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eth2000

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  1. Hallo zusammen, hat jemand zu diesem Thema mittlerweile Erfahrungen mit der Finanzverwaltung oder Steuerberatern gesammelt? So langsam wird das Thema für die Steuererklärung 2021 ja akut. Aus meiner Sicht gibt es Argumente für beide Herangehensweisen (Einnahme zum Zeitpunkt des Auktionsgewinns oder über die Zeit). Eine dritte Variante wäre dann noch Vereinnahmung zum Zeitpunkt des Claimens. Danke! Nachtrag: Nach genauer Lektüre des BMF-Schreibens und ein paar Artikeln zum Steuerrecht bleiben m.E. nur zwei Optionen. Einnahmezeitpunkt ist entweder der Gewinn der Auktion oder das Claimen. Für ersteres spricht, dass die Token unabänderlich per smart contract der persönlichen Wallet zugerechnet werden. Über die Wallet verfügt man mittels private key (hier gibt es Urteile zu Mitarbeiterbeteiligungen, auch bei Sperrfristen sofort einen Zufluss annehmen). Für letztere Auslegung spricht die Interpretation, dass man wirtschaftliche Verfügungsmacht nur mit der Gutschrift im Wallet hat (man könnte ja zB den key verlieren oder der smart contract zum claimen hat einen Fehler o.ä.). Dann käme es also auf den Zeitpunkt des Claimens an.
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