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Fabian

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  1. Interessant ... dann ist es doch ein bisschen anders, als es meistens erklärt wird... Etwas an einen „öffentlichen Schlüssel senden“ mag noch im übertragenen Sinn richtig sein (der dazugehörige private Schlüssel kann es ja dann ausgeben). Allerdings benötigt man ja nicht nur den privaten Schlüssel zum Ausgeben sondern auch den öffentlichen. Wobei man den öffentlichen glaube ich aus dem privaten herleiten kann. Und zum Senden braucht man vor allem die Adresse, ohne die geht gar nix. Aber ich habe oft gelesen, dass Adressen und öffentliche Schlüssel ein und dasselbe sind. Aber das ist tatsächlich falsch. Vielen Dank!
  2. Liebe Forengemeinde, ich beschäftige mich seit kurzem mit Bitcoin und habe ein Verständnisproblem bezüglich Adressen und dem öffentlichen Schlüssel. Zunächst habe ich oft gelesen, dass Adressen und öffentliche Schlüssel ein und das selbe sind. Wenn ich also jemanden Bitcoins senden will, „sende“ ich sie an seinen öffentlichen Schlüssel. Nur wer den dazugehörigen privaten Schlüssel hat, kann sie dann in Zukunft ausgeben. Ich habe auch die Abhandlung von Satoshi Nakamoto bezüglich Transaktionen gelesen. Da gibt es diese Grafik, in der für jede Transaktion ein öffentlicher Schlüssel eingetragen wird, der des neuen Besitzers. Das habe ich so weit auch alles verstanden (glaube ich :-). Allerdings hatte ich auch mal gelesen, dass Adressen und öffentliche Schlüssel doch nicht das gleiche sind. Mittlerweile glaube ich zu wissen, dass man eine Adresse aus dem dazugehörigen öffentlichen Schlüssel ableitet. Dabei verwendet man SHA256 und noch RIPEMD-160 oder so. Anschließend kommen noch Prüfziffern dazu, um Tippfehler zu erkennen. Wenn man Geld sendet, sendet man es dann an eine solche Adresse. Allerdings kann man zwar aus einem öffentlichen Schlüssel die Adresse bestimmen - aber nicht umgekehrt (korrigiert mich wenn ich was falsches schreibe). Das bringt mich durcheinander. Denn wo kommt denn jetzt bei einer Transaktion der öffentliche Schlüssel ins Spiel? Der muss doch irgendwie abgespeichert werden, damit man in Zukunft fest stellen kann, ob jemand zum Ausgeben berechtigt ist. Oder wobei ... jetzt wo ich das alles so aufgeschrieben habe (beim präzisen Frage stellen kommen einem oft neue Ideen :-) ... Reicht man dann bei einer Transaktion den öffentlichen Schlüssel nach? Dann könnte man ja schauen, ob sich aus diesem Schlüssel diese Adresse ableiten lässt. Dann liefert man noch die Signatur, die man wiederum mit dem nachgereichten Schlüssel verifizieren kann... Hm. Ich habe aber noch nie gehört, dass man bei einer Transaktion den öffentlichen Schlüssel sendet, sonder ich dachte dass man nur die Signatur sendet. Auf jeden Fall bin ich hier unsicher und täte mich über Antworten freuen. Ich habe auf jeden Fall oft gelesen, dass man Bitcoins „an einen öffentlichen Schlüssel“ sendet, aber das scheint ja so nicht zu stimmen. Vielen Dank im Voraus.
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