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casen

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  1. Hallo ihr Lieben, bisher war ich nur stille Leserin des Forums, nun habe ich allerdings ein Paar Fragen zur Besteuerung von Bitcoins und Altcoins. Ich hoffe Jemand, von Euch, der sich gut mit der Materie auskennt, kann mir Auskunft geben Hierfür ein fiktionales Beispiel, bei dem mit einem Anfangskapital von (2€/0BTC/0ETH) gestartet wird. 1) 1.1.17 kauf von 2 BTC zu einem Preis von je 1€. (0€/2BTC/0ETH) 2) 1.1.17 Kauf von 1 ETH zu einem Preis von 1 BTC. (0€/1BTC/1ETH) 3) 2.1.17 der BTC Preis hat sich auf 2€ erhöht. Kauf von 1 ETH zu einem Preis von 1 BTC (0€/0BTC/2ETH) 4) 3.1.17 Verkauf von 1 ETH zu einem Preis von 2 BTC. (0€/2BTC/1ETH) 5) 3.1.17 Verkauf von 2 BTC zu je 4 EUR. (8€/0BTC/1ETH) 4) 12.12.18 Verkauf von 1 ETH zu einem Preis von 2 BTC. (0€/2BTC/0ETH) 5) 12.12.18 Verkauf von 2 BTC zu je 4 EUR. (16€/0BTC/0ETH) Nun zu meinen Fragen: a) Sind Gewinne erst dann zu besteuern, wenn von Bitcoin/Altcoin in Fiat gewechselt wird? Oder bei jedem wechsel innerhalb der Cryptowährungen? b ) Wenn ja bei a) ist bereits der Gewinn von 1€ zum Zeitpunkt 3) besteuerungspflichtig? Schließlich hat sich der Wert verdoppelt und es wird in eine andere Währung getauscht. c) zu welchen Zeitpunkten (1-5) werden Steuern fällig? Ich habe noch weitere Fragen, allerdings will ich es fürs Erste nicht übertreiben . Die Regelung mit der 1-jährigen Haltezeit ist mir bekannt. Bitte antwortet nur, wenn Ihr Euch sicher seid. Vielen Dank schonmal im Voraus Linda
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