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Rigo2525PSX

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Alle Inhalte von Rigo2525PSX

  1. Der Kurs in Euro ist in den letzten 3 Tagen um weniger als 20 % zurückgegangen, da muss man noch lange kein Spitzenverdiener sein um eine Grenzsteuerbelastung von 20 % zu haben zumal der Eingangssteuersatz bereits bei 14% beginnt ab 8.130 (Ledige) bzw 16.260 (Verheiratete) ...
  2. Prima, habe auch etwas gekauft, sind doch prima Einstiegskurse.
  3. Und warum warnt die Deutsche Bundesbank vor einer Immobilienblase?
  4. Stimmt , bei neuen Gesetzen ist alles möglich, da wette ich lieber nicht dagegen.
  5. Stimmt, der Euro auf der Bank ist sicher, solange du nicht mehr als 100.000 EUR hast, dann greift der Haircut den Rest ab. Also an alle die darüber liegen: dann könnt ihr auch gleich Bitcoins kaufen..
  6. Ja genau, das Handelsblatt schreibt doch täglich, nein, börsentäglich, wie gut es uns Allen hier in Deutschland geht also wenn das HaBla keine vertrauenswürdige Quelle ist dann weis ich es auch nicht..
  7. Beim EURO ist das natürlich ganz anders, der ist voll besichert und wird durch Gold und Silber aufgewogen ... Will die EBA nun auch einsteigen?
  8. Bisher hat doch der Bitcoin bei jeder Euro-Krise, zuletzt bei der Enteignung der Sparer in Zypern positiv auf sich aufmerksam gemacht, ich denke bei einem überfälligen Auseinanderbrechen des Euro wäre es genauso und der Bitcoinkurs würde stark ansteigen. Es würden auch mehr Händler und Private auf den Bitcoin umsteigen, der kommende Euro-Crash wird also den Bitcoin nur beflügeln und längst notwendige Umstellungen beschleunigen, meine ich.
  9. Die Chinesen suchen ständig nach Alternativen um ihre hohen Devisenreserven zu diversifizieren und sich weniger abhängig vom USD zu machen. http://www.handelsblatt.com/finanzen/rohstoffe-devisen/devisen/neue-weltordnung-wie-china-den-dollar-knacken-will/7202126.html
  10. Genau wie "Lohnsteuer" eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Lohn durch den Arbeitgeber ist, so handelt es sich bei "Kapitalertragsteuer" um eine Einkommensteuer-Vorauszahlung durch Direkt-Abzug vom Kapitalertrag durch die auszahlende Stelle also die Bank oder des Schuldners der Kapitalerträge.
  11. Kapitalertragsteuer ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer auf Grundlage des EInkommensteuergesetzes und in §§ 43 ff. EStG geregelt
  12. Klar, wenn es übersichtlicher ist liste alle An- und Verkäufe mit Datum und Menge auf und ermittle dann die die Differenz aus der Gesamtsumme Verkauf und der Gesamtsumme Einkauf. Es sind aber nur die beendeten , abgeschlossenen Geschäfte zu berücksichtigen, nicht die im Bestand befindlichen Bitcoins. Also nicht die noch nicht verkauften Bitcoins mitrechnen. Wenn du also 1000 Euro Gewinn hast und dann wieder für 500 Euro BTC kaufst werden diese BTC im Wert von 500 nicht wieder vom Gewinn abgezogen, denn die sind erst zu berücksichtigen wenn du sie wieder verkauft hast. Insofern sind bei der Ermittlung des Gewinns im Jahr 2013 nur die im Kalenderjahr 2013 verkauften Bitcoins zu berücksichtigen die weniger als 12 Monate in deinem Besitz waren also irgendwann im Jahre 2012 oder später gekauft UND im Jahr 2013 auch wieder verkauft wurden.
  13. Das kann so nicht stimmen denn für M. ist erstens das Internet komplettes Neuland daher sind ihr Bitcoins völlig unbekannt und ausserdem bezahlt sie ähnlich wie Herr Wulff ihre Rechnungen NIE selber bzw käme nie auf die Idee selber etwas zu kaufen mit eigenem Geld!
  14. Wenn du keine Belege hast reicht es Eigenbelege zu erstellen, Du hast zumindest den Anfangsbestand der Bitcoin mit dem Einkaufswert 200,00 Euro und du hast nun den Endbestand von XX Bitcoin im Wert von 5.000 Euro. Solltest du im Übrigen im Jahr 2013 keine weiteren Einkünfte erzielt haben , also z. B. als Schüler keine Ausbildungsvergütung erhalten und auch sonst keinen Lohn, keine Zinseinnahmen oder andere Einkünfte erzielt haben, brauchst du auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Grundsätzlich ist zwar jede Person mit Wohnsitz in Deutschland und steuerpflichtigen Einkünften zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Sind die Einkünfte allerdings so niedrig, dass sie unter dem vom Gesetzgeber festgelegten steuerlichen Freibetrag liegen, wird vom Finanzamt keine Steuer erhoben und es ist auch keine Einkommensteuererklärung abzugeben. Der steuerliche Grundfreibetrag bei Ledigen liegt für 2013 bei 8.130 Euro d.h. du kannst 8.130 Euro Einkommen erzielen ohne das dafür Einkommensteuer zu zahlen sind.
  15. Hab auch mal gegoogelt http://www.cmshs-bloggt.de/bankrecht/die-behandlung-von-bitcoins-nach-deutschem-recht/ Demnach wäre die Umsatzsteuer noch das kleinere Problem weil bei gewerblichem Handel eine Erlaubnis der BAFin erforderlich wäre.
