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Paramahamsah

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  1. Das wäre bitter. Wobei ich noch nicht ganz verstehe, warum Schritt 3 Kapitalerträge und nicht wie Schritt 1 sonstige Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften (wie Schritt 1) sind.
  2. Hallo Biker, was ist denn Preis X und Preis Y für die BP-Token in Deinem Beispiel? Für ETH ist der Marktpreis klar, aber für die Beispieltoken?
  3. Hallo biker, vielen Dank für Deine Einschätzung. 100% sicher bin ich mir nicht. Aber alle Artikel, die ich bisher zum Thema Liquidity Mining gelesen habe, deuten die Bereitstellung von Liquidität als Verkaufsvorgang. Winheller: Winheller: DeFi Cryptotax: Beispiele DeFi Steuerberater Kamchen: https://ihre-mittelstandsberater.de/kryptonews-decentralized-finance-besteuerung-liquidity-mining/ Auch wenn man sich mal so einen Vorgang als Ethereum Transaktion ansieht, kommt man schnell auf die Idee, dass es ein Tausch 2 Token gegen das Uniswap Token ist (in nachfolgendem Beispiel für das Handelspaar DAI-USDC): https://etherscan.io/tx/0x9010d9dece562cea96f7bea9d9ecee3492575bb2487f34098c01e361ad77c03b/
  4. Das ist eine gute Frage. Mit Sicherheit kann ich das tatsächlich nicht beantworten. Hier zwei mögliche Ansätze: 1. Ansatz: https://www.youtube.com/watch?v=d7IfQ0Lw8U0/t=22:40 Bzgl. Eigentümer: Der Steuerberater im verlinkten Video führt bei Minute 22:35 aus, dass die ganze Idee hinter dem Liquidity Mining ja sei, dem Markt Liquidität zur Verfügung zu stellen. Und das ginge nur, wenn man seine wirtschaftliche Verfügungsmacht (Eigentum) an den bereitgestellen Coins aufgebe. Das sei aus seiner Sicht bei der Bereitstellung von Liquidität in einem Liquidity Pool der Fall. Aber wer dann der neue Eigentümer der Coins sein soll, sagt er nicht (kann ein Smart Contract Eigentümer sein?). Bzgl. Besitzer: Mit dem Eigentum geht in diesem Fall auch der Besitz über? 2. Ansatz: Andererseits habe ich die 100 Pool Token, die ich jederzeit wieder gegen ETH und meine eigenen Token zurücktauschen kann (Sachdarlehen?). Allerdings möglicherweise in einem anderen Verhältnis. Wenn z.B. ein unbekannter Dritter mit dem Liquiditätspool gehandelt hat und 1 meiner Token für 1 ETH gekauft hat (vereinfacht), sind im Pool danach 9 meiner Token und 11 ETH enthalten. Tausche ich die Pool Token jetzt ein, erhalte ich nicht mehr 10-10, sondern 9-11. Vllt. hat das auch einen Einfluss auf die Deifition von Besitzer und Eigentümer. Auf Deine Frage, was mit den 10 ETH im weiteren Verlauf passiert, hier zwei Optionen: A ) Ich tausche sofort meine erhaltenen 100 Pool Token wieder gegen die 10 ETH und 10 eigene Token aus dem Liquidity Pool zurück, ohne, dass jemand vorher mit dem Pool gehandelt hat. B ) Ich lasse sowohl meine Token, als auch die ETH für immer im Liquidity Pool und Leute handeln mit dem Pool, der als automatischer Market Maker agiert (Leute kaufen mein Token -> mehr ETH wandert in den Pool, Leute verkaufen mein Token -> ETH wandert aus dem Pool).
  5. Hallo Jokin, vielen Dank für Deine Antwort. Das hilft mir auf jeden Fall schon einmal weiter. Gestatte mir nun eine Folgefrage - Ich möchte nun das eigene Token handelbar machen. Dazu erstelle ich auf Uniswap ein Handelspaar (ETH + Eigenes Token). Damit es gehandelt werden kann, muss ich erstmalig Liquidität hinzufügen. D.h. ich gebe 10 Ethereum und 10 eigene Token in den Liquiditätspool und erhalte dafür 100 Pool Token, als Beweis dafür, dass mir 100% des Liquidität Pools "gehört". Dieser Vorgang wird wohl als Verkauf von 10 ETH und als Verkauf von 10 meiner eigenen Token gewertet, sowie als Kauf von 100 Pool Token. Jetzt die Krux - was ist der Verkaufspreis meines eigenen Tokens? Gilt immer noch 1 eigenes Token = 0€? Oder inzwischen 1 eigenes Token = ca. 1 ETH, weil man es ja jetzt auf Uniswap für ca. 1 ETH kaufen kann? Mit der erstmaligen Bereitstellung von Liquidität bekommt mein eigenes Token ja erstmalig einen Preis. 😕 Im ersten Fall hätte ich keinen Verkaufserlös, im zweiten Fall käme die ganz große Steuerkeule.
