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megro

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  1. Zahlendreher im wahrsten Sinne des Wortes: Da steht 9. April, 6. April - ein Sonnabend - wäre allgemein auch wenig plausibel. Allerdings wurde das Konto wohl bereits vorläufig ab dem 8. April für 72 Stunden durch die Finanzaufsicht blockiert, wenn ich es richtig verstehe. Gleichzeitig erging das Ersuchen um eine Kontosperre an die Staatsanwaltschaft, der sie am 9. April nachkam. Vermutlich die Staatsanwaltschaft Berlin. Sollte es so kommen, wie vermutet, dass im Bundesanzeiger die Sicherstellung der Konten bekanntgegeben wird, dann wäre dort neben der Ermittlungsbehörde auch das Aktenzeichen genannt. Das sollte wohl recht zeitnah geschehen.
  2. Nein, es muss irgendwas sein, was wohl schon Anfang März zu laufen begann. Es scheint vermutlich irgendeine Mischung von Geldwäsche aus Phishing-Angriffen und hohen Bargeldverfügungen zu sein. Die Abschaltung der Börse jetzt wird als "endgültige Bestätigung" gesehen, dass da also von Anfang an Betrugsabsicht dahintergesteckt haben muss.
  3. Inzwischen gibt es weitere Dokumente auf bitcoin-24.com, einen Durchsuchungsbeschluss vom Dienstag der Wohn- und Geschäftsräume und den Einspruch gegen die Kontosperrung in Polen. Dem Einspruch räume ich keine großen Chancen ein, denn er ist weitgehend inhaltsarm. Außer, dass der Beschluss der Kontosperrung pauschal falsch sein soll und man Akteneinsicht benötigen würde, um zu Tatvorwürfen Stellung zu nehmen, steht nichts drin. Viel Text, aber wenig Gehalt. Ein rein formaler Einspruch - wird vermutlich rein formal zurückgewiesen. Der Durchsuchungsbeschluss ist in gewisser Weise dagegen wirklich witzig. Leider scheint die Staatsanwaltschaft das System einer Börse noch nicht richtig verstanden zu haben, denn dass Simon "weder Willens noch in der Lage ist, den Kunden die Internetwährung Bitcoin gegen Überweisung zu verschaffen" zeigt dann doch ein unzureichendes Verständnis der Abläufe. Denn nicht die Verschaffung von Bitcoins wäre das Problem, falls er Bargeld zweckentfremden sollte, sondern eher die Auszahlung bei Bitcoinverkäufer. Ich fürchte aber, dass eine Aufklärung über die tatsächlichen Abläufe die Sache für Simon deutlich schlimmer macht...
  4. Wenn er davon ausgeht alle Forderungen bedienen zu können, gäbe es keinen Grund für einen Auszahlungsstopp. Passt nicht zusammen: Entweder, du gehst von drohender Zahlungsunfähigkeit aus und sicherst damit jetzt die Insolvenzmasse - dann braucht es einen Insolvenzantrag - oder du gehst nicht von drohender Zahlungsunfähigkeit aus und bist sicher, dass du die Forderungen bedienen kannst, dann kannst du wiederum keinen Einbehalt vornehmen.
  5. Eine positive Fortführungsprognose kann er wohl kaum noch stellen. Er muss damit rechnen, dass, sobald es möglich ist, praktisch 100 % der Einlagen eingefordert werden.
  6. @science159: Was du beschreibst, ist eine Insolvenz. Nach Insolvenzrecht wäre dieses Vorgehen geboten (übrigens kann es auch zu Rückforderungen von Transaktionen vor der Insolvenz kommen, davon ganz abgesehen - selbst wer sich also glücklich schätzt, sein Geld noch rausgeholt zu haben, ist nicht unbedingt aus dem Schneider). Aber dazu muss man schon einen Insolvenzantrag stellen, sonst kann man es nicht einfach einbehalten.
