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BTC-Hunter

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  1. Nein, so kann man das leider nicht rechnen. Ich habe nur geschrieben, dass die Anzahl der UTXO einen Einfluss auf die Gebühren hat. Es geht darum, wieviele vByte die TX hat. Du könntest in Electrum mal die Transaktion vorbereiten, aber dann nicht final auf "senden" klicken. Unmittelbar vor dem Senden und der Freigabe durch Dein Wallet-Passwort wird Dir angezeigt, welche Größe die Transaktion hat (vB) und anhand der Angabe kannst Du dann schätzen, was das letztendlich an Gebühren kosten würde. Ist leider etwas kompliziert. Ja, gut beobachtet. Ich schaue mir z.B. auch immer die letzten 5-6 Blöcke an und achte da auf die durchschnittliche Gebühr. Wenn da von Block zu Block starke Schwankungen sind, dann sind die Prognosen auch ungenau. Aber selbst das ist kein Garant für eine präzise Prognose der Gebühr. Ich hatte schon den Fall, dass meine TX in den nächsten Block kommen sollte, der Block aber 40 min. nicht gefunden wurde und sich dann die Gebühr so erhöht hatte, dass die TX dann in der Prio ganz nach hinten gerutscht ist. Ist ja alles nur eine Schätzung da man ja nicht exakt vorhersagen kann, wann der nächste Block gefunden wird.
  2. Wir reden aneinander vorbei 😢 Es geht nicht darum, ob du die 0,5 BTC in einer Transaktion zum Ledger schickst (= der Eingang auf Deinem Ledger aus einem Input besteht) oder nicht. Es geht darum, ob die aus verschiedenen Inputs stammen. Wenn Du z.B. 5x 0,10 BTC hast (zusammen= 0,50 BTC), dann muss Electrum diese 5 Inputs separat in der Blockchain "aktivieren", um sie zusammen in einer Transaktion zu Deinem Ledger zu schicken, dadurch wird die Transaktion insgesamt größer und benötigt höhere Gebühren, als wenn die 0,5 BTC aus einem Input stammen und dann nur einmal aktiviert werden müssen, um sie zu bewegen. Die Angaben zu den Gebühren Deiner KI sind falsch. Schau nochmal unter https://mempool.space/de/ nach: Da gibt es im linken Bereich unter "Transaktionsgebühr" drei relevante Einträge: "Niedrige Priorität", "Mittlere Priorität" und "Hohe Priorität". Bei niedriger Prio wird prognostiziert, dass Deine TX mit der darunter angegebenen Gebühr in den zweiten oder dritten Block aufgenommen wird, bei mittlerer Prio in den ersten oder zweiten Block und bei hoher Prio wahrscheinlich in den nächsten Block.
  3. Die Summe an BTC ist nicht entscheidend, sondern die Frage wie viel Platz die Transaktion (virtuelle Byte, oder vB) benötigt. Die Größe der Transaktion wird bestimmt durch die Anzahl an UTXO's aus der die 0,5 BTC zusammengesetzt sind. Oder einfacher: Bestehen die 0,5 BTC aus EINER Transaktion in der Blockchain, oder aus vielen kleinen einzelnen Transaktionen? Wenn das viele kleine sind, dann wird die Gebühr höher. Aktuell wird die Gebühr auf der von mir verlinkten Seite mit etwa 800 Satoshi / vByte angegeben. Das ist extrem hoch. Ich würde warten, bis der Wert auf unter 10% von dieser Gebühr gefallen ist. Ich habe auch schon Gebühren von 17 sat/vB gesehen...
  4. Der Grundgedanke vom Ledger-Wallet (und auch weiteren Hardware-Wallets, z.B. BitBox02) ist ja gerade, dass es keine Hot-Wallet ist (Annahme: Du hast das Electrum-Wallet auf einem Rechner mit Internetverbindung erstellt). Daher ist es immer ratsam, die Coins von Electrum auf eine Adresse des neuen Ledger-Wallets über die Blockchain zu transferieren, dann hast Du sie in einer Cold-Wallet. Die Gebühren sind jetzt unmittelbar nach dem Halving extrem hoch. Hier sieht man das gerade https://mempool.space/de/. Meine Empfehlung: Warten. Es gibt immer mal Zeiten, wo die Gebühren niedrig sind und dann kann man seine Coins "aufräumen".
