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digitech1

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  1. Ehm, what??? Durch CfB entstand erst einmal IOTA und alle zukünftigen Projekte wie Qubic etc. Das basiert auf jahrelanger Forschung, Tests, Analysen. Denkst du so eine Kryptotechnologie - die KOMPLETT anders ist als alles andere in dem Bereich - ist mal eben über Nacht gemacht? Das braucht Jahre..... Die einzige Gefahr die ich hier sehe, dass CfB einen erheblichen single point of failure darstellt, sollte ihm mal etwas zustoßen oder ähnliches, trotz der kompetenten IOTA Foundation.
  2. und bei 0,02 cent kaufe ich alle IOTAS die es gibt.........
  3. Man sollte sich mit IOTA auseinandersetzen. Es gibt noch kein Hardware Wallet für IOTA da kein ERC20 Token
  4. Hat man nicht 4 Jahre Zeit für eine Steuererklärung? Also könnte ich nicht beide 2017 und 2018 gleichzeitig abgeben im nächsten Jahr?
  5. Hi, ich finde auf die vorige Frage keine Antwort unter "23 EStG" Ich dachte ich hätte die Versuste bis Ende 2017 generieren müssen. Wie viel Zeit darf denn da dazwischen liegen um das mit dem Vorjahr zu verrechnen? Kann ich wenn ich im Dez. 2017 23000Euro Gewinn durch Tausch von BTC in ETH bspw. gemacht habe, diese mit meinem Verlust aus 2018 gegenrechnen lassen?
  6. Mal abwarten was passiert wenn erstmal der IXI HUB von IOTA draussen ist, womöglich sehen wir hier früher etwas als später.
  7. Hi Zusammen, da mir das FIFO Prinzip bei meinen ersten Trades letztes Jahr zu spät wieder in Sinn kam, habe ich für mich einen Fehler begangen. Ich kaufte IOTAs, transferrierte diese auf meine Wallet und ließ sie da liegen Dann kaufte ich wieder welche nach (als der Preis sich verdreifacht hatte) - ließ diese auf der Exchange liegen - und begann damit Daytrading. Mein Cointracker sagt mir nun, dass ich die ersten Coins nach dem FIFO Prinzip direkt wieder realisiert habe indem ich durch den 2. Kauf das Daytrading gemacht habe. Wenn ich auf Bitcoin.de in den FAQ ( Fallen Steuern an) nachschaue steht dort der folgende Abschnitt: Als sogenannte "Verbrauchsreihenfolge" legt der § 23 EStG das FiFo-Verfahren (First in First out) fest: "Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.". Es empfiehlt sich daher ggfl. Bitcoins die längerfristig gehalten werden sollen von denen zu trennen, mit denen kurzfristige Handelserfolge erzielt werden sollen. Das kann z.B. über mehrere Wallets erfolgen. Vorteil: über die Blockchain kann sehr gut nachgewiesen werden, dass sich ein bestimmter Bestand an Kryptowährungen über ein Jahr nicht bewegt hat und damit als steuerfrei einzustufen ist. Für mich könnte ich ableiten, dass ich meine IOTAs die ich längerfristig halten wollte in meiner Wallet hatte und die, die ich kurzfristig halten wollte auf meiner Exchange Wallet liegen ließ, ich somit also nur mein Daytrading FIFO versteuern muss. Was hat es hiermit auf sich? Danke
  8. Hast du Kamillendampfbad gesoffen? ;-)
  9. Sind die txIDs auch bereits neu auf Bitcoin hinterlegt?
  10. Ja bitte, mit Auszahlugszeitpunkt
  11. Danke für die Information und vielen Dank für die Antwort, dann warten wir mal geduldig ab
  12. Verstehe, bei mir waren es direkt gekaufte.
  13. Sehe ich genauso, + das unwohle Gefühl das eigene Geld steckt irgendwo in Nirvana fest. Wäre zumindest schön, wenn sich Bitcoin.de mal äußern würde, damit wir wissen, ob und was unternommen wird.
  14. Warum sollten sie das tun? Sie sind ein Marktplatz und vermitteln Käufe und Verkäufer. Nicht bitcoin.de hat dir die Coins ausgezahlt, sondern du hast sie von einer anderen Person abgekauft
  15. Wenn ich ehrlich bin habe ich bis jetzt noch nie eine Antwort von dem Support hier erhalten. Hat hier schonmal jemand generell eine Rückmeldung bekommen?
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