  7. @waerter: Das Problem ist, wie man Bitcoins beschlagnahmen will. Die verschiedenen Möglichkeiten der Beschlagnahme sind unter § 111c StPO genannt. Da geht es aber los: 1. Bewegliche Sache nach Abs. 1 ist es nur bedingt. Sicher könnte man versuchen, einen PC oder einen USB-Stick mit den Kontoinformationen zu beschlagnahmen, aber das schließt ja nicht aus, dass es weitere Kopien gibt. Die wurden nicht beschlagnahmt, sind also nutzbar. 2. Ein Vermögensrecht nach Abs. 3 würde es zwar recht gut treffen, aber wie will man es pfänden? Es gibt keinen Drittschuldner, dem man die Pfändungspflicht auferlegen könnte. Damit scheitert aber die Pfändung. Alle anderen dort genannten Möglichkeiten treffen erst recht nicht zu. Bitcoins sicherstellen ist also nicht wirklich. Deshalb sehe ich da keine Einschränkungen, dass er sie nicht auszahlen könne - zumindest aus der reinen Sicht der Beschlagnahme betrachtet. Es kann - insbesondere zusammen mit dem Insolvenzrecht - andere Gründe geben, derartige Auszahlungen nicht vorzunehmen, aber aus Sicht der Beschlagnahme steht wenig entgegen, falls er noch Zugriff hat.
  8. Bis auf die Tatsache, dass in dem Chaos wohl irgendwie die Internetadressen vertauscht wurden oder die Polizei nicht ganz weiß, auf was sie sich bezieht (vielleicht meinten sie einen Foreneintrag hier oder was auch immer), dürfte das dann wohl eine Ankündigung nach § 111e Abs. 4 StPO sein. Es dürfte sich wohl also um eine Beschlagnahme-Ankündigung bezüglich der Konten handeln.
  9. Der Beschluss ist wirklich eine grausame Amtsübersetzung. Woher er aber seine Hoffnung nimmt, dass sich das schnell löst, das scheint mir schleierhaft. Denn das sieht nicht nur wie etwas Amtshilfe aus, sondern es laufen inzwischen in Polen, unabhängig von den Ermittlungen in Deutschland, Ermittlungen wegen Geldwäsche, die von der dortigen Finanzaufsicht koordiniert werden. Insbesondere wurde wohl Anfang März versucht, Gelder aus in Deutschland begangenen Phishing-Angriffen über seine polnischen Konten und Bitcoin zu waschen, was wohl sogar zu einem relevanten Transaktionsvolumenanstieg geführt haben soll. Kleiner praktischer Fakt am Rande: Das Aktenzeichen, unter dem die Staatsanwaltschaft in Bremen wegen der Phishing-Angriffe und der damit verbundenen Geldwäsche ermittelt, wurde nicht geschwärzt: 290 JS 47630/12
  10. Inzwischen wurde zwar zumindest die Echtheit bestätigt, aber letztlich muss ich sagen, dass dieses Statement der jetzigen Situation absolut unangemessen ist. Es ist die gleiche Leier, die schon seit Tagen abgespult wird und die die entscheidenden Fragen offen lässt. Es interessiert momentan überhaupt nicht, was mit seinen Euro-Konten ist. Mit viel gutem Willen wird ihm diese Geschichte ja geglaubt, die muss er nicht immer weiter ausschmücken. Aber was mit den längst überfälligen Schritten zur Auszahlung aller anderen Sachen ist, dazu kommt nichts. Das wird mit immer mehr Euro-Konten-Geschichten übertüncht. Und das macht ihn hochgradig unglaubwürdig. Solange er das nicht kapiert, braucht er eigentlich auch gar nichts mehr sagen. Fazit dieser Aktion: Außer, dass der Shit-Storm in den nächsten Stunden bis Tagen offenbar auf ein neues Forum gelenkt wird, hat es absolut nichts gebracht. Es lohnt nicht einmal, jetzt dorthin zu stürmen, sich anzumelden und die Fragen an ihn zu stellen. Die kennt er mehr als zur Genüge. Wenn er etwas dazu hätte sagen wollen, hätte er es getan. Aber es wird viele vermutlich trotzdem nicht abhalten...
