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dirkq

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  1. Das ist schon richtig, wenn dein Fall an einen halbwegs denkfähigen "Ermittler" geht, wird er sich die Zeit nehmen die Sache zu verstehen und dich evtl. dazu befragen. Wenn er den von der Bank formulierten Geldwäscheverdacht nicht sieht wird er vielleicht nur die Bafin zur Beurteilung bitten (die sich dann um die Gewerblichkeit Gedanken machen darf) und ggf. die Sache dort hin vollständig abgeben oder ohne weitere Schritte der Staatsanwaltschaft empfehlen einzustellen, eventuell bekommst du davon noch nicht einmal etwas mit. Ich bin so wie du der Meinung, dass in der Realität einen Unterschied geben wird, ob du dich wie bei "localbitoins" üblich im Park "bei der großen Statue, cash gegen Bitcoin" triffst oder für die Behörden vollständig nachvollziehbar über einen Deutschen Marktplatz mit Girokonto usw.. Die Diskussion über den Rechtsstatus des Bitcoinhandels im Allgemeinen und den eventuellen "worst-case"-Szenarios finde ich trotzdem interessant. Ich glaube da wird es noch einigen Konflikt zwischen den Regulierungsbehörden und der "Community" geben, bis Bitcoin wirklich in der Masse ankommen kann/wird.
  2. Für dein Kundenprofil ungewöhnliche Umsätze. Auf einem Studentenkonto werden nicht regelmäßig 10k hin&hergeschoben. Ein normal Erwerbstätiger wird in der Regel unter 100k bleiben, und wenn er mal große Transaktionen hat ist in der Regel der Zweck erkennbar z.B. für ein Bauvorhaben mit entsprechenden Zahlungsempfängern "Müllers Gerüstbau GmbH". Alles ist auffällig was ungewöhnliche Begriffe im Verwendungszweck stehen hat. Hattest du 10 Jahre lang einen Gehaltseingang von 2k und von heute auf morgen jede Woche 5 Überweisungen über 10k rein&raus wirst du in einem der automatischen Filter landen. Viel Auslandsüberweisungen in Geldwäscheländer. Als ich letztens eine Übw an btc-e geschickt habe hat die Bank extra nochmal telefonisch nachgefragt ob ich mir denn sicher bin dort hin etwas schicken zu wollen, und ja klar, es sei nur eine Routineprüfung. Es gibt wohl Listen von "verdächtigen" Konten. Wenn ich mit denen nun regelmäßige Geschäfte mache wird mir diese Bank bestimmt irgendwann "generelle Fragen zur Zusammenarbeit" stellen. Beantworte ich diese auf eine Weise die dem Geldwäschebeauftragten der Bank nicht reicht geht es den üblichen Weg, ohne dass du es erfährst. Ergo: Du kannst es nicht steuern, du bist dem Ermessen des zuständigen Geldwäschebeauftragen ausgeliefert. Oder du besprichst es im Voraus mit deinem Berater, der sich dein Vorhaben erst "von oben" absegnen lässt, oder einfacher du gehst zur Fidorbank, die werden dich bestimmt nicht anzeigen weil du Bitcoin.de Handel betreibst (Nein ich bekomme keine Provision von denen )
  3. Der Ablauf ist dieser (aus eigener Erfahrung im Bereich Forex-Handel): Sparkasse zeigt dich wegen Verdacht auf Geldwäsche an, das geht zur Staatsanwaltschaft (nicht zur Bafin!), die entscheidet welche Amtshilfeersuchen sie stellt, z.B. bei der Bafin & Finanzamt. Ab diesem Punkt ermitteln zwei unabhängige Behörden gegen dich. Die Bafin fragt sämtliche deiner Konten ab (landet dann später in der Ermittlungsakte) und schreibt dir einen Brief. Wenn du plausibel erklären konntest was du gemacht hast und ggf. unwissentlich mit kleinem Handelsvolumen gegen Regeln verstoßen hast lassen sie dich in Ruhe (so wie bei dem Fall mit dem eingescannten Schreiben auf Bitcointalk). Wenn du Glück hast melden sie der Staatsanwaltschaft zurück, dass alles ok ist. Die stellt dann die Ermittlungen ein. Wenn nicht wird ein Strafverfahren eröffnet. Wenn die Bafin nicht rechtzeitig die Rückmeldung schickt kann es durch die parallel laufenden Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sein, dass du vorgeladen oder per bewaffnetem Überraschungsbesuch befragt wirst. Am Ende wird alles eingestellt, entweder durch Ermessensspielraum des Staatsanwalts oder im Strafverfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags. Bis