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hendrick

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  1. Nein, so war das nicht gemeint. Natürlich sind Gewinne immer zu versteuern. Ich glaube, da habe ich mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ungewöhnlich erscheint es mir, wenn das FA speziell nach Kryptogewinnen aus dem Ausland fragt. Normalerweise versteuert man seine Gewinne doch unabhängig davon, ob sie im Inland oder Ausland angefallen sind.
  2. Kann sich irgendjemand einen Grund vorstellen, warum das Finanzamt im Zusammenhang mit dem Kryptohandel ein spezielles Interesse an den Erträgen aus dem Ausland interessiert ist?
  3. Vor einigen Tagen konnte ich die Exodus Wallet auf meinem etwas älteren Smartphone nicht mehr aktivieren. Es konnte keine Verbindung zum Server aufgebaut werden. Ich habe das zum Anlass genommen, die Wallet auf meinem neuen Smartphone zu installieren und wollte diese dort mit meinem notierten Seed recovern. Dies hat soweit auch funktioniert, die Wallet zeigt allerdings meinen zuvor vorhandenen Bestand an ADA nicht (mehr) an. Hat jemand hier im Forum schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht und weiss eventuell eine Lösung, um wieder an den alten Bestand heranzukommen?
  4. War bei mir auch so. Die Kommunikation gestaltet sich auch schwierig. Die scheinen latent unterbesetzt zu sein und das bei den happigen Lizenzkosten.
  5. Steuerreport eingereicht ist natürlich vorausgesetzt
  6. Kann schon sein. Entscheidend dürfte jedoch sein, wie die Finanzbehörden bei den nicht ganz wenigen Cointracking-Nutzern damit umgegangen sind. Wenn in diesen Fällen eine nicht vorhandene Depottrennung akzeptiert wurde, dann würde das eher dafür sprechen, dass eine Walletbetrachtung nicht zwingend gewesen ist.
  7. Ich habe aus Neugierde mal Chat GPT zu der Thematik befragt, "ab wann bei der Versteuerung von Kryptogewinnen in Deutschland die Walletbetrachtung angewendet wird" Die Antwort: "Mein Wissensstand reicht bis Januar 2022, und zu diesem Zeitpunkt wurde die "Walletbetrachtung" für die Versteuerung von Kryptogewinnen in Deutschland noch nicht offiziell angewendet. Die steuerliche Behandlung von Kryptowährungen basierte in Deutschland in erster Linie auf der Haltedauer der digitalen Vermögenswerte. Grundsätzlich galt, dass Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen nach Ablauf einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei waren. (eig. Anm.: ein Bezug zur Berechnungsmethode wird nicht gegeben). Falls die Haltedauer weniger als ein Jahr betrug, wurden die Gewinne mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Diese Regelung galt für private Anleger. (eig. Anm.: der nicht hervorgehobene Text dürfte den meisten hier bereits bekannt sein). Der Text verweist noch darauf, dass sich die steuerlichen Vorschriften zukünftig jedoch ändern können (eig. Anm.: was ja mit dem BMF-Schreiben vom 10. Mai 2022 ja auch passiert ist.) Meine Einschätzung: Ungeachtet dessen, welche Expertise sich hinter dem Chat GPT wirklich befindet, so bestärkt es meinen eigenen bisherigen Kenntnisstand, dass die Walletbetrachtung bis einschließlich des Steuerjahres 2021 noch nicht zwingend war (ich werde das aber mit weiteren Steuerexperten besprechen). Eventuell könnte man das sogar für das Steuerjahr 2022 einfordern, da das BMF-Schreiben während des Steuerjahres 2022 veröffentlicht wurde. Es wäre m.E. rechtlich schwer zu vertreten, wenn man die gängige Praxis während eines laufenden Steuerjahres ändert. Spätestens ab dem aktuellen Steuerjahr 2023 sollten aber alle Krypto-Anleger genau wissen, wie die neuen Spielregeln bei der Versteuerung von Kryptogewinnen aussehen. Einschätzungen/Erfahrungen von Eurer Seite...?