  11. Randnotiz: Bitfloor ist auch dicht und irgendwie kommt mir die Begründung so bekannt vor...
  12. Gerade eben wurde auf Reddit darauf hingewiesen, dass er die Bitcointalk-Seite eingeloggt besucht hat (vermutlich hat er ein Cookie gesetzt, so dass er sich bei jedem Besuch automatisch anmeldet - zumindest noch), siehe sein dortiges Profil. Zu leben scheint er also noch, Internetzugang scheint auch zu bestehen, sagen tut er aber nichts mehr.
  13. Sehe ich ähnlich, würde auf diese Äußerung auch erstmal nicht viel geben. Verpissen wird nicht sein Plan gewesen sein. Und anfangs hatte er vermutlich die Größe des Problems noch gar nicht realisiert. Ich bin mir aber nicht sicher, ob es ihm langsam dämmern könnte, dass seine Optionen inzwischen doch arg überschaubar sind. Infomationen sind das große Problem. Denn bisher haben sich seine Informationen als falsch oder hochgradig fragwürdig herausgestellt. Es könnte sein, dass die Kreativität für Märchen bereits völlig ausgeschöpft ist. Siehst du, das ist einer der zentralen Punkte, die er bisher nicht beantworten konnte. Und genau weil er sie nicht beantworten kann, spricht das sehr stark dafür, dass die gesamte Geschichte so nicht stimmt bzw. wichtige Fakten nicht genannt wurden. Zeit zentrale Dinge geradezubiegen, hatte er eigentlich auch schon bisher genug (die Auszahlungsseite für Bitcoins und Nicht-Euro-Währungen, die ja alle laut seiner Aussage nicht von Problemen betroffen sind, war für den 16.04. angekündigt, heute ist der 18.04.). Zeit, bis er geschnappt wird, wird er noch genug haben. Denn momentan weiß niemand, wo er steckt (lediglich an seinen offiziell bekannten Adressen scheint er nicht zu sein, die wurden wohl alle schon mehrfach abgeklappert). Da sehe ich jetzt keine Notwendigkeit mehr, noch lange stillzuhalten. Besser wird es dadurch kaum noch werden.
  14. @bitcoin_24_victim: Wenn, dann würde ich es am ehesten bei technikaffinen Websites, wie heise.de oder golem.de, probieren. Da dürfte am ehesten eine Schnittmenge vorhanden sein. Die verkaufen ihre Artikel dann teils an andere Redaktionen weiter. Nur: Was soll ein Journalist mehr herausfinden, als wir hier wissen? Und dabei sind wir einigermaßen in der Materie drin und müssen uns nicht erst einarbeiten. Und selbst wir wissen eigentlich gar nichts, wenn wir ehrlich sind. Reine Spekulationsartikel, wo ein Mob im Internet tobt, während man vom Betreiber kein Statement bekommen kann, sind nun nichts, um was sich die Medien reißen. Zumal hier für den durchschnittlich unbedarften Journalisten zu viel Rechercheaufwand existiert, bzw. er auch völlig überfordert damit wäre.
  15. *gähn* Und nun sag nicht, dass du auch schon seinen Namen herausgefunden hättest...
