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Hexikaner

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Alle Inhalte von Hexikaner

  1. Der Einwand von @Bogard603 hat schon seine Gültigkeit. Aus der Ablage-Adresse wird beim Beenden des Stakings nichts abgebucht, weil der Zugriff auf diese fehlt. Bei den geminteten HEX-Token wird „x00…00“ als Ursprungsadresse angegeben, weil das bei jeden neugeminteten Token der Fall ist. Zum Beispiel haben die UNI-Swap-Token, die von den Entwicklern erzeugt wurden, die Adresse „x00..00“ als Ursprung. Bei der steuerlichen Bewertung des Staking-Vorgangs, des „Verbrennens“ der HEX-Token, kommt es eventuell darauf an, ob jemand nachweislich auf die oben genannte Adresse zugreifen kann. Man sollte sowieso einen Steuerexperten hinzuziehen.
  2. File Not Found - Schwarz Übrigens: Der letzte Post von mir in diesem Thread enthält den Titel „Checkpoint Charlie“ von Whitey, falls der Youtube-Link nicht mehr funktionieren sollte.
  3. Ist die Sache mit der Besteuerung von Kryptowährungen seit dem Urteil vom BFH nicht endgültig durch? Hat irgendjemand eigentlich noch Bock, zu klagen, etwa bis zum Bundesverfassungsgericht?
  4. Zu Punkt 4: Hast du auch die PLS-Token miteinbezogen, die diejenigen „Investoren“ bekommen haben, die während der „Sacrifice-Phase“ ihre Coins für PLS „geopfert“ haben, sprich, an dem PLS-ICO teilgenommen haben? Näheres dazu findest du hier: https://archive.is/gZXer Zu Punkt 5: Auch wenn dann alle „überzähligen“ PLS-Token dann aus der ICO-Phase stammen, und nicht aus einem Premining, ist das dann in Sachen Dezentralität unerheblich und das Netzwerk ist trotzdem zu zentralisiert?
  5. Pulsechain ist jetzt live! https://pulsechain.com
  6. Hättest du ein wenig recherchiert, bevor du leichtfertig Tips vergibst, würdest du wissen, dass du gerade bei der Postbank damit eine Kontokündigung riskierst. Ob du dich davor schützen kannst, indem du dein Postbank-Konto als Basiskonto führst, weiß ich nicht.
  7. Echt geil, in gewisser Weise wird es einem durch diesen Anti-Geldwäschezirkus auch erschwert, seine Steuern zu zahlen. Es wird Zeit, dass der Fiskus auch Kryptowährungen annimmt (Ausländisches Beispiel: Das schweizer Kanton Zug), da hätte man dann zumindest ein Problem weniger. So doof können unsere Behörden doch nicht sein, wenn sie dazu in der Lage sind, beschlagnahmte Coins bei bitcoin.de auf den Markt zu schmeißen. Gibt es eigentlich alternativen im Ausland? Ist zwar nicht so der Hit, aber was bleibt einem bei dieser Schikane schon übrig?
  8. @Serpens66 Hui, 10.000 Euro, nur um so ein Schreiben aufzusetzen? Dass die Zankerei mit dem Finanzamt bzgl. der Rechtmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnen aus dem Handel von Kryptowährungen für dich so teuer war, kann ich noch verstehen. Aber ist denn eine solche Anfrage für den Steuerberater mit einem solchen großen Aufwand verbunden, um solche Kosten zu rechtfertigen?
  9. Bevor bitcoin.de klar kommt, krallt sich Bitpanda den deutschen Markt. So weit wird es kommen.
  10. Mal schauen. Bei der Haltefristverlängerlängerung auf 10 Jahre für gestakte Coins kamen neunmalkluge Steuerhelden auch an mit „das war doch schon immer klar“.
  11. Ging es in deinem Austausch mit dem Support darum, ob ein neuer Partner anstelle von Fidor gesucht wird oder dass Kraken selbst einen Service als Bank anbieten wird?
  12. Genau deshalb, werte Marlies, weiß ich warum ich deine Beiträge nicht ernst nehmen muss.
  13. Geduldige Seelen warten bis der Bitcoin-Preis auf knapp $10.000 (zehntausend) gestürzt ist und schmeißen dann trotz Risiko einen ordentlichen Batzen Geld rein.
  14. @skunk Gut zu wissen, das macht das Ganze klarer. Falls es noch von Interesse ist, die mündliche Verhandlung des aktuellen anhängigen Verfahrens beim BFH ist am 14. Februar 2023. An dem Tag müsste dann das Urteil gefällt sein. Hier ist der Link zum Termin: https://tinyurl.com/mr44xc2e
  15. Manche behaupten, dass Rewards ab dem Zeitpunkt zu versteuern sind, ab dem du sie verlustfrei in deine Wallet buchen kannst. Lasse dich am besten von einem sachkundigen Steuerberater diesbezüglich beraten.
  16. Wurden dir die Zinsen komplett oder nur zum Teil erstattet? Um welche Zinsen handelt es sich konkret? Hast du statt den Zinsen eigentlich den Säumniszuschlag erstattet bekommen? Waren es die Strafzinsen auf deine Nachmeldung oder lediglich "normale" Nachzahlungszinsen? Soweit ich es in Erinnerung habe, wurde der Betrag der Nachzahlungszinsen von 6% p.a. auf 1,8% p.a. herabgesetzt, nicht jedoch bei Strafzinsen auf hinterzogene Steuerbeträge. Der Strafzins ist bei 6% p.a. geblieben, soweit ich weiß. Hier ist eine Quelle: https://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/finanzamt/die-hoehe-des-zinssatzes-auf-steuerzinsen-ist-verfassungswidrig
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