedauert? Wie hoch war die Strafe? Geht es dir trotz des Erlebten heute gut oder hast du durch deine Taten dein Leben zerstört? Schieß einfach los. Es interessiert mich.
  13. Danke für eure Antworten. Ich werde bald mit einem Steuerbrater sprechen und ihm diesen Sachverhalt darstellen. Mal schauen, was er dazu sagt.
  14. Ich würde gerne hoffen, dass es so ist. Sicher bin ich mir da nicht, deshalb frage ich ja. Natürlich ist es klar, dass wenn man die letzten 10 Jahre immer seine Steuererklärung abgegeben hat, dass im Fall einer Selbstanzeige nur Korrekturen für die Jahre abgeben werden müssen, in denen man Mist gebaut hat. Allerdings bin ich mir nicht sicher ob das auch für den Fall gilt, wenn man später als 10 Jahre zuvor damit angefangen hat seine Steuererklärungen abzugeben und das für das Finanzamt ein Grund ist, Unterlagen für die nicht erklärten Jahre einzufordern.
  15. @skunk Ich gebe dir ein Beispiel: Für 2017 gibt man 2018 seine allererste Steuererklärung im Leben ab, sei es weil man was absetzen will oder man Leistungen empfangen hat, die man aufgrund Progressionvorbehalt mitangeben muss. Davor hatte man nie Steuererlärung abgegeben, weil man als reiner Arbeitnehmer dazu nicht verpflichtet war, und auch sonst keine Einkünfte hatte und nichts absetzen konnte/wollte. Da man damit angefangen hat, seine Steuern zu erklären, muss man das die darauffolgenden Jahre nun auch tun. 2018 fängt man dann mit dem Kryptotrading an. Da man der Auffassung ist, unter der Freigrenze zu sein, meldet man in seiner Steuererklärung für 2018 nichts und gibt diese 2019 ab. Gegen Ende des Jahres merkt man bei der Bilanzierung seiner Trades, dass man im Jahr 2018 doch die Freigrenze überschritten hat und begreift, das eine Selbstanzeige gemacht werden muss. Dazu müssen alle steuerlich relevanten Straftaten der letzten 10 (oder 13?) Jahre angezeigt und die entsprechenden Korrekturen abgegeben werden. Die Frage ist nun: Da für all die Jahre vor 2017 keine Steuererklärung abgegeben wurde, muss man nun für diese im Rahmen der Selbstanzeige jeweils eine Erklärung nachreichen, selbst wenn in diesen Jahren keine Steuerstraftat begangen wurde?
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