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THHH

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  1. Aber läge deiner Argumentation nach nicht eine Doppelversteuerung vor?
  2. Hallo zusammen, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Aktuell halte ich Coin A, der durch Halten im Wallet automatisch Coin B produziert (z.B. NEO/GAS, VET/VTHO, ...). Jetzt bin ich relativ verwirrt, was denn zu tun ist. Ich habe auf diversen Seiten verschiedene Einschätzungen gelesen. Hier die Standpunkte: 1) Versteuerung von Coin B zum Zuflusszeitpunkt mit Kapitalertragssteuer (PoS mit möglichem Zinscharakter, Erträge sind Kapitalertragsteuer zu unterwerfen. Damit wäre eine Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG vorzunehmen). 2) Versteuerung von Coin B zum Zuflusszeitpunkt mit persönlichem Einkommenssteuersatz (falls § 20 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG nicht greift) 3) Versteuerung von Coin B zum Veräußerungszeitpunkt mit persönlichem Einkommenssteuersatz Bei 1) und 2) steht zudem noch die Frage im Raum, ob zum Zeitpunkt der Veräußerung noch eine zusätzliche Versteuerung ausgelöst wird (dann zum persönlichen Einkommenssteuersatz), oder ob mit der Versteuerung zum Zuflusszeitpunkt die Sache durch ist (mögliche Doppenbesteuerung?). Habt ihr irgendwelche Quellen, wonach man hier handeln könnte?
  3. Hallo zusammen! Ich hätte drei kleine Fragen an euch - vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen. Kurz zu meiner Situation: Ich habe 2017 sehr viel Trading betrieben und dabei einen fast siebenstelligen Umsatz erzielt - in den Vorjahren war ich in der Crypto-Welt noch gar nicht aktiv. Nun habe ich alle Trades beinahe lückenlos (es fehlen nur kleinere Trades von Etherdelta, diese habe ich so gut es geht rekonstruiert) in das Tool von cointracking.info eingetragen und mir einen Steuerreport generieren lassen. Nun zu meinen Fragen: 1) Den erzielten Gewinn trage ich ja in der Anlage SO ein. Ich habe vor, den Steuerreport (die Liste mit den nach Tagen gruppierten Trades inkl. Gewinn-Verlustrechnung) beizulegen. Wird das Finanzamt diesen als Nachweis akzeptieren, zumal ich diesen beinahe lückenlos gepflegt habe? 2) Ich habe mich nach einiger Rechnerei und Überlegung für die LIFO-Methode entschieden. Meine Recherche hat ergeben, dass man sich dies zu Beginn auswählen kann, sofern man in den folgenden Jahren dann an der Methode festhält - ein Wechsel zu FIFO ist dann z.B. nicht mehr möglich. Ist das korrekt? 3) Hat bereits jemand Erfahrungen mit der Steuererklärung von 2017 gemacht bzw. einen Bescheid erhalten? Gab es irgendwelche nennenswerten Probleme oder Rückfragen? Viele Grüße!
  4. Danke für die Informationen! Ist es also tatsächlich so, dass man zwischen LIFO und FIFO wählen kann? Dachte bisher immer, dass FIFO Pflicht ist. Muss man in einem kurzen Nebenschreiben dann darauf hinweisen, dass man z.B. LIFO wählt und dieses Verfahren auch weiterhin anwenden wird? Zudem noch nachgefragt: Weiß jemand von euch ob es ausreicht, wenn man die entsprechenden Outputs von einem Tool wie z.B. Cointracking mit ausgibt, sofern man die Daten dort ordentlich gepflegt hat?
  5. Das ist natürlich möglich und genau das denke ich auch. Interessant wäre zu wissen, um welche Summen es hier geht. Das mit der Umsatzsteuer für Privatpersonen würde sicher schnell kassiert werden. Das wäre für einen sehr großen Teil der Handelnden eine nicht zu kompensierende Steuerlast.
  6. @freemount: Aber noch einmal - das gilt doch nur für Unternehmer und nicht für Privatpersonen?!