  16. Der durchschnittliche Polizeibeamte ist mit Wirtschaftsstrafsachen völlig überfordert. Dort wird die Dimension überhaupt nicht klar gewesen sein. Zumal ja auch keiner weiß, was dort überhaupt gefragt war und was er erzählt hat. Wäre ich mir nicht so sicher. Woher denn? Wenn sich niemand beschwert hat, dann wissen die von nichts. Ich glaube nicht, dass die Bitcoin von sich aus auf dem Radar haben. Selbst wenn: Sie sehen, falls sie das Impressum überhaupt gefunden haben - die Seite ist ja auf Englisch - eine britische Limited und denken, dass damit UK zuständig ist. Die werden da nicht recherchieren, dass der Betreiber vor ihrer Haustür residiert. § 1 Abs. 1 KWG: Kreditinstitute sind Unternehmen, die Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bankgeschäfte sind 1. die Annahme fremder Gelder als Einlagen oder anderer unbedingt rückzahlbarer Gelder des Publikums, sofern der Rückzahlungsanspruch nicht in Inhaber- oder Orderschuldverschreibungen verbrieft wird, ohne Rücksicht darauf, ob Zinsen vergütet werden (Einlagengeschäft), Weder an der Gewerbsmäßigkeit, noch am Umfang besteht hier auch nur der Hauch eines Zweifels. Die Einlagenverwahrung, egal in welcher Form, erfordert eine entsprechende Genehmigung. Geld und E-Geld. Da Bitcoins zumindest in der Vergangenheit noch nicht als E-Geld betrachtet wurden, war die Verwahrung dort noch unproblematisch. Aber das ist im Falle von Bitcoin-24 auch egal, weil er ja auch normale Währungen verwahrt hat und da besteht überhaupt kein Zweifel, dass es sich um ein Einlagengeschäft gehandelt hat. Da ist nichts zu drehen. Dafür hätte er eine Genehmigung gebraucht. Schau dir doch die Diskussion um Bitcoin.de an. Wenn es einen einfachen Weg gegeben hätte, bräuchten die doch ihr ganzes Theater nicht aufführen. Diese Genehmigung ist in der gesamten EU für diese Art von Geschäft nötig. Das ist gleich der erste Punkt selbst auf der FSA-Liste der regulierten Geschäfte: "accepting deposits".
  17. Wenn das Geschäft von Deutschland aus erbracht wird (und davon ist beim Betreiber auszugehen), fühlt sich die BaFin immer zuständig. Da nützt dir auch eine Briefkastenadresse im Ausland nichts. Die Frage ist nur, ob die BaFin das durchschaut hat. Mit der BaFin hat er definitiv keine Rücksprache genommen - und wenn, dann hat er ihre Anweisungen ignoriert. Das von ihm betriebene Geschäft ist in Deutschland nicht genehmigungsfähig. Diese ganze Börse war durchgehend illegal. Gesetzeskonform wäre da schon längst der Stecker gezogen worden. Nur entweder waren sie nicht dran oder sie haben ihn schlicht und einfach noch nicht gekriegt. Selbst wenn man wohlwollend davon ausgehen würde, dass der Briefkasten die Zuständigkeit der Behörden bestimmt: Dieses Geschäft ist in der gesamten EU genehmigungspflichtig und unterliegt der jeweiligen Bankenaufsicht. Das hätte auch im Vereinigten Königreich der Zulassung der FSA bedurft, die er sicher auch nicht hatte.
  18. Untersuchungshaft ordnet ein Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft an, das kannst du selbst nicht beantragen. Die Frage ist, was überhaupt passiert ist und wie weit die Behörden in Deutschland dort schon dran sind. 1. Ganz unabhängig von der Abschaltung jetzt hat er sich längst strafbar gemacht: § 54 Abs. 1 Kreditwesengesetz - Erbringung von Bankgeschäften und Finanzdienstleistungen ohne Erlaubnis der Bundesanstalt - Geldstrafe oder Gefängnisstrafe bis zu 5 Jahre. Eventuell ist die BaFin dort schon dran, vielleicht besteht auch ein Haftbefehl deswegen (ohne festen Wohnsitz wird stets Fluchtgefahr unterstellt, Verdunklungsgefahr kommt sehr wahrscheinlich hinzu). Denn falls wirklich sein Konto abgedichtet sein sollte, kann das auch eine Auswirkung davon sein. Es kann also sein, dass er größere Reisen schon nicht mehr unternehmen kann und dass auch Behördentermine unmöglich sind. 2. Sollte die BaFin noch völlig ahnungslos sein, so düften inzwischen doch die ersten Strafanzeigen bezüglich Betrug/Untreue vorliegen. Jetzt ist die Frage, wie schnell Polizei und Staatsanwaltschaft mahlen. Da es "irgendwas mit Computern" zu tun hat, was "Experten" braucht, ist - wenn es nicht gerade einen jüngeren und gleichzeitig fähigen Staatsanwalt erwischt, der auch nicht überlastet ist - vermutlich mit einem eher langsamen Fortschritt zu rechnen. Da zusehen zu müssen ist hart, aber man kann selbst absolut nichts machen. Vor allem: Selbst wenn man ihn hat, ist längst nicht gesagt, dass es den Gläubigern hier was nützt. Wenn er die Passwörter für die privaten Schlüssel der Wallets nicht rausrückt, dann kommst du da nicht ran, dann bleiben die Bitcoins unter seiner Kontrolle. Dann sind vielleicht mit dem Geld von den Bankkonten Entschädigungen möglich, aber das dürfte bestenfalls einen Teil erlösen (und das auch nur, wenn er es nicht großteils privat in Bitcoins investiert hat). Bitcoin macht es Kriminellen sehr einfach, dir eine lange Nase zu drehen, du stehst dann vielleicht fassungslos daneben, aber was daran ändern kannst du nicht.
