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dierochade

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  1. Die Klage soll sich ja auch gegen die Muttergesellschaft und die Geschäftsführer persönlich richten. Dazu muss allerdings die haftungsbeschränkung auf das Vermögen der Limited durchbrochen werden. Das ist kein selbstläufer. Ob man aus D mitmachen kann ist auch nicht sicher? Vielleicht wird ua mit Straftaten argumentiert, deren Schäden in us/uk eingetreten ist u daher auch dort eingeklagt werden kann. Zur Sanierung. Erforderlich ist doch nicht, dass alles bezahlt wird! Sondern nur, dass die Gläubiger, bspw aus künftigen gewinnen, mehr erhalten als bei einer Abwicklung. Ob die Plattform aber tatsächlich mit neuem Eigentümer, Management u Software eine Chance hätte? Bei mir eher nicht...
  2. Ich lese das Statement ehrlich gesagt etwas anders. Zunächst mal darf man sagen, dass es normal ist. Wenn das Personal in erster Linie die Landessprache spricht, wir sind ja nicht am Ballermann! Der Sinn der Hotline erschließt sich eher im letzten Satz. Bitte nicht beim vorläufigen Verwalter anrufen! Ohne die Hotline könnten die nämlich nicht arbeiten dort. Obwohl es also keine Infos gibt-stand ja schon in der Mitteilung selbst- macht es durchaus Sinn. Alles eine Frage der Perspektive. Ich denke dass man sich auf längeres warten einstellen kann. Wahrscheinlich bis zum Ende der Frist für den Gläubigerschutz. Vorher geben die vom Verwalter die Sanierung kaum auf und haben bei dem Sauhaufen wohl auch kaum Langeweile bis dahin. Die insogläubuger sind für den Verwalter dabei nachrangig. Es kommt doch drauf an, was er noch hat, mit dem er Schabernack treiben kann. Das ist in Japan der insofall des Jahres, die große Nummer für den Verwalter. Wer das schafft könnte auch Panasonic abwickeln...ob jetzt 300 o 500 Millionen fehlen ist doch für den nicht so wichtig. Zahlen kann er eh nicht. Eile hat momentan nur, wer mtgox kaufen oder karpeles persönlich angehen will... http://www.coindesk.com/mt-gox-lawsuit-target-mark-karpeles-personal-wealth/
  3. Also die Frage ist meines Erachtens schon sehr wichtig. Nichts was man einfach wegentspannen kann... Es stimmt definitiv, dass der Vertrag im Normalfall bei nichtzahlung nicht automatisch erlischt. Man müsste (nachweislich!) den Rücktritt erklärten. Aber: Ich hoffe hier sehr, dass in den agb klipp und klar drinsteht, dass es sich um ein absolutes fixgeschäft handelt. So wie bei einem Weihnachtsbaum o der hochzeitstorte. Dann erlöschen wechselseitige Pflichten automatisch. Aus der Rechtsprechung zu Ebay ist ja bekannt, dass auch AGBs der Plattform den Inhalt des Vertrags zwischen den Marktteilnehmern beeinflussen können. Es ist meines Erachtens daher va eine Frage der juristisch handwerklich richtigen Ausgestaltung. Ich denke der Betreiber der Plattform sollte sich dazu mal äußern!
  4. Hier kommt übrigens die erste US Sammelklage http://www.coindesk.com/mt-gox-victim-files-class-action-lawsuit-lawyers/
  5. Das ist doch Polemik. Man weiß doch gar nichts. Im übrigen ist eine Insolvenz normal und gehört zum Spiel...wenn man allerdings die Spielregeln bricht, muss man aussetzen, siehe 6 Abs 2 Nr 3 gmbhG...ist bisserl wie bei Mensch ärger dich nicht...der Typ ist nebenbei sowieso erledigt, dem leiht doch nicht mal mehr einer nen Regenschirm.
  6. ja so ist das...vielleicht nochmals für alle die sich erstmals mit einer inso beschäftigen (müssen): Ziel des Insolvenzverfahrens ist die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger. Es gilt also nicht mehr das, derjenige der zuerst kommt, ggf. noch volle zahlung erlangt und die anderen gar nichts mehr. da das geld aber nicht für alle reicht, gibt es nur anteilig geld, sog. quote. zB 3%. Die Eigentümer erhalten nichts. Im allgemeinen gibts auch privilegierte gläubiger (gruppen) die vorab befriedigung oder bestimme (verpfändete) Vermögenswerte erlangen...daher gibts auch Gläubigerschutz, soll heissen, man kann im Moment nicht mehr klagen und nicht mehr vollstrecken...es ist also schlicht abwarten abgesagt. Weiteres Ziel eines Insolvenzverfahrens ist in der Regel auch der Versuch einer Sanierung. Das heisst, mit der Zahlung der Quote sind die restlichen Schulden gegenstandslos....es könnte also einn neuer eigentümer die rechte an mtgox kaufen und weitermachen. die alten Schulden bezahlt er aber nicht... zu der Sache mit den Bitcoins und wie und was sie gelten: Also in Deutschland (gilt aber nicht, da Japan) verstehe ich das Gesetz so, dass alle Bitcoins die da sind verkauft werden, damit es Geld für die Quote gibt. Die Bitcoins, die einlagen, also die Auszahlungsansprüche der Kunden, sprich Insogläubiger wären (da nicht vermögensrechtlich) in Geld umzurechnen. Es ist in meinen Augen fernliegend (=totaler Mumpitz), dass Sie wertlos/irrelevant sein sollen, warum auch??Stichtag wäre der Tag der Eröffnung (durch das Gericht, bisher gibts nur einen Antrag). Maßgeblich wäre da mE auch klar der Marktpreis, nicht der mtgox-preis...der unterschied ist aber gar nicht so gewaltig-da ja dann alle eine höhere forderung haben, kommt also innerhalb der leute die nur btc haben auf das selbe raus...
