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wolfi232

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  1. Laut unten genannten Quellen hat bitcoin.de angeblich Kundendaten ohne richterliche Anordnung (und ohne Kenntnis der Kunden) an unternehmensfremde Personen/Organisationen weitergegeben, in dem geschilderten Fall konkret an eine Polizeibehörde. Daraus ergeben sich für mich als Kunden folgende Fragen: 1) Trifft der im Link dargestellte Sachverhalt zu? 2) falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Datenweitergabe? 3) Liegt ein Rechtsverstoss durch bitcoin.de vor? (strafrechtlich oder zivilrechtlich) 4) wer haftet im Fall eines Missbrauches schadenersatzrechtlich für diese Datenweitergabe? Quellen: https://netzpolitik.org/2017/bitcoin-de-gibt-nutzerdaten-an-polizei-weiter-auch-ohne-richterlichen-beschluss/ https://twitter.com/felsiedev/status/892502780577030144 ####### Update am 3.8. um 16:19 Uhr ################ Ich habe in der Zwischenzeit eine Antwort erhalten die ich nachfolgend kurz zusammenfasse und anschließend im Original beifüge: 1) Trifft der im Link dargestellte Sachverhalt zu? Der im Link genannte Sachverhalt trifft zu. Kundendaten wurden ohne richterliche Anordnung (richterliche Beweiswürdigung) an firmenfremde Behörden weitergegeben. bitcoin.de wird auch weiterhin Kundendaten ohne richterliche Anordnung (richterliche Beweiswürdigung) an firmenfremde Behörden weitergeben. 2) falls ja, auf welcher Rechtsgrundlage basierte diese Datenweitergabe? laut Meinung von bitcoin.de liegt eine pauschale Zustimmung durch den Kunden in den AGB zum Bereich Datenschutz (§21 Abs. 5) vor 3) Liegt aus Ihrer Sicht im dargestellten Sachverhalt ein Straftatbestand durch Ihr Unternehmen vor, oder ein zivilrechtlicher Vertragsbruch durch Ihr Unternehmen? nein, da laut Meinung von bitcoin.de eine pauschale Zustimmung durch den Kunden in den AGB zum Bereich Datenschutz (§21 Abs. 5) vorliegt 4) wurden Kundendaten von mir ohne richterlichen Auftrag an firmenfremde Personen/Organisationen weitergeben? bisher unbeantwortet 5) falls ja, wer haftet schadenersatzrechtlich für diese Datenweitergabe? bisher unbeantwortet ### Original-Antwort ############################################################################ Sehr geehrter xxx, die Berichterstattung, dass Daten an anfragende Ermittlungsbehörden auch ohne richterlichen Beschluss herausgeben werden, sind korrekt. Wie ferner im Bericht erwähnt wird, ist Bitcoin.de zu einer solchen Herausgabe gesetzlich berechtigt. Dies ist auch seit dem Start von Bitcoin.de Mitte 2011 in unseren AGB zum Bereich Datenschutz (§21 Abs. 5) so festgehalten. Wir möchten betonen, dass allen Anfragen die wir bisher von Behörden erhalten haben, konkrete Straftaten zugrunde lagen. Es liegt uns fern den Eindruck zu erwecken bei Bitcoin.de Straftaten zu fördern bzw. Straftäter zu schützen. Daher entsprechen wir im Regelfall bei Vorliegen eines aus unserer Sicht berechtigten Interesses den Auskunftsersuchen der anfragenden Behörden. Es wäre für uns eine schwere Bürde in jedem Einzelfall die Entscheidung treffen zu müssen, ob es nur der Kunde ist, der eine geringe Menge eines Betäubungsmittels im Darknet kauft, Jemand einen Webshop im Darknet betreibt oder gerade Leib und Leben gefährdet ist, weil jemand entführt wurde und Bitcoins als Lösegeld gefordert werden. Pauschal alle Auskünfte zu verweigern und auf richterliche Beschlüsse zu warten entspricht zum einen nicht unserer Einstellung in Bezug auf das Verantwortungsbewusstsein deutscher Ermittlungsbehörden, noch wollen wir die Verantwortung dafür tragen, wenn Auskünfte aufgrund unserer Verweigerung vielleicht einmal zu spät erteilt werden und das im schlimmsten Fall Menschenleben kostet. Wir bitten um Respekt für diese Entscheidung, die jedes Unternehmen für sich selbst treffen und verantworten muss. Man kann unterschiedlicher Auffassung sein, was die Zusammenarbeit mit Behörden anbelangt. Netzaktivisten und Bürgerrechtler sehen das sicherlich anders als ein Power-Trader, der nicht mit Straftätern Bitcoins handeln möchte und sich dadurch ggfl. selbst verdächtig macht. Wir fühlen uns mehr unseren ehrlichen Kunden verpflichtet und werden auch weiterhin Daten an anfragende Polizeibehörden herausgeben, sofern aus unserer Sicht ein berechtigtes Interesse vorliegt. Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für diese Entscheidung den Unternehmen übertragen. Mit dieser Gesetzeslage sind wir nicht glücklich, aber wir stehen zu unserer Entscheidung Daten im Zweifelsfall zu übermitteln. Wir erwarten für unsere Entscheidung keine Zustimmung, hoffen jedoch, dass Sie unsere Gedankengänge nachvollziehen können. Wir können auch verstehen, wenn Kunden uns aufgrund dieser Praxis verlassen werden, geben jedoch zu bedenken, dass fast alle bekannten Bitcoin-Börsen mit den Behörden kooperieren.
  2. Ich habe Mycelium Wallet installiert und richte es derzeit vor der ersten Verwendung ein. Backup habe ich durchgeführt, Pin vergeben. Da ich auf Vertraulichkeit viel Wert lege, möchte ich bei jeder Transaktion automatisch wechselnde Adressen verwenden? Fragen: 1) muß ich noch für automatisch wechselnde Adressen bei Mycelium Wallet noch irgendwo eine Option aktivieren? 2) gibt es noch andere (für maximale Vertraulichkeit) empfehlenswerte Grundeinstellungen bei Mycelium Wallet? 3) gibt es ein anderes Wallet mit im Gegensatz zu Mycelium verbesserter Möglichkeit der Nutzung von Funktionen für verbeserte Vertraulichkeit? Vorab Danke für eure Hilfe! Wolfi
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