  19. Du vielleicht nicht. Aber wenn du z. B. hier mal schaust, was so als bisherige Verlustwerte angegeben wurden und wenn du mal im Reddit-Thread die Beiträge durchstöberst, da sind dann durchaus mehrere dabei, die locker im 5-stelligen Euro-Bereich (teils in Bitcoin) liegen. Und das wird bestimmt nicht das Maximum sein. Wir reden hier immerhin über die zweitgrößte Börse nach Mt.Gox mit zuletzt mehr als 30 Millionen Euro monatlichem Transaktionsvolumen. Wo bei dir also die Hände anfangen zu zittern, da lächeln einige nur müde...
  20. Also von der Funktionsweise dürfte es das Einzahlungswallet eines Kunden sein, allerdings wohl eines ziemlichen Großkunden. Und es scheint wohl irgendein automatisiertes System zu sein, denn obwohl Bitcoin-24 längst dicht ist, werden offenbar immer noch Einzahlungen geleistet, an die der Kunde ja nicht mehr rankommt, weil diese Einzahlungswallets von der Börse kontrolliert werden.
  21. @warrie87: Nein, das ist keine Überweisung in dem Sinne von ihm. Das sind Einzahlungen von Kunden auf ihr Konto bei Bitcoin-24, die da zusammengezogen wurden. Soweit ich durch dieses Karussell durchgestiegen bin, funktioniert der Laden wie folgt: Der zentrale Umschlagplatz ist das von dir genannte Wallet. Das ist der Kernspeicher aller Guthaben bei Bitcoin-24. Jeder Kunde, der Bitcoins in die Börse bringen will, z. B. um sie zu verkaufen, bekommt ein eigenes Kundenwallet genannt auf die er seine Transaktionen durchführen muss (willkürlich herausgesucht z. B. dieses). Transaktionen, die dort eintreffen werden als Bitcoin-Wert in der Börse für das entsprechende Kundenkonto gutgeschrieben. Dieses Kundenwallet befindet sich unter Kontrolle der Börse und in regelmäßigen Abständen wird es in das oben genannte zentrale Umschlagsplatzwallet entleert (sollten kleinere Paralleltransaktionen stattfinden, so enden die in der Regel nach einigen Schritten ebenfalls in diesem Wallet - ich weiß nicht, wofür das gut ist - Verwirrung vielleicht). Was du also dort gesehen hast, ist ausschließlich das Zusammenziehen der letzten Kundeneinlagen, die noch kurz vor Abschaltung oder auch während der Abschaltung eingezahlt wurden (das wurde für einen Einzelfall inzwischen auch so von einem Nutzer bestätigt). Für eine Auszahlung wurden regelmäßig bei Bedarf aus dem zentralen Umschlagsplatz-Wallet in das Auszahlungswallet die entsprechenden Beträge für Auszahlungen zur Verfügung gestellt, von dort gingen sie dann in die von den Kunden angegebenen Wallets für Auszahlungen, die unter Kundenkontrolle stehen. Das sind natürlich insgesamt viel zu wenige Bitcoins, die da sichtbar sind. Denn wenn man sich überlegt, dass von dem Stand mit 21.000 Bitcoins über 14.000 nur allein durch die Neueinzahlungen der letzten Stunden der Börse zu Stande kommen (durch die letzte Zusammenziehung), dann