Ich denke da gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Alle Preise waren in BTC so das erkennbar war, dass die Handelswährung Bitcoin ist. Dann ist eine nachträgliche Umrechnung nicht gültig und hat schon was mit Willkür zu tun. Warum hat er nicht USD oder Yen genommen?
2. Alle Preise waren in Euro, es war zu erkennen, dass seine Handelswährung Euro ist und bei Bezahlung in Bitcoins umgerechnet wird. Ist doch klar, dass bei Widerruf auch wieder zurückgerechnet wird. Sowohl bei steigenden, als auch bei fallenden Kurs.
Angenommen der Bitcoin-Kurs wäre gefallen, dann hättest du doch auch gewollt, dass er dir 2,3,4 statt 1,2 Bitcoins gibt oder? Du hast letzlich den Wert des Gegenstands zurückerhalten - zumindest nach Möglichkeit 2. In dem Fall hat dein Rechtsempfinden eher etwas mit Gaunerei zu tun.