  6. Hallo zusammen, ich glaube meine letzte Frage war etwas zu komplex, ich versuche es mal mit einer einfacheren Fragestellung - Wenn ich ein eigenes Token erstelle (z.B. ein ERC-20-Token auf der Ethereum Blockchain), ist das dann als Anschaffunsvorgang zu werten mit einem Preis von 0€? D.h. sobald ich mein Token innerhalb eines Jahres verkaufe, habe ich einen Verkaufserlös in Höhe des Verkaufspreises?
  7. Naja, diese Ideale Situation gilt aber auch nur solange, wie man kein Staking/Lending/Liquidity-Mining betreibt. Mir wäre es tatsächlich lieber, immer 25% auf alles außer Tiernahrung zu zahlen, anstatt permanent mit Haltefristen zu hantieren und mal Kapitalertragssteuer, mal Einkommenssteuer für ein und denselben Coin zu bezahlen.
  8. Hallo zusammen, ich knabbere gerade an einer Fragestellung bzgl. Liquidity Mining, komme aber allein nicht weiter. Vielleicht hat ja von euch jemand eine Idee? Die Kurzfassung: Ich erstelle ein eigenes Token, biete es für 5 Sekunden auf einer dezentralen Börse zum Handel an, es wird nicht gehandelt, ich ziehe die gesamte Liquidität sofort wieder ab. Trotzdem zahle ich in jedem Fall (egal ob Alternative A oder B ) immer den persönlichen Einkommensteuersatz auf die bereitgestellte Liquidität. Bei der unten genannten Alternative A beim Erstellen des Handelspaares auf Uniswap, Bei Alternative B beim Abziehen der Liquidität. Übersehe ich hier etwas? Ich bin ja gern bereit Steuern auf Gewinne zu zahlen, aber hier habe ich ja faktisch keinen Gewinn und müsste dennoch zahlen? Betrachtet wird ein Szenario in 3 Schritten: Schritt 1: Erstelle ein eigenes ERC-20-Token names "Beispiel-Token (BT)" mit 1.000 Einheiten. Die 1.000 erstellten Beispiel-Token (BT) liegen auf meiner Wallet, niemand kann sie handeln. Sie sind damit wertlos und preislos (Preis für 1 BT= 0€). Schritt 2: Erstelle ein Handelspaar ETH-BT auf einer dezentralen Börse, um das Token handelbar zu machen. Auf Uniswap erstelle ich das Handelspaar ETH - BT mit einer anfänglichen Liquidität von 1 ETH und 1.000 BT. Ich bekomme von Uniswap 100 Pool Token (PT), die mir als Nachweis dienen, dass mir aktuell 100% des Handelspools ETH-BT gehören. Steuerlich wird der Vorgang wohl als Verkauf von 1 ETH, dem Verkauf von 1.000 BT und Kauf von 100 Pool Token gewertet (Quelle: https://cryptotax.io/defi-cryptotax-guide-swaps-liquidity-pools-und-yield-farming/). Damit gibt es nun erstmalig einen Marktpreis für BT ( 1 BT = 0.001 ETH) und das Beispiel-Token kann gehandelt werden. Schritt 3: Um des Beispiel nicht noch komplexer zu machen, ziehe ich die vollständige Liquidität aus dem Handelspaar direkt wieder ab, ohne dass der Token jemals gehandelt wurde. Jetzt kommt der konfuse Teil der Sache - die steuerlichen Auswirkungen der 3 Schritte: Schritt 1: Die Erstellung der 1.000 Beispiel-Tokens (BT) würde ich als Anschaffungsvorgang zum Preis 0€ je Beispieltoken werten. Schritt 2: Die Bereitstellung von Liquidität gilt als Verkauf von 1 ETH, Verkauf von 1.000 Beispieltoken (BT), Kauf von 100 Pool Token (PT) - Verkauf 1 ETH zum Preis von 2.200€ (Annahme: Anschaffung ist am selben Tag ebenfalls zu 2.200€ erfolgt) --> Kein Verkaufserlös, keine Steuer. - Verkauf 1.000 Beispieltoken (BT) zum Preis von XY Alternative A: Zum Zeitpunkt des "Verkaufs" hat das Beispieltoken immer noch keinen Preis (1 BT = 0€) --> Kein Verkaufserlös, keine Steuer. Alternative B: Durch die Erstellung des Handelspaars ETH-BT bekommt das Beispieltoken erstmalig einen Marktpreis (1 BT = 0.001ETH = 2,20€). Nachdem ich das Beispieltoken