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coinneuling

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  1. Ok super, das hilft mir schonmal weiter:) Magst du mir vielleicht noch kurz erläutern, wieso es strategisch sinnvoll sein kann die nicht steuerrelevanten Einkünfte anzugeben? Wenn ich im Folgejahr größere Beträge angebe, werden die doch automatisch korrekt abgeführt? lg
  2. Danke dir für deine Antwort. Mir geht es noch darum ob die "sonstiges Einkünfte" aus dem Staking mit einer Freigrenze von 256€ losgelöst von Kapitalerträgen mit einer Freigrenze von 600€ zu betrachten sind oder gilt doch beides als Kapitalertrag? Nach meinem Laienverständnis würde ich nun so vorgehen: Bitcoin Staking mit 700€ Ertrag versteuern (sonstige Einkünfte) Eth Verkauf von 500€ nicht angeben da unter 600€ Grenze (Kapitalerträge) oder wo ist mein Denkfehler? lg Noch ein kleine Frage: Muss ich die Stakingerträge überhaupt im aktuellen Jahr versteuern, wenn ich sie nicht veräußere, sondern einfach nur liegen lasse? Ist das geklärt?
  3. Servus Leute, ich habe durch den Verkauf von Eth dieses Jahr ca. 500€ verdient (also unter der 600€ Grenze). Zusätzlich habe ich durch BTC Staking ca. 700€ eingenommen. Muss ich in der Steuererklärung nun lediglich die Stakingeinnahmen(da über 256€) bei "sonstige Einnahmen" angeben oder gilt beides als Kapitalertrag und ich muss die Summer beider Geschäfte angeben? Bin da etwas verunsichert und würde mich über eine kurze Einschätzung freuen. lg
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