Ausweis Kopieren
Bereits seit über einem Jahr ist das neue Personalausweisgesetz in Kraft und noch immer wird flächendeckend gegen grundlegende Vorschriften der neuen Regelung verstoßen. Regelmäßig wird der Personalausweis als Pfand genommen, eine Kopie zur Identifikation in den Akten versenkt oder als Scan auf ewig auf der Festplatte gespeichert. Personalausweis kopieren – einfach, aber rechtswidrigMit den neuen Regelungen zum Personalausweisgesetz hat der Personalausweis neben der hoheitlichen Ausweisfunktion auch die Möglichkeit zur Signatur und zur Authentisierung erhalten. Zum Schutz dieser Funktionen soll der neue Personalausweis nicht kopiert und möglichst gar nicht mehr aus der Hand gegeben werden. Auch wenn sich im Gesetz kein ausdrückliches Kopierverbot findet, so stellt die Regierungsbegründung zur Neuregelung klar:
Auf dem neuen Personalausweis ist die Berechtigungs-Nummer abgedruckt. Diese soll grundsätzlich nur dem Ausweisinhaber bekannt sein, könnte durch Kopieren des Ausweises aber in Umlauf geraten.
Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.
Die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten aus oder mithilfe des Ausweises darf künftig nur über die dafür vorgesehenen Wege erfolgen. (…) Weitere Verfahren z.B. über die optoelektronische Erfassung („scannen“) von Ausweisdaten oder dem maschinenlesbaren Bereich sollen ausdrücklich ausgeschlossen werden.