für 0€ angeschafft habe (bei der Tokenerstellung), habe ich nun eine Wertsteigerung des Beispieltokens von 2,20€ je Token, also von insgesamt 2.200€. Da der Vorgang einer Handelspaarerstellung als Verkauf von Beispieltoken gewertet wird, habe ich einen Verkaufserlös von 2.200€ und muss darauf als "sonstige Einkünfte" den persönlichen Einkommenssteuersatz bezahlen. - Kauf 100 Pool Token (PT): Anschaffungsvorgang. Hier wird keine Steuer gezahlt, aber ein Anschaffungspreis festgelegt. Pool Token haben keinen Marktpreis. Der Anschaffungspreis entspricht daher dem Wert der eingebrachten Token ETH & BT. Alternative A: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 0€ = 100 Pool-Token für 2.200 € --> 1 Pool-Token hat den Anschaffungspreis von 22€ Alternative B: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 2,20€ = 100 Pool-Token für 4.400 € --> 1 Pool-Token hat den Anschaffungspreis von 44€ Schritt 3: Das Entfernen von Liquidität gilt als Kauf von 1 ETH, Kauf von 1.000 Beispieltoken (BT), Verkauf von 100 Pool Token (PT). Annahme: Es wurde nicht gehandelt und der Marktpreis von ETH ist identisch geblieben. - Kauf von 1 ETH zum Anschaffungspreis von 2.200€ --> Anschaffungsvorgang, daher keine Steuerzahlung - Kauf von 1.000 BT zum Anschaffungspreis 2,20€ --> Anschaffungsvorgang, daher keine Steuerzahlung - Verkauf von 100 PT zum aktuellen Marktpreis des Handelspaares: 1 ETH a 2.200€ + 1.000 BT a 2,20€ = 4.400€ --> Bei Alternative A in Schritt 2 habe ich einen Verkaufserlös von 2.200€, den ich als "sonstige Einkünfte" mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuern muss. Bei Alternative B habe ich keinen Verkaufserlös und muss keine Steuern zahlen. Bei Alternative A muss ich in Schritt 2 zahlen, Bei Alternative B in Schritt 3. Kann das sein?
  9. Falls du in Summe mit einem rechnerischen Verlust durch den handel von noch nicht steuerfreien coins in einem Jahr da stehst, gib das auf jeden Fall an. Denn dann kannst du den verlust zur verrechnung mit etwaigen gewinnen in den Folgejahren nutzen (Verlustvortrag).
  10. 1) Ja Du musst darauf steuern zahlen. Der Tausch zählt als privates veräußerungsgeschäft. 2) vechain generiert automatisch VTHO, d.h. du erzielt mit VET Einkünfte,d.h. es gelten ab Erwerb 10 Jahre haltrfrist. PS: bin kein Steuerberater und kann einen solchen auch nicht ersetzen.
  11. Sehr gute Fragen. Genau das brennt mir auch unter den Nägeln. Werde versuchen heute Abend dabei zu sein.
  12. Danke für die Einschätzung. Ich fürchte die Höhe des Steueraufwands befindet sich noch in einer Größenordnung, bei der sich die Anwaltskosten bei den unklaren Erfolgsaussichten nicht lohnen werden. Ich werde da wohl in den sauren Apfel beißen und zahlen. Vielleicht probiere ich es mit einem Einspruch ohne Anwalt. Dann ist zumindest nur meine Zeit futsch und nicht noch mehr Kohle den Bach runter...
  13. Na Klasse. Dann hab ich ja mal richtig ins Klo gegriffen... Ich halte seit 2017 ADA, die sind also längst steuerfrei. Im Januar 2021 nutzte ich alle verfügbaren ADA, um Staking zu testen. Im Februar 2021 verkaufte ich einen Teil der ADA mit 5000€ Gewinn (unter der Annahme der Steuerfreiheit). Im März habe ich die gesamten Staking Rewards von ca. 50€ abgerufen. Dann habe ich alle ADA geunstaked, weil ich inzwischen von der Gefahr der 10 Jahresfrist gelesen hatte. D.h. ich muss jetzt ca. 2500€ Steuern zahlen, weil ich 50€ Staking Rewards erhalten habe? Verkehrte Welt...hätte ich das nur im Januar schon gewusst.
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