  8. Hab das für das Steuerjahr 2022 ausgerechnet. Es bleibt ein rechnerischer Verlust, allerdings mit deutlich anderem Betrag. Das BMF-Schreiben, das ich gefunden habe, ist vom Mai 2022. Gilt das Prinzip der Wallet-Trennung dann erstmals für 2022 oder kann das nachträglich auch für die Vorjahre Anwendung finden?
  9. Weitere Fragen zum Steuerreport von Cointracking: Was muss man beachten, damit im Steuerreport die Gewinne und Verlust nach den jeweiligen Coins (z.B. BTC, ETH,...) als Zwischensumme ausgewiesen wird. In einem Steuerjahr wurde das automatisch so ausgewiesen, im darauffolgenden Steuerjahr nicht (finde keine Einstellungsmöglichkeit, um das zu erzeugen. Hat jemand damit Erfahrung?
  10. Meine Erfahrungen haben gezeigt, dass die Börsendaten von Bitcoin.de beim Import in Cointracking in der Regel falsch waren. Meist wurden durch falsche Punkt-/Kommasetzung die Anzahl der Coins falsch ausgewiesen. Habe deshalb alle Bitcoin.de-Daten manuell überprüft und ausgebessert.
  11. Habe ich noch nicht wirklich verstanden: wieso sollte das FA mit Wallet-Trennung rechnen? Cointracking berechnet doch Erträge auch über alle Wallets aus. Dies ist m.E steuerrechtlich zulässig, sofern dies angegeben ist und alle Coins über Börsen gekauft wurden. Sehe das Problem in diesem Fall nicht, aber vielleicht habe ich einen Denkfehler...
  12. Das muss aber heute nicht mehr so sein. Die haben im Laufe der Jahre auch dazugelernt...
  13. Bei mir hatte das FA auch eine Nachfrage. Abgabe Steuerbescheid: Ende Mai 2023 Nachfrage: Ende Juli (14 Tage Frist für das Beantworten von Fragen. Konnte ich jedoch schon vorher beantworten. Habe Telefonnummer für eventuell noch offene Fragen angegeben) Status: bis heute noch keinen Steuerbescheid erhalten (d.h. 3 1/2 Monate nach Abgabe meiner Antworten auf die Nachfrage) Bin schon etwas erstaunt, warum das so lange dauert...
  14. Vielen Dank, hat alles super schnell geklappt! (War mir halt nicht sicher, ob ich die neue Version einfach "drüberkopieren" darf).
  15. Ich füge mein Thema einfach mal hier mit ein, weil ich glaube, dass es einigermaßen dazu paßt. Ich habe auf meinem Windows-Desktop-PC auch eine alte Electrum-Wallet liegen (Vers. 2.7.18) und war mir nicht sicher, ob der Seed nicht doch schon öffentlich geworden ist (was in dem Falle keinen großen Schaden bedeutet hätte. Es war eh' kaum ein Guthaben darauf. Jetzt wollte ich aber BTC auf meine Wallet nehmen und habe daher eine weitere Wallet mit einem neuen Seed erzeugt. Hierzu habe ich auch eine neue Empfänger-Adresse für die neue Wallet verwendet. Leider wird das neue Guthaben nicht in der Wallet angezeigt, obwohl die Transaktion auf der Blockchain bestätigt wurde. Nach einem Lesen hier im Forum meine ich, dass eine Update der Wallet auf die neueste Version (2.8. oder höher?) helfen könnte. Meine Fragen zu diesem Fall: 1) Kann der Update helfen, dass ich meine BTC als Guthaben angezeigt bekomme? 2) Was genau muß ich tun, um die Wallet upzudaten? Vielen Dank für Hilfsangebote 🙂
  16. @ Alextline: Grades = Trades, sorry für den Fehlerteufel...
