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rquermann

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  1. Gesetzestext/Amtsdeutsch "Umsatzsteuergesetz (UStG) § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe (1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer." Deutsche Übersetzung Die amtliche Lesart ist die, dass im erhaltenen Gesamterlös (=Bruttoentgelt) immer die "richtige" Umsatzsteuer enthalten ist. Wir müssen also nicht 19 vom Hundert, sondern 19 im Hundert rechnen. Bei einem Netto-Entgelt von 1.000 und einem Steuersatz von 19% ist die Steuer also 190, das Brutto-Entgelt 1.190
  2. @Amsi: Danke. Ich bin im Forum und derzeit schwer im Jahresendspurt
  3. Spenden und Schenkungen sind kein Verlust. Bei einer Spende werden die Coins zum Marktwert entnommen. Dann entsteht nach Lifo/Fifo ein Ergebis in Höhe der Differenz von Anschaffungskurs und Entnahmekurs. Der Wert der Spende ist unter den üblichen formellen Voraussetzungen als Sonderausgabe/Spende in der Einkommensteuererklärung hilfreich. Bei einer Schenkung liegt ein Fall der Einzelrechtsnachfolge vor. Der Beschenkte tritt hinsichtlich der Anschaffungskosten und Haltefrist etc. an die Stelle des Schenkers. Das ist vergleichbar mit einer Erbschaft = Gesamtrechtsnachfolge, nur halt für ein Ding = Einzelrechtsnachfolge. Bei einer hohen Schenkung kann Schenkungsteuer anfallen.
  4. Hallo, Der Verkauf von Hashrates ist eine Dienstleistung. Wird diese mit der Absicht -und Möglichkeit- der Gewinnerzielung erbracht, liegt ein Gewerbebetrieb bzw. Einkünfte aus sonstigen Leistungen vor. Die Einkunftsermittlung erfolgt nach allgemeinen steuerlichen Grundsätzen, also Betriebseinnahmen abzgl. laufender Betriebsausgaben und Abschreibungen = Gewinn. Der Gewinn wird zu allen anderen Einkünften gerechnet und dann nach der Steuertabelle versteuert. Berechnung: www.abgabenrechner.de Die Steuer ist nicht mit Kosten/Gewinnen zu verrechnen. Die wird ohne jede Verrechnung aus dem Privatsäckel gezahlt und das wars. Einkommensteuer und Gewerbesteuer haben mit der Umsatzsteuer nichts zu tun und fallen parallel an.
  5. Wirklich ein klassisches Schneeballsystem. Aber sehen wir mal von der Frag der Legalität ab. Rechnerisch kann so ein System nicht laufen, das es auf das stetige Anwerben neuer Dummer Mitglieder angewiesen ist. Die letzten in der Pyramide werden also zum einen immer mehr und zum anderen zuverlässig ihr Geld verlieren. Dabei hilft jeder, der Neue anwirbt, sehenden Auges. Ist das fair? Auf jeden Fall ist das steuerpflichtig. "Das" sind die Einnahmen aus der Akquise neuer Mitglieder, so jedenfalls die Meinung des Finanzgerichts Münster im Verfahren 5 K 1986/06 E vom 18.01.2010 https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/muenster/j2010/5_K_1986_06_Eurteil20100118.html.
  6. Die Steuer will die binnen eines Jahres realisierten Gewinne packen. Gretchenfrage ist hier, welche coins denn nun bewegt wurden. Die Verbrauchsfolgeverfahren dienen hier als Hilfestellung und liefern eine Fiktion zu den genutzten coins. Das Verfahren kommt aus dem gewerblichen Bereich, wo es auch für einzelne Einheiten (z. B. Silos) eingesetzt wird. Wurde unser Silo -hust- die Wallet nun seit einem Jahr nicht genutzt, ist bewiesen, dass die gebunkerten coins aus der Frist sind und damit steuerfrei. Frohes Traden.
  7. Hallo, ein wenig mehr findet man hier: https://www.jurion.de/de/news/324152/Der-Bitcoin-als-Rechnungseinheit-Auffenberg-setzt-sich-kritisch-mit-der-aktuellen-Verwaltungspraxis-der-BaFin-auseinander
  8. Hallo, die Bitcoin-Aktepanz wächst. Um uns. http://steuerberater-quermann.de/?c=Bitcoins-accepted Wir freuen uns aufs Kennenlernen.
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