dahin bist du aber um eine Lebensgeschichte reicher. Und wehe du hattest in den Jahren davor deine Steuern nicht richtig gemeldet, denn das Finanzamt weiß nun auch Bescheid und schaut mal durch deine Akte nach Auffälligkeiten. Sorry wenn ich hier den Schwarzmaler spiele, aber ich kann nicht mehr anders. Vor 2 Jahren wäre ich weitaus optimistischer gewesen. Und, Gewerblichkeit richtet sich nach der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Wenn du ganz privat alte Möbel kaufst und bei ebay "regelmäßig mit Gewinnabsicht" verkaufst wirst du als Gewerblich eingestuft, egal ob du ein Gewerbe hast oder ein Büro angemietet hast. Mein Entschluss in der Sache könnte evtl. so lauten: Lass sie doch kommen wenn sie wollen, der Ärger kann nicht so groß sein, wenn 10tausende in Deutschland das gleiche machen. Sei dir dem Risiko bewusst, versteuere deine Gewinne ordnungsgemäß, mach einfach nichts was man dir später moralisch oder im groben Rahmen strafrechtlich vorwerfen kann, speichere deine ganz ganz privaten Daten nicht auf deinem PC, nutze möglichst das Fidorkonto und versuche nur mit Deutschen Geschäftspartnern zu handeln. Dann hat die Kripo wenigstens besseren Einblick in das Privatleben deiner Geschäftspartner. Ein Statement von bitcoin.de oder deren Rechtsanwälten ist im Übrigen nach dem Prinzip "Cui bono" mit Vorsicht zu genießen. Wenn ich deren Anwalt wäre, würde ich versuchen eine möglichst für den Kunden bequeme Auslegung zu finden. Ob der Staatsanwalt dann genauso urteilt bleibt dann persönliches Lebensrisiko.
  4. Laut dem Bafin-Schreiben (und meiner Interpretation davon) darf man damit zahlen, und geminte Bitcoins verkaufen, aber kein mit Gewinnabsicht verbundenen und regelmäßigen An- und Verkauf betreiben. Andere Interpretationen sind willkommen!
  5. Aus der Stellungnahme der Bafin: "Werden die "bitcoins" dagegen selbst zum Gegenstand eines Handels ... kommen erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach § 1 Abs 1a Satz 2 Nr. 1 bis 4 KWG in Betracht. Grundsätzlich bedarf der im vorhinein erteilten Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, wer gewerbsmäßig oder in einem Umfang der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Finanzdienstleistungsgeschäfte im Sinne des §1 Abs 1 Satz 2 bzw. des §1 Abs 1a Satz 2 des KWG erbringen will. Die Gewerbsmäßigkeit des Handels setzt eine auf gewisse Dauer angelegte Geschäftstätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung voraus..." ---------- Ein Interpretationsversuch: Wenn ich heute 5 Bitcoins kaufe und in zwei Wochen nochmal, dann über mehrere Monate nicht mehr, und sie dann wieder verkaufe kann kein ernstzunehmender Staatsanwalt eine Gewerbsmäßigkeit oder Geldwäsche unterstellen. Wenn ich heute 5 Bitcoins kaufe, übermorgen verkaufe, am Tag darauf wieder kaufe, 2 Wochen später verkaufe, am gleichen Tag wieder einsteige .. ist eine "auf gewisse Dauer angelegte Geschäftstätigkeit mit der Absicht der Gewinnerzielung" gegeben -> Erlaubnispflicht durch die Bafin, mal ganz unabhängig ob wir es für sinnvoll halten oder nicht. Ob der Handel für Dritte erfolgt oder es sich um Eigenhandel handelt ist m.E. basierend auf der Formulierung der Bafin unerheblich. Stellt euch vor ihr würdet von wildfremden Leuten Dollar-Beträge auf euer Konto erhalten und im Gegenzug Euros oder Britische Pfund zurückschicken. Das wäre ein typisches Bankgeschäft. Und da Bitcoins keine "Sache" sind, die man sich ins Wohnzimmer stellen kann sondern ein Zahlungsmittel, wenn auch ein ungewöhnliches, könnte ein unbequemer Staatsanwalt ein Bankengeschäft ohne Bankenlizenz sehen, und sei es nur für wenige Wochen in denen er einem die Kripo in die Wohnung schickt bis die Sache wg. Geringfügigkeit eingestellt wurde. Sieht das ein anwesender _unabhängiger_ Rechtsanwalt oder gar Staatsanwalt anders (und kann seine Position anhand der Gesetzgebung darlegen und eine Garantie abgeben)? Ich wäre froh darüber, denn ich hätte schon große Lust hier mitzuspielen.