  17. Hallo Alextline, vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Darf ich Dich noch fragen, welche Unterlagen Du ursprünglich abgegeben hattest, wenn Du Auszüge aus Deinen Grades erst später nachgereicht hast?
  18. Hallo Pauli, darf ich fragen, welche Dokumente beim FA eingereicht hast?
  19. Wie kam der Finanzbeamte darauf, Dich als Gewerblichen einstufen zu wollen? Hat er da irgendwelche Argumente genannt und gibt es da ggfs. irgendwelche Kriterien? Mit 49 Seiten Trades dürftest Du jedenfalls auch ein Vieltrader gewesen sein.
  20. Hallo Lady Whisky und Gärtner, vielen Dank schon mal für Eure Beiträge. Sie haben mir weitere Impulse gegeben. War jetzt einge Tage offline. Tatsächlich ist es so, dass mein Ledger nano S auf meinem Desktop keinen funktionierenden Treiber hatte. Über Windows konnte ich aber auch keinen herunterladen. Auf meinem Laptop wurde wurde das Gerät angezeigt, nur kann ich da kein Ledger Live installieren, da das Betriebssystem Windows 7 nur eine 32-bit-Ausführung ist und keine 64-bit, die offensichtlich für Ledger Live erforderlich ist. Das Problem konnte ich ganz simpel dadurch lösen, dass ich Ledger Live auf meinem MacBookPro installiert habe (was zuerst auch kein Selbstläufer war, aber da gibt es ganz gute Videos auf Youtube). Die Installation der neuen Firmware und da neue Einrichten sowohl des Ledger nano und des Ledger Live war dann intuitiv und super easy möglich. Einen Reset des Ledger Nano musste ich da - Gott sei Dank - doch nicht machen, wie ursprünglich befürchtet. Also nochmals vielen Dank an Euch. Beste Grüße Hendrick
  21. Hallo Gärtner, vielen Dank für Dein Feedback. Mein Betriebssystem ist Windows 7, 64 Bit-Version. (Desktop). Habe noch einen Laptop mit Windows 7, scheint 32 Bit-Version zu sein. Ledger Live lässt sich da leider nicht installieren. Original Hilfe kenne ich bereits: Wird wohl auf ein Recovery hinauslaufen..(Seed habe ich, Gott sei Dank!)) Wenn einer noch eine andere Idee hat, freue ich mich auf einen Kommentar.
  22. ...wer kann helfen? Folgende Situation bei mir: ich habe schon seit Langem einen Ledger Nano S. Bislang nur BTC darauf. Augrund der Tatsache , dass Crome jetzt seinen Ledger Manager einstellt und es jetzt den Ledger Live gibt, habe ich diesen auf Ledger Live angemeldet. Die Anmeldung und die Prüfung, ob es sich um einen originalen Ledger Nano handelt ist positiv gelaufen. Die Firmware auf meinem Stick war allerdings noch eine alte (1.1.4.). Bevor ich meine Accounts einrichten konnte, wurde ich aufgefordert, Speicherplatz zu schaffen. Habe deshalb alle Wallets ausser dem BTC-Wallet entfernt (auf dem Stick), so dass ich eigentlich Platz für die neue Firmware hätte haben müssen. Es erfolgte auf dem Stick die Meldung "MCU firmware is outdated". Wenn ich den Stick anschliesse und die linke Taste drücke erscheint die Meldung "Bootloader". Diese Meldung wird immer noch angezeigt, wenn ich den Stick anschliesse, das Dumme ist nur , dass der Stick keine Verbindung mehr mit dem Ledger Manager hat. Um diese herzustellen, bringt Ledger Live die Aufforderung " Connect and unlock your Ledger device ". Den Stick kann ich aber nicht "unlocken", da beim Anschliessen gleich der Bootloader angezeigt wird. Was kann ich jetzt tun, um wieder Zugang zu meinem Ledger zu bekommen? Wer kann helfen?
  23. Danke für den Tipp. Das mit dem Anzeigen hat soweit geklappt. Gibt es auch eine Möglichkeit die Daten zu exportieren?
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