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xk3lo

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  1. Ja genau, war mir irgendwie nicht möglich, das simpel zu erklären. Bin mir nicht sicher, was das FA so versteht in Bezug auf Krypto ... aber fühle mich auf der sicheren Seite
  2. Mit anderen Worten: du stimmst mir ungefähr zu? So ganz kann das ja nicht richtig sein. Kaufe ich mir meinen Mercedes für 100k und Verkaufe den meinem Nachbarn für 20k, dann ist dies eine betrachtliche Differenz und wird als Schenkung betrachtet. So habe ich es zumindest in mehreren Quellen gelesen. Solltest du es genauer wissen, bin ich interessiert. (Hab irgendwie das Gefühl, dass das passiv aggressiv klingt. Soll es nicht sein, LG)
  3. Vermutlich habe ich mir die Frage mit dem Satz über den Schenkungsfreibetrag selbst beantwortet, aber vielleicht hat ja noch jemand etwas einzuwenden.
  4. Danke für deine Antwort. Ich bin nicht Teil dieses Teams und es gibt auch keine Verträge. Ich bin einfache Privatperson/Spekulant. Wie ein normales NFT wurde es im Bieterverfahren auf einer ähnlichen Plattform wie Opensea verkauft. Inwiefern wäre es steuerrechtlich Interessant? Der Sinn liegt für mich nur darin, dass ich zur Zeit kein illiquides Vermögen haben möchte (bin Student), welches mir ggf. bei Förderungen Nachteile bringt, obwohl ich es auf dem offnenen Markt nicht unmittelbar veräußern kann (deshalb schnellstmöglichst günstiger an einen Freund). Der Verkauf hebt auch das Vesting nicht auf. Das nur wenig liquide Vermögen wechselte nur den Besitzer. Der neue Besitzer muss nun sehen, dass er das NFT auf diesem wenig liquiden Markt los wird (nicht normal wie bei Token, die man rund um die Uhr umtauschen kann), wenn er möchte. Das NFT ist erst nach dem Verkauf auf ein mehrfaches an Wert gestiegen. Vor Verkauf war es keine besonders nennenswerte Summe. Aber schon so, dass ich mir Gedanken mache, ob das straf- und steuerrechtlich alles korrekt ist. Es wäre im Prinzip so als würde mich mein hypothetisches Bored Ape Yacht Club NFT für 0.5 ETH anstatt 2 ETH an einen Freund verkaufen, bevor der Floor Price (hypothetisch, sehe das nun nicht nach) 30 ETH anstieg. Auch für diese beliebten NFTs gibt es ja nur den Wert, auf den sich Käufer und Verkäufer einigen. Hätte man den Wert meines NFT durch die Anzahl der darin gelegenen Token 1:1 übertragen, dann hätte der Preis zum Zeitpunkt der Veräußerung auch unter Schenkungsfreibetrag gelegen. Im Prinzip sehe ich so wie bei einem praktischen Beispiel aus dem Alltag: der Vater meiner Freundin hat sein Auto, das auf hiesigen Plattformen 4000 Euro Verkaufspreis hätte, für 2000 Euro verkauft. Es handelt sich prinzipiell um Token, die durch die Besitzer gevestet werden und dafür Abstimmungsrechte bei Pools haben. Die Token sind für 4 Jahre gevestet. Sie sind nun nicht mehr direkt veräußerbar, sondern nur die gesamtgevesteten Token auf einmal und zwar als NFT. Da der Markt nicht liquide ist, die Token als einzelne nicht veräußerbar sind sowie neue Besitzer von ungevesteten Token diese auf dem freien Markt erwerben können, vesten und dafür als Bonus Airdrops erhalten, ist das illiquide NFT nicht gleichzusetzen mit dem der ungevesteten Token (da illiquide + Airdropsbonus).
  5. Hallo, ist es in irgendeiner Form strafrechtlich relevant, wenn ich einer bekannten Privatperson ein NFT weit unter "marktüblichen" Preis verkaufe? Geht in diesem Fall um Token, die über 4 Jahre gevestet sind, aber als NFT verkauft werden können. Aus verschiedenen Gründen werden diese grundsätzlich von Händlern mindestens 30% unter dem eigentlichen Tokenwert verkauft (neue Vestings werden durch Airdrops belohnt, Markt ist wenig liquide,...). Daher lässt sich der "marktübliche" Preis nicht wirklich kalkulieren, sondern nur im Vgl zum ungevestetem Token. Letzlich sehe ich den Vergleich zu anderen Sachwerten, die unter Umständen ja auch im Bekanntenkreis günstiger verkauft werden würden. LG
  6. Danke für die Antwort. Ich habe den Fehler jetzt gefunden. Er liegt in der WISO Import.csv. In der PDF und .xlsx wird ein steuerpflichtiger (!) Gewinn genannt, welcher die Transaktionskosten inkludiert. In der .xlsx sind auch Kaufpreis Transaktionskosten, Veräußerungspreis sowie Gewinn der Transaktion klar aufgeführt. In der WISO Import.csv jedoch sind nur Kaufpreis und Gewinn korrekt, beim Verkauf sind die Transaktionskosten bereits abgezogen. Da WISO allerdings den Gesamtgewinn durch Anschaffungs- und Veräußerungspreis selbst kalkuliert entsteht eine Lücke im Vgl. zur PDF und .xlsx. Die Lücke wird auch nicht (soweit ich es irgendwo erkennen kann) durch Werbungskosten kompensiert. In der PDF sind Transaktionsgebühren zwar aufgeführt (hier entsteht allerdings auch eine kleine Differenz von ca. 50 Euro), jedoch ist es doch etwas verwirrend, dass einerseits die Transaktionsgebühren in den steuerpflichtigen Gewinn fließen, andererseits aber nicht im WISO Import berücksichtigt werden. Würde man nun die PDF zusätzlich zum WISO Import zum Finanzamt schicken wollen (so wie ich, da es meine erste Steuererklärung mit Kryptowährungen ist), würde es das Finanzamt (so glaube ich) nur schwer nachvollziehbar sein.
