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Clown

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  1. Diese Haftungsfreistellung gilt nur im Innenverhältnis der beiden Banken untereinander und berührt nicht das Außenverhältnis zum Kunden. D.h., IngDIBA versichert per Haftungsfreistellung, für eventuelle (zivilrechtliche) finanzielle Schäden der Fidor aufkommen zu wollen. Ansprechpartner ist immer noch Fidor, die ohne Zustimmung des Kunden rückgebucht haben. Hat sich die BAFin schon zur Sache geäußert?
  2. Verfolgt man die Erfahrungsberichte im Netz, werden derzeit wieder Jobsuchende verstärkt umgarnt, damit sie auf ihren Namen Konten bei Fidor eröffnen, die aber effektiv von Scammern kontrolliert werden. https://verbraucherschutz.de/goldlab-de-bietet-job-an-legt-aber-konto-mit-fremden-daten-an/ https://verbraucherschutz.de/private-arbeitsvermittlung-meyberg-berlin-bei-ebay-kleinanzeigen-ist-betrug/
  3. Wenn die "Werte", ob nun BTC oder Fiat auf den Kundenkonto aus einer Straftat stammen, kann die Staatsanwaltschaft einen dinglichen Arrest über sie verhängen, also im Ermittlungsverfahren (bspw. wegen eines besonders schweren Falles des Diebstahls) die Beschlagnahme des Geldes gemäß § 111 b StPO anordnen. Die Frage ist, ob die Beschlagnahmeverfügung auch gleichzeitig den Handel damit untersagte. Es hat sich also nie um einen Bug oder einen Hack gehandelt, sondern ein Bösewicht hat illegal Geld erlangt und versucht, dieses auf dem Bitcoin-Marktplatz zu waschen. Die StA grätschte dazwischen und beschlagnahmte das Geld. Ende der Geschichte. Nun, nicht ganz. Die Handelssoftware wusste nichts von der Beschlagnahmung, sondern handelte frohgemut mit der Kohle. Die Finanzverwaltungssoftware dagegen rückte die beschlagnahmten Gelder nicht heraus, überwies also kein Geld. Natürlich unterlagen die gehandelten Bitcoins sofort auch wieder der Beschlagnahmung. Keiner hatte Schuld. Natürlich wird die StA nach Abschluss der Ermittlungen die Gelder an den ursprünglich geschädigten Anzeigeerstatter herausgegeben. Die Bitcoins werden noch alle da sein, aber ebenfalls an die Staatsanwaltschaft gehen. Pech für die Händler hier, aber wer ist schuld?
  4. Ich finde es schön, dass sich die Sache inzwischen geklärt hat und alles wieder gut ist. Früher(in der vor-Fidor-Zeit) habe ich auch oft und viel bei Bitcoin.de getradet, bin dann aber wegen der ganzen Hudelei um die Überweisungen zu einem Mitbewerber gewechselt(Kra**n). Nicht, weil es mit Bitcoin.de irgendwelche Animositäten gab(es gab nie irgendetwas in dieser Richtung zu vermelden, zu meiner eigenen Überraschung), aber andere Großhändler berichteten von Kontosperrungen bei diversen Banken, eben wegen der argumentativen Gleichsetzung von Bitcoin, Darknet und Kriminalität in den Wahrheitsmedien. ich glaube, dass Bitcoin.de deshalb so hartlebig war, weil sie vermuten, dass ein weiterer Betrüger mit dem Übeltäter unter einer Decke steckte. Nach Lage der Dinge wahrscheinlich jemand, der von der Sperrung der Gelder hier betroffen ist. Nur dann würde das Verhalten der Firma und die Informationspolitik Sinn machen. Deshalb auch das Drängen auf Anzeige bei den staatlichen Behörden, um den Compagnion aus der Reserve zu locken. Mein Dank geht an boardfreak mit seinem Statement #140, es war sehr aufschlußreich. Ich wusste bis dato nicht, wie angespannt die finanzielle Situation beider Firmen in 2015 war. Noch vor gut einem Jahr verkaufte die AG eintausend eigene Bitcoins zu lächerlichen 350 Euro, um ihre Liquidität zu stärken. Bitcoin Group SE: Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich auf -11 TEuro. Bitcoin Deutschland AG: Der Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit belief sich auf -148 TEuro. Fidor Bank AG: Bilanzverlust: 2,7 Millionen Euro Ich finde das so schade, gerade für das Risiko, eine völlig neue Handelsplattform für ein anfänglich heiß umstrittenes Finanzprodukt gegen alle Widerstände aufzubauen, hätten sie Besseres verdient.
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