  7. So wie ich das interpretiere, ist die Umsatzsteuer nur dann anzuwenden, wenn eine gewerbliche Nutzung vorliegt. Wenn du als Privatperson tradest, zahlst du bei Verkauf als privates Veräußerungsgeschäft Steuern in Form vom Einkommensteuersatz auf den erzielten Gewinn. Ich vermute, dass die Umsatzsteuer nur dann fällig wird, wenn du Mining betreibst oder z.B. aus NEO > GAS generierst und dieses dann verkaufst.
  8. Anmerkung zu Szenario 3: Wenn beim Wechsel von zu BTC zu EUR kein weiterer Gewinn anfällt (ich gehe davon aus, dass der Kurs in dem kurzen Zeitraum ungefähr stabil bleibt), muss ich demnach nur den Gewinn aus dem vorherigen Wechsel von Coin X zu BTC versteuern, korrekt? Vielleicht ist es so eindeutiger. Danke für deine Antworten!
  9. Hallo zusammen, ich hätte ein paar Fragen zum Thema Versteuerung von Gewinnen aus Krypto-Geschäften. Werde damit noch einen Steuerberater aufsuchen, möchte aber meine Grundgedanken hier schon einmal darlegen und um Feedback bitten. Folgende Ausgangssituation (mit beispielhaften Zahlen): Im Mai 2017 wurden 2 BTC zum Preis von insgesamt 2.000 Euro gekauft. Mit diesen wurde auf den Börsen Bittrex und Binance ein wenig gehandelt und laut dem Tool von cointracking.info ergaben diese Trades einen Gewinn von 10.000 Euro, die jedoch noch nicht in Euro ausgezahlt wurden, sondern seit Dezember komplett als eine andere Währung (Coin X) gehalten werden. Frage 1: Muss ich diesen Gewinn in Höhe von 10.000 Euro nun in meiner Steuererklärung angeben, auch wenn noch nicht in Euro ausgezahlt wurde? Frage 2: Falls ja, wird dieser Gewinn als privates Veräußerungsgeschäft behandelt und mit dem Einkommenssteuersatz versehen? Bei bspw. 40% wären das dann 4.000 Euro Steuern. Korrekt? Nun halte ich Coin X seit Dezember 2017. Hier gibt es nun verschiedene Szenarien, die für mich möglich wären: Szenario 1: Ich halte Coin X bis mindestens Dezember 2018 oder darüber hinaus. Anschließend verkaufe ich Teile oder den kompletten Bestand. Wie muss dieser entstandene Gewinn (sofern Coin X weiter gestiegen ist) dann versteuert werden? Szenario 2: Ich handle auch mit Coin X weiter, tausche z.B. in BTC zurück während dieser steigt, tausche zurück in Coin X etc. In diesem Fall müsste ich wie im Jahr 2017 meine Trade-Bilanz ausweisen, Gewinne angeben und diese entsprechend versteuern lassen. Korrekt? Szenario 3: Ich halte Coin X (Portfolio-Wert in Höhe von 10.000 Euro im Dezember 2017) bis Februar 2018. Das Portfolio hat seinen Wert nun auf 20.000 Euro gesteigert. Ich tausche alles in BTC und muss weitere 10.000 Euro als Gewinn ausweisen (erneut ca. 4.000 Euro Steuern). Diese BTC (Wert 20.000 Euro) tausche ich umgehend und ohne Kursveränderung in 20.000 Euro um. Was passiert nun, wenn ich nun die 20.000 Euro auf mein Konto auszahlen lasse? Ich habe ja keinen weiteren Gewinn beim Tausch BTC zu Euro erzielt. Ist es daher richtig, wenn ich am Ende hierfür die 4.000 Euro (Gewinn durch die Steigerung von 10.000 auf 20.000 Euro) als Steuern zahle? Szenario 4: Ich halte Coin X und setze ein Masternode auf, das Coin Y generiert. Coin X wird nicht mehr bewegt, Coin Y monatlich zu BTC konvertiert und in Euro ausgezahlt. Am Ende des Jahres habe ich so 5.000 Euro generiert und ausgezahlt bekommen. Müssen diese 5.000 Euro erneut als Gewinn mit dem Einkommenssteuersatz (bspw. 40%) versteuert werden (also 2.000 Euro)? Szenario 5: Mein Portfolio in Höhe von 10.000 Euro ist durch einen drastischen Einsturz von Coin X nur noch 2.000 Euro Wert. Ich habe 2018 also 8.000 Euro Verlust gemacht. Wie wird das in der Steuer berücksichtigt? Vielen Dank für eure Hilfe!