kann das nicht alles sein. Auch das bekannte Coldwallet wäre vom Umfang viel zu gering. Wie kommt man nun den richtigen Bitcoins auf die Spur? Der beste bisher mir bekannte Anhaltspunkt sind folgende Sachen: 1. Auszahlungen aus dem zentralen Umschlagsplatzwallet können nur auf Wallets erfolgen, die mit der Börse im Zusammenhang stehen. Denn Kundenauszahlungen werden auf jeden Fall über das Auszahlungswallet abgewickelt. Die meisten Auszahlungen gehen zwar auf das Auszahlungswallet, aber ab und an findet man auch einige, die auf andere Wallets gehen. Und dort lohnt es sich dann anzusetzen und die Spur zu verfolgen. 2. Einzahlungen in das Auszahlungswallet können nur von Wallets geschehen, die mit der Börse im Zusammenhang stehen (abgesehen vielleicht vom Satoshi-Dice). Denn Kundeneinzahlungen werden ja auf dem zentralen Umschlagsplatzwallet automatisch zusammengezogen, gehen also nicht direkt ins Auszahlungswallet. Wallets, die also Einzahlungen auf dieses Auszahlungswallet geleistet haben (die meisten stellt natürlich das zentrale Umschlagswallet), lohnt es ebenfalls zu verfolgen. Auf diese Weise habe ich nach mehreren Zwischenschritten inzwischen 2 Wallets mit momentan relativ hohem Bitcoin-Bestand gefunden, die vermutlich der Börse zuzurechnen sind: 18.000 BTC 20.500 BTC Es gibt auch noch viele weitere Wallets mit allerdings deutlich geringeren Beträgen, die sich aber eventuell summieren könnten. Erschwerend ist, dass der Großteil der Transaktionen, die zu obigen Bitcoin-Beständen geführt haben, aber über den normalen Auszahlungsweg in vielen Kleinbeträgen stattgefunden haben, also sich von einer normalen Kundenauszahlung nicht unterscheiden. Wenn nicht die Unvorsichtigkeit bestanden hätte, dass es wenigstens einen offenbar dem Betreiber zuzurechnenden Weg über Teilauszahlung aus dem Umschlagsplatzwallet oder Einzahlungen in das Auszahlungswallet gegeben hätte, wäre das gar nicht feststellbar. Demzufolge ist denkbar, dass es perfekt getarnte Schattenwallets der Börse gibt, die ausschließlich über den normalen Auszahlungsweg für Kunden befüllt wurden und somit nicht von Kundenwallets unterscheidbar sind.
  22. Wenn es das im jetzigen Zustand gewesen sein sollte, dann kann der so schnell nicht mehr auftauchen. Bei einem Schaden von mehr als 50.000 Euro und einer derartig großen Zahl Geschädigter wäre man regelmäßig im Bereich der Untreue / des Betrugs im besonders schweren Fall, was mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren bewehrt ist und eine Verjährungsfrist von 10 Jahren hat. Also vor 2023 wäre - außer aus einem sicheren Drittstaat - nichts mit einem Wiedersehen. Denn es sieht mir nicht danach aus, dass er momentan die passenden Schritte einleitet, um die Firma, falls ein Schaden entstanden sein sollte für den er nichts kann, geordnet abzuwickeln.
