Ich glaube es wurde hier noch nicht erwähnt: Soweit ich informiert bin (Google: muss ich als Zeuge zur Polizei), muss man der Ladung als Zeuge zur Polizei nur dann folgen, wenn diese durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde. Wünscht sich das nur die Polizei, bleibt es eine Einladung, der man folgen kann oder eben auch nicht.
Ich finde es richtig bei der Aufklärung von Straftaten zu helfen, aber den Fragenkatalog, der hier gegenüber @Raco_1 vorgebracht wurde, finde ich ungeheuerlich!
Super Vorlage, @Jokin. Damit dürfte doch alles für die Ermittlung hilfreiche gesagt sein.