  16. Erstelle einen Eigenbeleg und stelle darauf das Anschaffungsgeschäft dar: Kauf von XX BTC am 15. April 2013 zum Preis von € X,xx pro Stück , insgesamt 200,00 € Dann hast du offenbar diverse Altcoin-Geschäfte gemacht und dadurch deine BTC Anzahl erhöht. Du könntest also deine Altcoin Geschäfte tabellarisch darstellen und den Gewinn in BTC errechnen. Und wenn du nun die Gesamten (oder nur einen Teil? ) BTC für 5.000 € verkaufst , hast du insgesamt einen Gewinn von 5000 - 200 = 4.800 erzielt. Gruss Rigo
  17. Ad 1 Es ist NICHT die Abschlagsteuer die da mit 25 % zuschlägt! Du musst den Gewinn mit deinem individuellen EInkommensteuersatz versteuern der abhängig von der Höhe deines gesamten zu versteuernden EInkommenst ist. Sprich: der GEwinn aus den privaten Veräüßerungsgeschäften mit Bitcoin wird zu deinem Gesamteinkommen addiert und dann wird Alles insgesamt versteuert. Ad 2 Mach eine Tabelle mit Aufstellung der An- und Verkauftsdaten und Mengen und Beträge deiner Einzelgeschäfte und des jeweils generierten Verlustes bzw. Gewinnes (wobei eben zwischen An- und Verkauf jeweils nicht mehr als 12 Monate liegen, ansonsten wäre das Geschäft steuerfrei) Addiere dann alle Ergebnisse aus den Geschäften und du hast den im Kalenderjahr 2013 eingefahrenen Gewinn/Verlust ermittelt. Ad 3 Nein, du kannst durch Kauf vor Jahresende und Verkauf erst 2014 den Gewinn nicht wieder unter 600 bringen, das ginge nur, wenn du auch wieder vor Jahresende 2013 einen Verlust realisieren würdest also 2013 noch verkaufst, nicht erst 2014. Gruss Rigo
  18. Erst 1.700 mBTC dann 2.500 mBTC? 47% Preiserhöhung in 5 Tagen???
  19. Hier auf Bitcoin.de ist tatsächlich ein ständig steigender Verkaufsdruck zu sehen mit steigender Menge an angebotenen Bitcoins... Das könnte noch heiter werden, wenn bis Jahresende alle Ihre Gewinne sichern wollen und Liquidität nachfragen. Kann man nur hoffen das die aktuelle Jahresend-Stimmung mit der Rückschau auf 2013 im Januar einer grösseren Zuversicht weicht und sich der Blick wieder stärker auf die Zukunftsperspektiven richtet.
  20. ...dann aber die Steuer auf die realisierten Gewinne nicht vergessen, das Finanzamt greift stärker zu als jeder kleine Kurzzeit-Crash ! Ich bleibe da lieber investiert und warte die Jahresfrist ab. So kann ich auch ruhig schlafen.
  21. Das sehe ich auch so. Auch wenn Litecoin und die anderen NoName Coins technisch mit Bitcoin verwandt sind und teilweise identisch sind, so hat doch die "Marke" Bitcoin sozusagen das Premium-Image und gilt Vielen als Synonym für Kryptowährung bzw. Digitalgeld. Insofern lässt sich aus den Maximalmengen kein zwingender Zusammenhang als Austauschverhältnis zwischen BTC und LTC konstruieren. Gibt es überhaupt eine Börse wo man Fiatgeld direkt gegen LTC tauschen kann oder muss man erst BTC erwerben um dann bei Vircurex LTC zu erwerben? Das ist doch viel zu umständlich und sagt schon viel über die Verwendbarkeit der No Name Coins aus!
  22. Litecoin? WTF is Litecoin? Muss man die haben? Was soll ich damit? Natürlich versuchen viele Entwickler auf den Bitcoin-Zug aufzuspringen als Trittbrettfahrer mit Feld-Wald- und Wiesencoins.....
  23. Kann hier nur noch einmal auf die von fjvbit bereits genannte Verknüpfung verweisen das würde ich mir als Anfänger einfach mal durchlesen. Also : Erst lesen, dann fragen. https://forum.bitcoin.de/technik-ent...uf-papier.html (offline wallet (private key auf Papier))
  24. Ein Paper Wallet anlegen oder eine Bit-Card bestellen und dann auf die dort angegebene Empfängeradresse 0,1 BTC überweisen.
  25. zu 2. Es handelt sich um eine Freigrenze von 600 €, d.h. bis 600 € ist Null Euro zu versteuern, aber ab 601 Euro ist der Gesamtbetrag zu versteuern. Bei 900 € Gewinn heißt das, 900 € Euro sind als Einkommen zu versteuern, nicht etwa nur 300 (900 - 600). ( §23 Abs. 3 Satz 5 Einkommensteuergesetz) zu 3. Alle Ankäufe und Verkäufe die innerhalb von 12 Monaten erfolgen sind steuerpflichtige Geschäfte. Wenn zwischen An- und Verkauf mehr als 12 Monate liegen, werden die Geschäfte steuerlich nicht erfasst. Die An- und Verkäufe können also auch in zwei verschiedenen aufeinanderfolgenden Kalenderjahren stattfinden, es ist zur steuerlichen Erfassung nicht erforderlich , das An- und Verkauf jeweils im selben Kalenderjahr stattfinden.
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