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FantomGuy

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  1. Hallo Jokin, vielen Dank für deine Antwort! Tatsächlich dachte ich bisher, dass FIFO Wallet übergreifend angewendet werden muss und habe daher "wallet-based cost tracking" deaktiviert. Deiner Antwort entnehme ich, dass dem nicht (oder nicht zwangsweise) so ist. Hast du eventuell einen Verweis für mich zu weiterführenden Informationen zu dem Punkt? Dein Vorschlag mit der "virtuellen" Aufteilung der Transaktionen in separate Wallet ist dann auf jeden Fall interessant. Lässt sich das denn dann wirklich so argumentieren, obwohl es de facto nur ein Wallet ist? Gibt es Referenzen, die diese Argumentation stützen oder vielleicht sogar konkreter Regeln vorgeben, wann Transaktionen im Sinne von FIFO von einander getrennt betrachtet werden dürfen/können? Was mich ansonsten nach wie vor massiv umtreibt ist die Sache mit dem Einsatz von "Brückenwährungen". Ich meine mal gehört zu haben, dass Brückenwährungen, die einfach nur als Zwischenstation im Zuge eines Kaufvorgangs genutzt wurden, steuerlich nicht zu betrachten sind und stattdessen der Kaufvorgang als Ganzes betrachtet werden muss (also in meinem Beispiel Euro -> DOT). Die Tatsache, dass ich dazu aber bisher absolut nichts finden konnte, lässt ja leider vermuten, dass dem nicht so ist. Oder ist dir (oder jemandem sonst) doch irgendetwas in der Richtung bekannt? Weiterhin vielen Dank für deine/eure Hilfe!
  2. Hallo zusammen, Bei der Ermittlung meiner Krypto-Gewinne/Verluste für die Steuererklärung 2021 meiner Krypto-Transaktionen habe ich mit Schrecken festgestellt, dass ich durch den regelmäßigen Einsatz von Kryptowährungen (meist BNB auf Binance) als "Brückenwährung" beim Kauf von anderes Kryptowährungen bzw. Tokens bei konsequenter Anwendung von FIFO beträchtliche Veräußerungserlöse generiert habe. Zur konkreteren Erläuterung der Situation hier ein konkretes (vereinfachtes) Beispiel: Im Oktober 2020 habe ich auf Binance für 500 Euro 10 BNB zu einem Kurs von 50€ gekauft und seitdem gehalten. Im April 2021 hatte ich das Ziel auf Binance für 500 Euro DOT zu erwerben. Da ein Direktkauf von DOT nicht möglich war, habe ich BNB als "Brückenwährung" genutzt, d.h. für 500 Euro 2 BNB zu einem Kurs von 250€ gekauft und diese anschließend sofort in DOT getauscht, ohne mir dabei irgendetwas Böses zu denken. Bei Betrachtung mit FIFO erzeugt nun dieser Tausch von BNB in DOT einen Veräußerungsgewinn von 400 Euro, obwohl es sich doch eigentlich nur um den Kauf von DOT über eine Brückenwährung handelt. Leider habe ich dies in der ein oder anderen Form mehrfach getan und habe dadurch wie gesagt bei konsequenter Anwendung von FIFO beträchtliche Veräußerungserlöse generiert. Meine Frage lautet nun: war dies einfach naiv/unbedacht von mir und ich habe dementsprechend Pech gehabt und muss in den sauren Steuerapfel beißen? Oder gibt es eine Sonderregelung für diesen Einsatz von Brückenwährungen, so dass hier der gesamtheitliche Kaufvorgang betrachtet werden muss und FIFO auf die genutzte Brückenwährung keine Anwendung finden sollte? Leider konnte ich trotz intensiver Suche im Internet nichts zu dem Thema finden. Entweder ist das Problem zu selten oder womöglich benutzte ich einfach die falschen Begriffe um etwas zu dem Thema zu finden... Daher versuche ich nun hier mein Glück. So oder so bin ich für jede Art von Hinweisen/Aufklärungen sehr dankbar!
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