Eben, wie soll man dies beweiskräftig darlegen können, wird schwer. Das Finanzamt lässt sich aber auf solche Spielchen nicht ein, wenn es zu einem Vermögensregister kommen sollte und darauf dann ein gewisser Prozentsatz als Abgaben an den Staat gezahlt werden soll (gab es schon mal, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Lastenausgleichsgesetz).
Wenn man Kryptowährungen gekauft hat, wird man über dessen Verbleib Nachweis erbringen müssen, wenn man das nicht kann, wird das Finanzamt davon ausgehen, dass diese noch im Besitz sind, auch wenn man noch so eine tolle Ausrede über Diebstahl, Verlust der Wallet bzw. Seeds hat.
Leider bin ich sehr unentspannt bei dem Thema, weil es um den eigenen erarbeiteten Wohlstand geht, der einem in gewissen Teilen genommen werden kann/soll.