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KölscheJung

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  1. Hello Krypto Investoren, Spekulanten und sonstiges auf der Exchange Kraken, ich hätte noch einige Fragen zum Margin Trading bei denen ihr mir ggf. behilflich sein könntet. Konkret geht es um folgendes: Bisher habe ich Margin Trades über Kraken Pro (nicht Kraken Future) immer geschlossen in dem ich eine Gegenposition eröffnet habe oder "gecloset" habe. Gem. meiner bisherigen Recherche besteht keine endgültige Klarheit über die Versteuerung. Ein Teil ist der Meinung, dass die Kapitalertragssteuer greift da ausschließlich ein Differenzausgleich stattfindet, für einen anderen Teil greift die Einkommenssteuer da "echte" Coins/Token gehandelt werden und es sich somit um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt. Eine andere Möglichkeit die Position zu "schließen" ist das settlen. Laut der vorherrschende Meinung, zumindest in diesem Forum, erfolgt die Versteuerung über die Einkommenssteuer. Da ich für das Jahr 2022 in der Steuererklärung einen größeren Verlust in der Einkommenssteuerklärung (private Veräußerungsgeschäfte) geltend mache, würde mir das entgegen kommen. Ich bin tatsächlich aus der Beschreibung bei Kraken nicht endgültig schlau geworden was beim settlen genau passiert. Vielleicht kann mir da jemand anhand eines Beispiels, an dem ich auch meine weiteren Wissenslücken darstelle, behilflich sein. Bsp. wenn der Margin trade geclost wird: Total Balance: 10.000 € Buy 2,5 BTC; Price 20.000 €; Leverage 5 Sell 2,5 BTC; Price 25.000 €; Leverage 5 Total Balance: 22.500 € abzüglich Opening/Closing Fees Zu versteuern wären nach Kapitalertragssteuer plus Kirche/Soli (gerundet) 0,25 * 12.500€ =3.125€. Sind Rollover Fees Werbungskosten? Wie verhält es sich nun wenn der Margin Trade gesettlet wird? Das o.g Beispiel ließe sich nach meinem Verständnis nicht settlen, solange ich die finanzierten BTC nicht "abkaufen" kann. Zumindest so lange nicht bis ich 2,5 BTC * 20.000 € (anfängliche Investitionssumme) =50.000 € auf dem Kraken Konto habe. Habe ich einen Denkfehler? Sollte ich also 40.000 € nachschiessen und entsprechend eine Total Balance von 50.000 € haben Buy 2,5 BTC; Price 20.000 €; Leverage 5 Buy/Settle 2,5 BTC; Price 25.000 € Total Balance: 0 € und 2,5 BTC (Opening/Closing Fees u. Rollover Fees außen vor). Die Rollover Fees werden auch bei der Versteuerung über PVG als Werbungskosten geltend gemacht? Ich würde mich über Hilfe zu den o.g. Fragen freuen. Beste Grüße aus Köln
  2. 15.03.2022: Kauf 2,0 BTC zum Kurs von 35.000 €, Investition 70.000 € 11.04.2022: Verkauf 2,0 BTC zum Kurs von 36.000 €, Verrechnungskonto 72.000 € 11.05.2022: Kauf 2,0 BTC zum Kurs von 30.000 €, Kauf von 5,0 ETH zum Kurs von 2.400 €, Investition 72.000 € 29.08.2022: Einzahlung weiterer 30.000 € auf Verrechnungskonto 04.09.2022 Kauf 1,0 BTC zum Kurs von 20.400 €, Kauf 6,0 ETH zum Kurs von 1.600 €. Investition der eingezahlten 30.000 € 13.09.2022 Verkauf 3,0 BTC zum Kurs von 22.000 €, Verkauf 11,0 ETH zum Kurs von 1.700 €, Verrechnungskonto 84.700 € 27.09.2022 Kauf 3,5 BTC zum Kurs von 20.000 €, Kauf 10,5 ETH zum Kurs von 1.400 €, Investition 84.700 € 30.12.2022 Verkauf 3,5 BTC zum Kurs von 15.500 € (geschätzt), Verkauf 10,5 ETH zum Kurs von 1.100 € (geschätzt), Verrechnungskonto 65.800 € 30.12.2022 Kauf 3,5 BTC zum Kurs von 15.500 € (geschätzt), Kauf 10,5 ETH zum Kurs von 1.100 € (geschätzt), Investition 65.800 € 30.03.2023 Verkauf 3,5 BTC zum Kurs von 23.000 € (geschätzte Prognose), Verkauf 10,5 ETH zum Kurs von 1.900 €, Verrechnungskonto 100.450 € Nach meinem Verständnis mache ich den realisierten Verlust von 34.200 € (Gesamtinvestition von 100.000 € abzüglich der 65.800 € nach dem Verkauf am 30.12.2022 ergibt einen Verlust von 34.200 €) in der Steuererklärung des Jahres 2022 geltend um in 2023 den potenziellen Gewinn von 34.650 € gegenrechnen zu können (inkl. Freigrenze 450 € < 600 €). Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
  3. Versteht ihr es auch so, dass ein sofortiger Rückkauf der Kryptos am selben Tag (Sekunden nach dem Verkauf) kein Gestaltungsmissbrauch ist? Ich setze mich ja trotz der kurzen Zeitspanne dem Kursrisiko aus.
  4. Vielen Dank für deine Antwort sowie die Links zu entsprechenden Threads. Ich konkretisiere diesen fiktiven FALL nochmals um sicher zu gehen, dass ich es auch richtig verstanden habe. Kauf und Verkauf von BTC mit marginalen Verlusten, keine Erfassung in Steuererklärung 2021 Kauf im März 2022 BTC für 70.000 € Verkauf im April 2022 BTC für 72.000 € Kauf im Mai 2022 BTC und ETH für 72.000 € Einzahlung im August von weiteren 30.000 € Kauf Anfang September 2022 BTC und ETH für 30.000 € Verkauf Mitte September 2022 BTC und ETH für 85.000 € Kauf Ende September 2022 BTC und ETH für 85.000 € Verkauf Ende Dez 2022 BTW und ETH für 70,000 € Der Verkauf Ende Dez ist erforderlich um in der Steuererklärung 2022 die realisierten Verluste in Höhe von 30.000 € geltend zu machen? Sollte Ende Dez nicht verkauft werden, könnten nur 15.000 € geltend gemacht werden? Ich bin mir im Klaren darüber, dass ich hier keine professionelle Steuerberatung erhalte. Mir geht es ausschließlich ums Verständnis. Vielen Dank im Voraus. Beste Grüße aus Köln
  5. Liebe Forumsgemeinde, ich hätte eine einfache Frage, für die ich trotz google Suche keine für mich klärende Antwort erhalten habe. Annahme: Kauf von Kryptowährungen für einen Anfangsbetrag von 100.000 Euro im Jahr 2022. Aktueller Wert beträgt 70.000 Euro (nicht realisiert). Macht es Sinn den Verlust noch im Jahr 2022 zu realisieren, diesen in der Steuererklärung 2022 (Anlage SO) zu erfassen um potenzielle Gewinne im Jahr 2023 ggf. gegenrechnen zu können? Müssten Verluste im niedrigen vierstelligen Bereich aus gehebelten und Short-Positionen herausgerechnet werden, da diese ja über die Kapitalerträge (Anlage KAP) versteuert werden und darüber erfasst werden? Ich danke euch im Voraus. Ich entschuldige mich dafür, für diese Grundlagenfrage einen eigenen Thread aufmachen zu müssen. 🙈
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