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schagoalex

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  1. Na hier war doch gerade noch ein weiterer Kommentar? Nur nochmal zum klarstellen: Handel mit Kryptowährungen fällt unter den §23 I S.1 Nr.2 EStG und wird als Sonstige Einkünfte behandelt. Somit: Steuerfrei nach 1 Jahr / §23 III S. 5 EStG Freibetrag 600 €/a.
  2. Ah ok, danke euch. Habe bis jetzt eine Liste geführt über alle Käufe, Verkäufe, Transaktionen von Börse zu Börse und würde dann einfach nun hinzufügen: Kauf von IOTA gezahlt mit Bitcoin. Schreibe dazu, wieviele BTC ich ausgegeben habe und wieviele IOTA ich gekauft habe. Und fertig? So würde ich das nun deuten^^
  3. Hallo zusammen, wollte ab heute einen bestimmten Betrag auf IOTA anlegen und diesen 1 Jahr halten. Habe gelesen, dass dieser dann Steuerfrei ist. Muss ich da dann aber Einkommenssteuer drauf berechnen? Andere Frage: Wie verhält sich das, wenn ich nach diesem Jahr dann die IOTA in Bitcoin eintausche um sie mir auf Coinbase o.ä. auszahlen zu lassen? Muss ich das dann komplett versteuern oder nur den "Gewinn" der eventuell in den 1-2 Stunden entsteht während des Wallet change? Grüße Alex
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