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PeterKerring

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  1. Hallo Forum! Diese Frage ist eine Erweiterung / Konkretisierung ähnlicher Fragen auf einen nachvollziehbaren Beispielfall bzgl. der 1jährigen Haltefrist: * Eine Person hat auf 3 Börsen (Börse A, B, C) Bitcoin gekauft. Alle Coins wurden jeweils zu unterschiedlichen Zeiten gekauft und es wurde jeweils immer wieder auf den unterschiedlichen Börsen (A,B,C) nachgekauft. * Die meisten Käufe sind länger als ein Jahr her (einige wenige Käufe sind weniger als ein Jahr alt, jedoch nur auf einer der drei Börsen). * Im Zuge der jetzigen Unsicherheit (Pleite FTX, etc) würde er alle Coins auf ein einziges Hardware Wallet "verschieben". * Er nutzt Steuer Tracking Software, wie bspw. CoinTracking, und lädt zusätzlich jegliche Historien der jeweiligen Börsen parallel in Papierkopie und digital herunter. * Beim "verschieben" der Coins achtet er darauf, dass er für seine BTC auf jeder Börse auf dem einen Hardware Wallet jeweils eine neue Adresse erstellt, bspw. mit zur Hilfenahme des 25. Passphrases. Somit hat er korrespondierend für die BTC jeder der Börsen (A, B, C) auf dem einen Hardware Wallet 3 individuelle Adressen (wäre das die Depottrennung die im Schreiben des BMF gemeint ist?) auf denen sich eindeutig die BTC Bestände der jeweiligen Börse zuordnen können. * Wenn er nun bspw. in einem Monat alles verkaufen will, würde er die jeweiligen BTC der individuellen Adressen auf seinem einen Hardware Wallet wieder auf die jeweiligen Börsen A,B,C "zurückverschieben" und dort verkaufen. Somit müsste am einfachsten im Nachgang bei möglichen Fragen nachweisbar sein, dass jeweils die 1 jährige Haltefrist eingehalten wurde, korrekt? * Er geht davon aus, dass das Steuerreporting das Cointracking hiervon automatisch (API Zugriff) erstellt korrekte Ergebnisse liefert um jeweils die 1jährige Haltefrist ggü. dem Finanzamt für die verschiedenen Adressen bzw. Depots zu belegen? Zusätzlich würde er aber die o.g. Kopien in Papierform und digitale Versionen aufbewahren um bei nachfragen der Steuer Sicherungen zu haben. Passt das so wie oben beschrieben um nicht in Probleme mit der 1jährigen Haltefrist zu kommen? Sind da Denkfehler drin? Kann man es besser machen? Gibt es ggf. noch Material (Artikel, Videos, ...) die hierauf genauer eingehen? Beste Grüße und ganz lieben Dank für Eure Inputs! Peter
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