  23. Anzeige erstatten kannst du immer und das ist für dich auch komplett kostenlos. Dort geht es nämlich nur um den strafrechtlichen Teil, d. h. Staat mit Strafprozessrecht gegen den jeweiligen Täter. Aber das bringt dir (außer vielleicht Genugtuung) direkt gar nichts. Das Geld zurückholen ist eine andere Sache. Das läuft immer per Zivilprozessrecht ab, also du gegen den jeweiligen Gegner. Bei 110 Euro würde ich aber mal behaupten, dass das so nicht lohnt. Da wirst du z. B. schon keinen Anwalt finden, der wegen solcher Kleckerbeträge nach Gebührenordnung abrechnen will - da würdest du ihn wesentlich besser bezahlen müssen und dieses Geld würdest du auch nie wiedersehen (denn selbst wenn du gewinnst und das Urteil sogar vollstreckbar wäre, ist die Gegenseite nur verpflichtet den Anwalt entsprechend der Gebührenordnung zu bezahlen). Du würdest also schlechtem Geld noch gutes Geld nachschießen, lohnt nicht. Auch wenn du es ohne Anwalt probierst, würdest du Gerichtskosten vorverauslagen müssen, wobei unklar bliebe, ob du diese Kosten letztlich zurückholen kannst - wenn z. B. Zahlungsunfähigkeit der Gegenseite besteht. Und auch ist es in dem Dschungel gar nicht so einfach, den Gegner zu fassen. Die Firma ist eine reine Briefkastenadresse in Großbritannien. Wenn die 110 Euro dein einziger Schaden sind, würde ich sagen: Lehrgeld! Auf was du achten solltest: Es könnte sein, dass irgendwann ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dann könntest du deine Ansprüche beim Insolvenzverwalter geltend machen. Es könnte sein, dass z. B. das Geld auf den Konten (zumindest zum Teil) da ist und du so einen gewissen Teil zurückbekommen könntest.
  24. Ich denke, das kannst du schon sehr zeitnah machen. Denn es wird vermutlich von ihm nichts mehr kommen. Auf Reddit wurde gerade darauf hingewiesen, dass er sehr wohl nocht mitliest, aber nichts mehr schreibt. So muss er gestern Abend im Bitcointalk-Forum aktiv gewesen sein, ohne dass seitdem etwas von ihm veröffentlicht wurde.
  25. @bitcoin_24_victim: Was seinen Aufenthaltsort angeht, scheint er sich vor dem ganzen Chaos in Berlin aufgehalten zu haben. Ob das zu dieser Zeit sein regelmäßiger Aufenthaltsort war, lässt sich aber nicht sagen. Dafür spricht eine Anfrage bei der er um Hilfe bezüglich verschiedener Netzwerkdienste bittet, weil seine von Bitcoin-24 gesendeten Mails im Spamfilter von Hotmail hängen bleiben. Er versucht dort am 12.03.2013 14:43 (CET) eine Mail von info (at) bitcoin-24.com an tais46 (at) hotmail.de zu schicken. Sein Mailserver auf mail.bitcoin-24.com gibt als Adresse, von der die Mail eingeliefert wurde, folgende Zeile an: Wobei natürlich die Frage ist, inwieweit die Sache so stimmt, denn er hat auf jeden Fall die IP-Adresse editiert. Denn die Adresse passt nicht zur Hexadezimalkodierung im Hostname (4dba143d = 77.186.20.61). Die zweite Mail (12.03.2013 21:40 (CET)), die darunter veröffentlicht ist, wurde ebenfalls auf diese Weise, nur anders, editiert. 4eba543d = 78.186.84.61 Es scheint in beiden Fällen die gleiche Adresse gewesen zu sein, nur hat er etwas herumgepfuscht, vermutlich war es 77.186.84.61, denn diese Adresse ist tatsächlich im entsprechenden Adresspool präsent. Wenn er natürlich schon darin herumpfuscht, hätte er es sich auch komplett aus den Fingern saugen können. Sicher ist es also nicht, nur ein Indiz. Aber es ist ja eine Berliner Wohnadresse über den Amazon-Marktplatz von ihm bekannt, allerdings stammt die noch aus dem Jahr 2011, bei seinen häufigen Wechseln vermutlich kaum aktuell.
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