  7. ich kann www.WOO.org empfehlen. ist von der bekanntheit her noch ein underdog und spezialisiert sich eher auf professionelle trader, aber sehr selbst professionell. support tickets werden idr innerhalb von 24 stunden zuverlässig bearbeitet, man kann einige mitarbeiter 24/7 per discord oder telegram erreichen (quasi auf kurzem dienstweg). zudem stellen sie alle 15min ein update über ihre "proof of reserves" zur verfügung (um gerade jetzt während des FTX skandals transparenz zu schaffen). habe nur gute erfahrungen gemacht, auch bei summen, die du ansprichst. man braucht natürlich KYC indentifikation.
  8. Moin, mal wieder ein Thread zu Accointing.. Ich möchte meine Steuererklärung abgeben, dafür habe ich die WISO Steuer.csv in Accointing importiert. Zusätzlich möchte ich die Steuer Report PDF hinzufügen, auf welcher steuerpflichtige Veräußerungen vermerkt sind. Nun habe ich folgendes Problem: Bei Import der Datei kommt eine Meldung, die ich mit OK bestätigen muss. Dort ist vermerkt, dass die steuerpflichtigen Gewinne XXXXX sind. Dies ist der gleiche Betrag wie in der PDF aufgeführt. Nach Bestätigung und abgeschlossenem Import erscheint in dem WISO Steuer Tool allerdings eine andere Summe, welche ca. 1000 Euro weniger ist. Also tendenziell zu meinen Gunsten. Kann mir jemand sagen, woran das liegen kann? Ich habe keine anderen Veräußerungen getätigt. (Zusatzfrage, allerdings nicht zu wichtig: Kann es sein, dass WISO die Steuerzahlung nicht mehr richtig kalkuliert, wenn man eine Datei mit +1000 Trades einfügt? Wenn ich die Endsummen manuell eingebe, wird meine Steuerlast kalkuliert. Wenn ich alle Transaktionen importiere nicht.) Vielen Dank für eure Hilfe
  9. kann jemand vllt ganz kurz erklären, was der unterschied zwischen swap und trade ist? ich ging immer davon aus, dass ein swap voll steuerpflichtig ist, weil einfach eine transaktion auf einer dex. oder geht es in diesem thread bspw. um eth -> weth -> eth swaps ohne steuern zahlen zu müssen?
  10. das habe ich, man sieht sogar den verlauf transfer von wallet x zu wallet y, aber als klassifizierung kann ich „intern“ nicht auswählen
  11. vielen dank! da du ja auch accointing nutzer bist: ich habe bei einigen aufzeichnungen probleme. ich kann interne transaktionen nicht als solche markieren, habe mich nun dazu entschieden diese als swaps oder einzahlung zu markieren. letztlich wirkt sich das zu meinen lasten aus, die steuerlast erhöht sich etwas… meckert das finanzamt, wenn man sich „versieht“ und letztlich zu viele steuern zahlt. bzgl des nachweises: wenn man mit wiso seine steuerklärung online versendet kann man anscheinend ein csv file hochladen, in dem schon alle transaktionen vermerkt sind mein steuerbericht zeigt zu dem auch einen zwischenbericht von accointing, der höher ist als mein realisierter gewinn. muss ich mir da gedanken machen, dass der sachbearbeiter stutzig wird?
  12. welche nachweise könnte das finanzamt denn bzgl krypto verlangen? accointing vergibt ein csv file mit allen trades aus, das ist zwar ziemlich unübersichtlich, sollte aber ja ein nachweis sein oder nicht? ja das ist auch mein problem (bzgl der steuerberater). ich denke ich werde es erstmal selbst versuchen - kann man sich im verlauf denn noch einen steuerberater nehmen, wenn das FA meckert? war kurz im kontakt mit winheller und da wollte man bereits für das erste telefonat 400 euro haben, die würde ich erstmal versuchen zu sparen. sollte ich ein formloses schreiben hinzufügen, in dem ich angebe, dass ich auf accointing vertraue? war bisher noch nicht mit sowas konfrontiert.. vielen dank für eure beiträge
  13. Moin, bisher habe ich meine Steuererklärung selbst gemacht, jedoch bin ich seit dem Kryptothema damit überfordert. Ich bin Student, Stipendiat und hatte in dem Steuerjahr etwa ein halbes Jahr einen Nebenjob. Nun habe ich 5 stellige Gewinne mit Kryptohandel gemacht (etwa 1500 Transaktionen) und zusätzlich 4 stellig Aktiengewinne. Meine Transaktionen (Krypto) habe ich mit accointing dokumentiert. Ich habe einerseits Angst etwas bzgl Krypto zu vergessen (was sollte schief gehen, wenn alle Wallets eingetragen sind?) und andererseits denke ich, dass es bestimmt Dinge gibt, die ich als Student absetzen könnte, wovon ich aber keine Ahnung habe. Schaut sich der Steuerberater auch nur den Steuerreport von Accointing an, der mir ausgeworfen wird? Was für Nachweise kann das Finanzamt noch verlangen? Ich mach keine Sorgen vor Steuerschuld, die habe ich immer mit eingeplant, jedoch habe ich bedenken etwas falsch zu machen. Wenn ich mir lieber Hilfe holen sollte, brauche ich einen Steuerberater, der sich explizit mit Kryptowährungen auskennt, oder kann das jeder, der meinen Auszug von Accointing bekommt? Vielen Dank
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