  5. Ich gebe zu, dass Lightning zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht praktikabel ist und die Erwartungen daran zu hoch waren, die technische Umsetzung wurde in der Realität unterschätzt. Trotzdem ist der Blogbeitrag viel zu dramatisch geschrieben. Das Ganze ist noch lange kein Argument für große Blöcke. Das suggeriert, dass es nur diese zwei Möglichkeiten gibt und das ist falsch. Die grundsätzliche Idee der Blockchain als Settlement Layer und einer anderen Schicht zum Kaffee bezahlen ist sehr charmant. Man muss nicht jede kleinste Transaktion für immer in der Blockchain speichern.
  6. https://www.golem.de/news/bitcoin-craig-wright-ist-laut-gericht-nicht-satoshi-nakamoto-2403-183207.html Nein! Doch! Oh!
  7. Weg damit so lange es geht ...
  8. Die beste Strategie ist glaube ich, die ganzen Nachweise im Vorfeld schon möglichst detailliert vorzubereiten. Ich habe z.B. alle Nachweise schon griffbereit und kann bei Bedarf recht schnell eine fundierte Rückmeldung zum MHN geben. Wann ein MHN getriggert wird kann man nicht genau sagen. Ich versuche aber, dass ich immer mal Bewegungen von und zur Börse habe. Aktuell halte ich die Kombination BSDEX > Solaris > Hausbank für das Beste, was es in Deutschland so gibt. Da kommt die Transaktion zumindest von einem deutschen Konto aufs Konto bei der Hausbank. Ausländische Börsen meide ich derzeit. Ich glaube, mehr kann man nicht machen. Eventuell gibt es bei bitcoin.de ja bald was besseres, ich bin jedenfalls gespannt!
  9. Ja @Serpens66 ich weiß, dass Du da anderer Meinung bist aber so stehts da halt in den Kommentaren zu dem Video. Ist auch egal, kann ja jeder machen wie er will.
  10. Sorry für die späte Reaktion. So wie Du das schreibst ist das nach meiner Meinung auch kokrrekt. Der Übertrag zur ausländischen Exchange ist nach meiner Meinung nicht meldepflichtig. Auch der Übertrag von der Exchange zum privaten inländichen Girokonto ist nach meiner Meinung nicht meldepflichtig. Aber wenn ich auf der ausländschen Exchange dann Trade und der Einzeltrade > 12.500 EUR ist, muss ich das melden. Weiter oben hatte @HODL-King einen Link auf ein Youtube-Video der Bundesbank zu dem Thema gepostet. In den Kommentaren finde ich u.A. folgendes: Frage: "...wie verhält es sich wenn man einen Betrag von über 12.500 Euro an einen Broker zum Handel von Kryptowährungen z. B. in Österreich überweist, um dort Kryptos zu handeln? Ist die Überweisung dann meldepflichtig oder nicht, da ich ja für mich das Geld dorthin überweise und nicht um es einem Dritten zu übertragen, also reiner Kontoübertrag gem. § 67 AWV ff. ?" Antwort BB: "Das ist korrekt, der reine Übertrag zu Ihrem Broker/auf Ihr Depot im Ausland z.B. Österreich ist nicht meldepflichtig, da es sich um einen Kontenübertrag handelt. Meldepflichtig sind allerdings alle Transaktionen auf Ihrem ausländischen Depot, die 12.500 € übersteigen. Sobald Sie also von dem übertragenen Geld für mehr als 12.500€ Kryptowährungen kaufen, besteht eine AWV-Meldepflicht gemäß §§ 63 ff. AWV bei der Bundesbank. Auch wenn Sie Kryptowährungen im Wert von über 12.500€ später wieder verkaufen, ist der Verkauf ebenso meldepflichtig." Ich finde das ist eindeutig.
