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hendrick

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  1. Nein, so war das nicht gemeint. Natürlich sind Gewinne immer zu versteuern. Ich glaube, da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ungewöhnlich erscheint es mir, wenn das FA speziell nach Kryptogewinnen aus dem Ausland fragt. Normalerweise versteuert man seine Gewinne doch unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland angefallen sind.
  2. Kann sich irgendjemand einen Grund vorstellen, warum das Finanzamt im Zusammenhang mit dem Kryptohandel ein spezielles Interesse an den Erträgen aus dem Ausland interessiert ist?
  3. Vor einigen Tagen konnte ich die Exodus Wallet auf meinem etwas älteren Smartphone nicht mehr aktivieren. Es konnte keine Verbindung zum Server aufgebaut werden. Ich habe das zum Anlass genommen, die Wallet auf meinem neuen Smartphone zu installieren und wollte diese dort mit meinem notierten Seed recovern. Dies hat soweit auch funktioniert, die Wallet zeigt allerdings meinen zuvor vorhandenen Bestand an ADA nicht (mehr) an. Hat jemand hier im Forum schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und weiss eventuell eine Lösung, um wieder an den alten Bestand heranzukommen?
  4. War bei mir auch so. Die Kommunikation gestaltet sich auch schwierig. Die scheinen latent unterbesetzt zu sein und das bei den happigen Lizenzkosten.
  5. Steuerreport eingereicht ist natürlich vorausgesetzt
  6. Kann schon sein. Entscheidend dürfte jedoch sein, wie die Finanzbehörden bei den nicht ganz wenigen Cointracking-Nutzern damit umgegangen sind. Wenn in diesen Fällen eine nicht vorhandene Depottrennung akzeptiert wurde, dann würde das eher dafür sprechen, dass eine Walletbetrachtung nicht zwingend gewesen ist.
  7. Ich habe aus Neugierde mal Chat GPT zu der Thematik befragt, "ab wann bei der Versteuerung von Kryptogewinnen in Deutschland die Walletbetrachtung angewendet wird" Die Antwort: "Mein Wissensstand reicht bis Januar 2022, und zu diesem Zeitpunkt wurde die "Walletbetrachtung" für die Versteuerung von Kryptogewinnen in Deutschland noch nicht offiziell angewendet. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen basierte in Deutschland in erster Linie auf der Haltedauer der digitalen Vermögenswerte. Grundsätzlich galt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach Ablauf einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei waren. (eig. Anm.: ein Bezug zur Berechnungsmethode wird nicht gegeben). Falls die Haltedauer weniger als ein Jahr betrug, wurden die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung galt für private Anleger. (eig. Anm.: der nicht hervorgehobene Text dürfte den meisten hier bereits bekannt sein). Der Text verweist noch darauf, dass sich die steuerlichen Vorschriften zukünftig jedoch ändern können (eig. Anm.: was ja mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 ja auch passiert ist.) Meine Einschätzung: Ungeachtet dessen, welche Expertise sich hinter dem Chat GPT wirklich befindet, so bestärkt es meinen eigenen bisherigen Kenntnisstand, dass die Walletbetrachtung bis einschließlich des Steuerjahres 2021 noch nicht zwingend war (ich werde das aber mit weiteren Steuerexperten besprechen). Eventuell könnte man das sogar für das Steuerjahr 2022 einfordern, da das BMF-Schreiben während des Steuerjahres 2022 veröffentlicht wurde. Es wäre m.E. rechtlich schwer zu vertreten, wenn man die gängige Praxis während eines laufenden Steuerjahres ändert. Spätestens ab dem aktuellen Steuerjahr 2023 sollten aber alle Krypto-Anleger genau wissen, wie die neuen Spielregeln bei der Versteuerung von Kryptogewinnen aussehen. Einschätzungen/Erfahrungen von Eurer Seite...?
  8. Hab das für das Steuerjahr 2022 ausgerechnet. Es bleibt ein rechnerischer Verlust, allerdings mit deutlich anderem Betrag. Das BMF-Schreiben, das ich gefunden habe, ist vom Mai 2022. Gilt das Prinzip der Wallet-Trennung dann erstmals für 2022 oder kann das nachträglich auch für die Vorjahre Anwendung finden?
  9. Weitere Fragen zum Steuerreport von Cointracking: Was muss man beachten, damit im Steuerreport die Gewinne und Verlust nach den jeweiligen Coins (z.B. BTC, ETH,...) als Zwischensumme ausgewiesen wird. In einem Steuerjahr wurde das automatisch so ausgewiesen, im darauffolgenden Steuerjahr nicht (finde keine Einstellungsmöglichkeit, um das zu erzeugen. Hat jemand damit Erfahrung?
  10. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Börsendaten von Bitcoin.de beim Import in Cointracking in der Regel falsch waren. Meist wurden durch falsche Punkt-/Kommasetzung die Anzahl der Coins falsch ausgewiesen. Habe deshalb alle Bitcoin.de-Daten manuell überprüft und ausgebessert.
  11. Habe ich noch nicht wirklich verstanden: wieso sollte das FA mit Wallet-Trennung rechnen? Cointracking berechnet doch Erträge auch über alle Wallets aus. Dies ist m.E steuerrechtlich zulässig, sofern dies angegeben ist und alle Coins über Börsen gekauft wurden. Sehe das Problem in diesem Fall nicht, aber vielleicht habe ich einen Denkfehler...
  12. Das muss aber heute nicht mehr so sein. Die haben im Laufe der Jahre auch dazugelernt...
  13. Bei mir hatte das FA auch eine Nachfrage. Abgabe Steuerbescheid: Ende Mai 2023 Nachfrage: Ende Juli (14 Tage Frist für das Beantworten von Fragen. Konnte ich jedoch schon vorher beantworten. Habe Telefonnummer für eventuell noch offene Fragen angegeben) Status: bis heute noch keinen Steuerbescheid erhalten (d.h. 3 1/2 Monate nach Abgabe meiner Antworten auf die Nachfrage) Bin schon etwas erstaunt, warum das so lange dauert...
  14. Vielen Dank, hat alles super schnell geklappt! (War mir halt nicht sicher, ob ich die neue Version einfach "drüberkopieren" darf).
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