Zum Inhalt springen

Rigo2525PSX

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    34
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Reputation in der Community

0 Neutral

Profile Information

  • Wohnort
    Baden
  • Beruf
    Selbständig tätig im Bereich Steuern und Buchhaltung

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

  1. Der Kurs in Euro ist in den letzten 3 Tagen um weniger als 20 % zurückgegangen, da muss man noch lange kein Spitzenverdiener sein um eine Grenzsteuerbelastung von 20 % zu haben zumal der Eingangssteuersatz bereits bei 14% beginnt ab 8.130 (Ledige) bzw 16.260 (Verheiratete) ...
  2. Prima, habe auch etwas gekauft, sind doch prima Einstiegskurse.
  3. Und warum warnt die Deutsche Bundesbank vor einer Immobilienblase?
  4. Stimmt , bei neuen Gesetzen ist alles möglich, da wette ich lieber nicht dagegen.
  5. Stimmt, der Euro auf der Bank ist sicher, solange du nicht mehr als 100.000 EUR hast, dann greift der Haircut den Rest ab. Also an alle die darüber liegen: dann könnt ihr auch gleich Bitcoins kaufen..
  6. Ja genau, das Handelsblatt schreibt doch täglich, nein, börsentäglich, wie gut es uns Allen hier in Deutschland geht also wenn das HaBla keine vertrauenswürdige Quelle ist dann weis ich es auch nicht..
  7. Beim EURO ist das natürlich ganz anders, der ist voll besichert und wird durch Gold und Silber aufgewogen ... Will die EBA nun auch einsteigen?
  8. Bisher hat doch der Bitcoin bei jeder Euro-Krise, zuletzt bei der Enteignung der Sparer in Zypern positiv auf sich aufmerksam gemacht, ich denke bei einem überfälligen Auseinanderbrechen des Euro wäre es genauso und der Bitcoinkurs würde stark ansteigen. Es würden auch mehr Händler und Private auf den Bitcoin umsteigen, der kommende Euro-Crash wird also den Bitcoin nur beflügeln und längst notwendige Umstellungen beschleunigen, meine ich.
  9. Die Chinesen suchen ständig nach Alternativen um ihre hohen Devisenreserven zu diversifizieren und sich weniger abhängig vom USD zu machen. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/neue-weltordnung-wie-china-den-dollar-knacken-will/7202126.html
  10. Genau wie "Lohnsteuer" eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Lohn durch den Arbeitgeber ist, so handelt es sich bei "Kapitalertragsteuer" um eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Kapitalertrag durch die auszahlende Stelle also die Bank oder des Schuldners der Kapitalerträge.
  11. Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Grundlage des EInkommensteuergesetzes und in §§ 43 ff. EStG geregelt
  12. Klar, wenn es übersichtlicher ist liste alle An- und Verkäufe mit Datum und Menge auf und ermittle dann die die Differenz aus der Gesamtsumme Verkauf und der Gesamtsumme Einkauf. Es sind aber nur die beendeten , abgeschlossenen Geschäfte zu berücksichtigen, nicht die im Bestand befindlichen Bitcoins. Also nicht die noch nicht verkauften Bitcoins mitrechnen. Wenn du also 1000 Euro Gewinn hast und dann wieder für 500 Euro BTC kaufst werden diese BTC im Wert von 500 nicht wieder vom Gewinn abgezogen, denn die sind erst zu berücksichtigen wenn du sie wieder verkauft hast. Insofern sind bei der Ermittlung des Gewinns im Jahr 2013 nur die im Kalenderjahr 2013 verkauften Bitcoins zu berücksichtigen die weniger als 12 Monate in deinem Besitz waren also irgendwann im Jahre 2012 oder später gekauft UND im Jahr 2013 auch wieder verkauft wurden.
  13. Das kann so nicht stimmen denn für M. ist erstens das Internet komplettes Neuland daher sind ihr Bitcoins völlig unbekannt und ausserdem bezahlt sie ähnlich wie Herr Wulff ihre Rechnungen NIE selber bzw käme nie auf die Idee selber etwas zu kaufen mit eigenem Geld!
  14. Wenn du keine Belege hast reicht es Eigenbelege zu erstellen, Du hast zumindest den Anfangsbestand der Bitcoin mit dem Einkaufswert 200,00 Euro und du hast nun den Endbestand von XX Bitcoin im Wert von 5.000 Euro. Solltest du im Übrigen im Jahr 2013 keine weiteren Einkünfte erzielt haben , also z. B. als Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten und auch sonst keinen Lohn, keine Zinseinnahmen oder andere Einkünfte erzielt haben, brauchst du auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich ist zwar jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen, wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben und es ist auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der steuerliche Grundfreibetrag bei Ledigen liegt für 2013 bei 8.130 Euro d.h. du kannst 8.130 Euro Einkommen erzielen ohne das dafür Einkommensteuer zu zahlen sind.
  15. Hab auch mal gegoogelt http://www.cmshs-bloggt.de/bankrecht/die-behandlung-von-bitcoins-nach-deutschem-recht/ Demnach wäre die Umsatzsteuer noch das kleinere Problem weil bei gewerblichem Handel eine Erlaubnis der BAFin erforderlich wäre.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.