  11. Ja das ist natürlich richtig. Das Problem ist aber, dass zumindest theoretisch bis zu 30k€ Strafe drohen. Jetzt kann ich natürlich nicht einschätzen wie oft es bisher dazu kam, dass so eine Strafe tatsächlich verhängt wurde aber das Risiko will ich auf keinen Fall eingehen, zumal die Meldung an die Bundesbank für Privatpersonen ja recht einfach per Telefon möglich ist. Aber das muss ja jeder für sich entscheiden wie er damit umgeht 🙂
  12. Wie ich das verstanden habe, kann man auch als Privatperson eine elektronische Meldung machen ohne eigene Meldenummer, Zitat: "Für Privatpersonen ist im Bereich der Transaktionsmeldungen grundsätzlich die Meldenummer 00999995 zu verwenden". Entscheidend ist aber glaube ich, was die Bundesbank unter regelmäßigen Zahlungen versteht und ab wann dann eine eigene Meldenummer beantragt werden muss. Sind 2 bis 3 Zahlungen im Monat schon regelmäßig? Das ist nicht definiert... Ich frage deshalb so genau nach, da es andersherum eine recht klare Vorgabe gibt: Der Übertrag von einem deutschen Konto zu einem ausländischen ist nicht meldepflichtig, Zitat: "Reine Kontoüberträge (vom Inlandskonto auf das Auslandskonto oder umgekehrt) sind nach §§ 67 ff. AWV nicht meldepflichtig." allerdings steht da auch "Es ist zu beachten, dass Zahlungen, die von dem Auslandskonto an Ausländer geleistet oder auf dem Auslandskonto von Ausländern entgegengenommen werden, gemäß dem jeweiligen Grundgeschäft auf Anlage Z 4 zu melden sind." Das bedeutet, dass ich Trades die ich anschließend z.B. bei Kraken tätige melden muss, da es eine Zahlung ist die von Ausländern entgegengenommen wird, sofern sie die berühmten 12.500 EUR überschreiten. Ich würde sogar soweit gehen und sagen, wenn die Trades in Monat kumuliert 12.500 EUR überschreiten müssen sie gemeldet werden, da sie grundsätzlich demselben Zweck zuzuweisen sind. Wenn das so ist, dann frage ich mich ob die Bundesbank im Falle eines Verkaufs von z.B. BTC auf Kraken bereits informiert werden muss sobald das Geld auf meiner Kraken-Wallet eintrifft, da ich ja eine Zahlung von Ausländern auf meinem Auslandskonto entgegengenommen habe. Das wäre eigentlich nur logisch wenn man die oben zitierten Punkte berücksichtigt. Dann wäre eigentlich nicht erst der Zeitpunkt des Übertrags zu meinem deutschen Girokonto relevant, sondern der Zeitpunkt wenn die Zahlung bereits auf meiner Kraken-Wallet eingeht.
  13. Bitte entschuldigt, dass ich so einen alten Thread noch einmal hervorhole. Ich möchte dafür aber kein neues Thema aufmachen. Eine Sache ist mir noch unklar: Angenommen ich verkaufe auf Kraken BTC gegen EUR in einem Einzeltrade und der Wert des Einzeltrades ist umgerechnet größer als 12.500 EUR. Muss ich zum Zeitpunkt der Gutschrift der EUR auf meinen Kraken-Account bereits die AWV Meldung an die Bundesbank machen oder erst zum Zeitpunkt des Übertrages der EUR von Kraken auf mein deutsches Girokonto? Hintergrund meiner Frage ist ja diese Frist "Bis zum 7. Kalendertag des auf die Zahlung folgenden Monats" die für die Meldung eingehalten werden muss. Wenn ich den Eingang auf Kraken unmittelbar melden müsste, so könnte die Frist abgelaufen sein, wenn mich mir mit dem Übertrag auf mein deutsches Girokonto Zeit lasse und es dann ggf. verspätet melde. Danke. Ps.: Ich habe bei Kraken in den Terms gelesen, dass Kraken Vertragspartner "Payward International Markets Limited, Trinity Chambers, PO Box 4301, Road Town, Tortola, British Virgin Islands" ist "if you live in the European Economic Area". Es muss ja das Land des Transaktionspartners bei der AWV Meldung angegeben werden, wäre das dann "British Virgin Islands"? Na super 😀
  14. Nutzt Du Bank Frick oder Clear Junction für Auszahlungen von Kraken? Seit es Fidor nicht mehr gibt bin ich da unsicher, würde gern wieder mehr mit Kraken machen ist eine tolle Börse.
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