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Matze2701

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Alle Inhalte von Matze2701

  1. Laut dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 17.06.21 des Punktes 56 sind: "die Anschaffungskosten der Einheiten der vor dem Fork existierenden virtuellen Währungen sind grundsätzlich im Verhältnis der Marktkurse der Einheiten der jeweiligen virtuellen Währungen im Zeitpunkt des Forks aufzuteilen () vgl. zur Ermittlung des Marktkurses Rz. 32)" Also doch nicht 0, wenn ich das richtig verstehe.
  2. Hallo, ich sitz gerade an meiner Steuererklärung für 2017 und habe festgestellt, dass ich im Besitz von 2 Bitcoin Cash war, dessen Verkauf innerhalb der 1 Jahresfrist von Anschaffung Bitcoin - Hard Fork - Verkauf Bitcoin Cash lag und somit versteuert werden müssen. Allerdings weis ich nicht welchen Anschaffungswert in € ich für die 2 Bitcoin Cash heranziehen kann um den Gewinn/Verlust zu ermitteln. Kann mir wer helfen? Nachtrag: Anschaffungswert der beiden Bitcoin lag bei 2000€ pro Stück
  3. Hallo! ich muss rückwirkend für 2017 meine Steuererklärung machen. (Fristende dieses Jahr) Hab mal über cointracking.com paar CSV-Datensätze importiert und festgestellt dass ich mit FIFO das 3fache zahlen müsste als mit LIFO. Deshalb meine Frage: Hat bei jemandem das Finanzamt die LIFO-Besteuerung abgesegnet?? Oder sind beide Methoden nicht zwingend erforderlich - siehe Punkt Grundsatz der Einzelbetrachtung.
  4. Meine Frage: Wird am 13.11 der Hard Fork des Bitcoin Cash kommen, und falls ja : wird bitcoin.de die Splitting automatisch mit durchführen? Hier der Link zur Meldung: https://bitcoinblog.de/2017/10/30/bitcoin-cash-hardfork-am-13-november-zu-besserer-eda/
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