  10. Glaube nicht, dass der Anstieg Bestand haben wird. Wir werden die 3000 noch wiedersehen.
  11. Habe nun erst einmal bei 3650 in USDT umgewandelt. Nun gucke ich mir das Spektakel an - auf den chinesischen Börsen ging es ja schon unter 3000 USD
  12. Hallo zusammen, habe ich in der Form auch noch nicht gesehen - ein deutscher Wettanbieter (JAXX Pferdewetten, also keine Sportwetten) veranstaltet derzeit ein Gewinnspiel, bei dem man 1 BTC gewinnen kann: http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2017-08/41537136-bitcoin-gewinnspiel-beim-deutschen-wettanbieter-jaxx-die-boomende-internetwaehrung-bitcoin-ist-hauptpreis-eines-gewinnspiels-von-jaxx-zur-grossen-renn-007.htm Ich bin kein aktiver Wetter, aber vielleicht gibt es hier den ein oder anderen, der damit etwas anfangen kann. Viele Grüße!
  13. Toller Service. Gibt Börsen, die das bereits anbieten. Wird mir eine Lehre sein, in Zukunft werde ich bitcoin.de in derlei Dingen nicht vertrauen, da sie sehr viel langsamer als andere Portale zu sein scheinen. Uh ja, schlimmer Shitstorm. Ich schließe mich besser im Keller ein.
  14. Völlig unnötige Belehrung deinerseits, ich habe den Thread aufmerksam gelesen. Aber wir haben nun Donnerstag (-nachmittag) und es ist noch nichts passiert, somit dürfte Freitag die letzte Gelegenheit sein. Da ist eine Nachfrage wohl angebracht.
  15. Und da folgt der nächste Rutsch, ob es unter 2500 $ geht?
  16. Also würde man keine BCC erhalten, wenn man die BTC auf Electrum hält?
  17. Meine Anfrage von letzter Woche wurde auch noch nicht beantwortet.
  18. Ich nehme an, dieses Statement umfasst auch den kommenden Fall, dass aus bspw. 5,0 BTC im Kundenkonto auf bitcoin.de dann jeweils 5,0 BTC und 5,0 BCC werden?
  19. Bittrex hat derweil das BTC Wallet offline genommen, bis BIP91 durch ist. Zudem wurde angekündigt, dass sie BCC ebenso unterstützen - d.h. (mit einem gewissen Restrisiko) bieten sie den gleichen Service wie bitcoin.de an (BTC drauf lassen, BCC erhalten).
  20. Danke bis hierher! Das habe ich auch nicht vor, würde schon ein paar Tage vorher damit beginnen. Ist bitcoin.de vertrauenswürdig, was ihre angekündigte Lösung betrifft? Kenne mich mit Electrum nicht so gut aus - habe es nun installiert, die Private Keys als CSV exportiert, den Seed gespeichert und ein Passwort gesetzt. Sollte ja eigentlich genügen.
  21. Hallo zusammen! Ich hab mich jetzt ein wenig eingelesen, bin aber immer noch etwas unsicher. Daher würde ich mich freuen, wenn ihr mir diese Fragen noch beantworten könntet: 1) Unabhängig davon, ob SegWit oder SegWit2x nun am 1. August aktiviert wird, wird es BCC (Bitcoin Cash) geben, korrekt? 2) Wenn ich meine Bitcoins (Beispielmenge: 2 BTC) VOR dem 1. August (also z.B. am 31.7.) in das Wallet Electrum transferiere, besitze ich ab dem 1.8. automatisch 2 BTC und 2 BCC - korrekt? 3) bitcoin.de hat hier im Forum angekündigt, ebenfalls einen Split-Support zu bieten. Demnach könnte ich auch, statt die BTC zu Electrum zu transferieren, diese auf bitcoin.de lassen und ebenso am Ende 2 BTC und 2 BCC erhalten - korrekt? Viele Grüße!
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