  6. Wenn die Kripo um 7 Uhr klingelt Eine Kündigung der Sparkasse (oder irgend einer anderen Bank) sollte jeden in höchstem Maße aufmerksam machen! Es klingt absurd, und widerspricht sämtlichen Vorstellungen die wir von einem Rechtsstaat haben, aber das kann sehr schnell gehen. Ich hatte über Monate hinweg verschiedene Überweisungen von&zu Forex-Brokern durchgeführt und wurde irgendwann von der Sparkasse vorgeladen um zu erklären was ich mit meinem Konto mache. Ich habe alles erklärt und Nachweise übergeben. Kurz darauf wurde das Konto ohne Angabe von Gründen gekündigt. Wenige Monate später klingelte es um 7 Uhr morgens an der Tür und bewaffnete LKA-Beamte standen vor der Tür. Mir wurde erklärt, dass wg. Geldwäscheverdacht und wegen dem Verdacht der Bafin, die im Rahmen der Ermittlungen auch kontaktiert wurde, wegen Finanzportfolioverwaltung gegen mich ermittelt wird. Meine Wohnung wurde nach Beweismitteln durchsucht und der PC beschlagnahmt, inkl. allen Daten. Aus den Ermittlungsakten ergab sich später, dass die Sparkasse eine Geldwäscheverdachtsanzeige gestellt hat. Ein Bankenrechtler, der selbst in der Rechtsabteilung einer großen Bank arbeitet erklärte mir, dass die Banken dies schon aus reiner Vorsicht machen _müssen_ um nicht selbst Fahrlässig gehandlet zu haben. Schon nach einem einzigen aufklärenden Schreiben vom Rechtsanwalt war die Sache wieder erledigt, bis dahin hatte ich aber schon 4k RA-Kosten, erhebliche Verdienstausfälle, einen psychischen Schaden und mehrere Flecken auf der weißen Weste gegenüber Familie und Bekannten. Also: Bei ungewöhnlichen Nachfragen, aber spätestens bei einer Kündigung von der Bank vorsorglich mit dem RA besprechen und aktiv die Zusammenarbeit mit der Bank suchen, damit diese überzeugt ist, dass keine Anzeige auf Geldwäscheverdacht nötig ist. Wenn dies nicht ausgeschlossen werden kann am besten Kontaktaufnahme mit der Staatsanwaltschaft die den Sachverhalt als erstes auf den Tisch bekommt um dort genauso die Sache aufzuklären. Eine Staatsanwaltschaft die davon weiß, dass man sich der Geldwäscheverdachtsanzeige bewusst ist wird sich von einer Hausdurchsuchung eventuell nicht mehr viel erhoffen. Ich wollte es nach anfänglicher eigener Euphorie über die Chancen mit dem Bitcoinhandel leider auch nur ungern wahrhaben, aber durch die Stellungnahme der Bafin https://bitcointalk.org/index.php?topic=117008.0 wurde mir klar, dass ich entweder die Finger davon lassen muss, oder nur mit äusserster Vorsicht agieren kann. Wer mit Bitcoins handelt begibt sich unabhängig von der wirklich wirklich ernstzunehmenden Erlaubnispflicht der Bafin auf sehr dünnes Eis. Die Bafin hat Übersicht über alle Girokonten, und es ist ein leichtes anhand der Verwendungszwecke, Absender/Empfänger, Häufigkeit, Transaktionsgrösse etc. verdächtige Transaktionen herauszufischen. Bitcoinhandel in einem Umfang der den Verdacht auf Geldwäsche ermöglicht fängt m.E. bei regelmässigen 2-3 Transaktionen mit Beträgen von 2k-5k EUR an. Wenn ihr schon Finanzmarktrecht-widrigen Handel über das Girokonto betreibt, dann unbedingt mit einer Bank die zuvor ihr OK gegeben hat. Beispielsweise die Fidorbank, die kann sich danach wenigstens nicht rausreden und sagen sie hätte nicht gewusst was über die Konten läuft. Viel Glück!
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