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bitcoincrush

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  1. Ja, so würde ich auch argumentieren. Steuerberater meinte, dass das FA im Zweifelsfall dann aber die Herkunft anfechten würde und mir die Erzeugung der Coins mit resultierender Besteuerung als gewerbliche Aktivität unterstellt, da kein konkreter Kaufvertrag vorliegt. Falls jemand schon mal Coins auf der Steuererklärung mit Haltedauer >1 Jahr angegeben hat, wäre ich dankbar für kurze Schilderung der Nachweise
  2. Vielen Dank! Direktkontakt mit FA wird mein nächster Schritt sein.
  3. Vielen Dank! Hast du diese Erfahrung selbst gemacht? An sich wäre der Beweis mittels Blockchain / Block Explorer ausreichend, aber ich gehe momentan nicht davon aus, dass mein lokales Finanzamt das akzeptiert. Ich kann ja Coins beliebig an mich selbst versenden und eine Zurückverfolgung würde schlußendlich immer bei neu erzeugten BTC landen.
  4. Hallo zusammen, ich habe vor Kurzem ein altes Wallet gefunden, in dem ein paar Coins sind, die ich nun gern verkaufen möchte. Erworben wurden die Coins vor vielen Jahren per Barkauf von Privatperson zu Privatperson. Einen Kaufvertrag, Dokumentation dazu, o.Ä. gibt es leider nicht. So clever war ich damals noch nicht.. Nach kurzer Rücksprache mit meinem Streuerberater sieht er hier das Problem der Nachweispflicht ggüber dem Finanzamt. Zum Einen muss ja der Beweis der Haltedauer erbracht werden, zum Anderen müsste im Zweifelsfall bewiesen werden können, dass die Coins nicht per Mining erzeugt wurden. Ob hier ein Eintrag in der Blockchain über Ursprung und Verweilungsdauer der BTC rechtlich als Beweis dient, sehe ich kritisch. Ich wollte fragen, ob jemand bereits in einem ähnlichen Fall (gute) Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht hat. Welche Nachweise müssen dort erbracht werden? Genügt eine persönliche Erklärung? Vielen Dank schon mal!
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