  7. Habe zwar "nur" 4,irgendwas btc verloren, wundere mich aber doch sehr über den allgemeinen fortgang dieser sache. zum japanischen recht/insolvenzrecht kann ich nichts sagen. eine evtl ganz gute möglichkeit könnte es sein, mal über die außenhandleskammer anzufragen. die leute dort (also jetzt nicht japanspezifisch sondern allgemein) habe ich stets freundlich, bemüht und kompetent erlebt. http://www.japan.ahk.de/‎ aus deutscher sicht (mit den deutschen rechtsprinzipien) sind es va zwei punkte die mir unter den nägeln brennen: bei mtgox/tibanne handelt es sich ja um eine (haftungsbeschränkte) limited, also juristische Person. Diese Haftungsbeschränkung hat aber auch eine Kehrseite: Bei Überschuldung/Zahlungsunfähgikeit muss ich als Geschäftsführer Insolvenzantrag stellen. Tue ich das nicht, ist es eine Straftat. Weiterhin wurden ja bis zuletzt Zahlungen entgegengenommen: In D löst dies eine Persönlich Haftung des GF aus. Außerdem spricht viel für einen Betrug. Weiterhin handelt es sich zwar nicht um ein Finanzinstitut, dennoch wurden offensichtlich vermögensbetreuungspflichten für das verwahrte Fremdgeld und die verwahrten BTC übernommen. Nimmt man hier Verluste in Kauf, steht eine Untreue im Raum. Schließlich verliert man im Allgemeinen nicht 750.00 BTC und merkt irgendwann: Komisch, sind ja nur noch 300 übrig?? Schließlich pfeifen die Spatzen von den Dächern, dass es zu Lasten der Kunden, aber auch zu Lasten von MtGox einen großangelegten Computerbetrut gab. Das alles hat gar nichts mit Regulierung des Bitcoin zu tun. Es ist doch auch nur ein Teil des Internets...Auch dort gelten die ganz normalen Regeln/Gesetze Ich verstehe daher nicht so recht, warum nicht einfach die Polizei/Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) einen Anfangsverdacht als begründet ansieht und mal dort reinläuft und alles beschlagnahmt. Es kann doch nicht sein, dass man schlicht sagt: Tja unsere Server sind abgeschaltet, das mit euren coins tut uns leid, bitte fragt nicht nach, ob ich nciht doch alle selber in meinem wallet hab. 2. Zurück zur Anwaltssache: Wenn ein Insolvenzverfahren kommt (wiese stellt eigentlich kein japanischer Gläubiger hier einen Antrag?) gilt zumindest in D, dass man nach einem standardisierten Verfahren seine Forderungen anmelden kann. Da werden alle gleich bahandelt. Will man die persönliche Haftung durchsetzen, könnte sich rasches Handeln hingegen schon auszahlen. Das dürfte aber erfahrungsgemäß schwierig sein, da man viel nachweisen muss und ja praktisch keine Infos hat... langer rede kurzer sinn: ich kann gerne mal versuchen, einen RA Kontakt in Japan aufzutun...ggf. auch durch eine Rückfrage bei Leuten die im Internationalen Handelsverkehr tätig sind. Das macht aber nur Sinn, wenn dann auch zumindest eine ernsthafte Anfrage nach den Konditionen beabsichtigt ist. Und die sind gerne mal bei +/- 300 Euro die Stunde.... Bitte bei Interesse nochmals melden oder ggf. pm
  8. Zunächst mal, omg: Das ist doch hier gar nicht der Punkt. Natürlich müssen Sie gemäß den vertralichen Pflichten die Auszahlungen übernehmen. Das ist eine Hauptpflicht der Geschäfstbeziehung. Nur, wenn Sie das nicht tun, musst Du Sie zwingen...Verklagen...Vollstrecken etcccccc Natürlich kannst Du stattdessen auch Schadensersatz fordern...dann verklagen...vollstrecken.... Anders wäre es wohl nur, wenn Sie tatsächlich insolvent sind. Dann sind jdf in US/UK/BRD alle Gläubiger gleich (anteilig/Quote) zu bezahlen. Wenn einzelne noch volle Befriedigung erlangt haben, wäre theoretisch auch rückforderung möglich, vgl. §§ 130, 143 InsO
  9. tja, ich denke (leider, denn ich habe noch coins dort!) kann man es leider ganz kurz machen: Wenn der Kurs ca. 50% des restlichen markts ist, dann ist das auch die maxímale wahrscheinlichkeit für die erwartung, dass man seine bitcoins wieder senden kann. hinzu kommt ja wohl noch, dass viele nur deshalb nicht verkaufen, da es auch nicht zu sofortigem geld in der tasche führt. echt ätzend. zumindest bei den pappenheimern wünscht sich nun so mancher doch eine regulierung. mir ist es immer noch absolut unverständlich, wie man bei so hohen gebühren insolvent/illequide sein kann....
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