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  1. Hallo zusammen, Nachdem ich schon tausende Euro für die Beratung bei Crypto-Fachanwälten ausgegeben hab für verschiedene Spezialfälle, probiere ich jetzt erst mal hier mein Glück. Ich habe letztes Jahr in ein paar Presales investiert, die in der Regel einem vorher festgelegeten Ausschüttungsplan folgen (z.B. jwerden jeden Monat nach dem TGE 10% der gekauften Gesamttoken ausgeschüttet). Nun wurden bei vielen Projekten die vorher angegebenen Startzeitpunkte für die Ausschüttung um viele Monate verschoben, sodass ich bei einigen Presales kurz vor Ablauf der Haltefrist kaum mehr als 20% der Token erhalten habe. Dies ist deshalb ein Problem, weil die meisten Presales ein Griff ins Klo waren und praktisch wertlos sind. Damit ich die Verluste gänzlich steuerlich geltend machen kann, muss ich die Token aber innerhalb der 12-Monats-Frist verkaufen. Nach meinen Recherchen gilt als Anschaffungszeitpunkt NICHT das Eingangsdatum der jeweilien Tranchen, sondern der Abschluss des schuldrechtlichen Vertrages, also der Moment, in dem ich die Bezahlung für den Presale vorgenommen habe. Nun frage ich mich, ob es eine Möglichkeit gibt, das Problem zu umgehen: 1. Könnte man für eine Verlängerung der Haltefrist argumentieren, da die Projekte ihr angekündigtes Release-Datum nicht eingehalten haben und ich somit zu keinem Zeitpunkt die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Token innerhalb des ersten Jahres hatte? Erscheint mir als schwaches Argument mit wenig Aussicht auf Erfolg. 2. Könnte ich mein Anrecht auf die Token vor Ablauf der 1-Jahres-Frist an eine dritte Person veräußern/überschreiben? Würde mit der Veräußerung/dem entgeltlichen Übertrag des schuldrechtlichen Vertrags auf einen Dritten ein steuerlich relevanter Verkauf stattfinden, der den Verlust realisiert? Meine Logik ist dabei: Der Zeitpunkt des Übertrages des Kaufpreises wird als steuerrechtlich relevanter Anschaffungszeitpunkt gewertet, obwohl ich noch keinerlei Verfügungsgewalt über die Token habe. In gleicher Weise müsste doch auch der Verkauf durch den entgeltlichen Übertrag des Schuldvertrages auf eine dritte Person als steuerrechtlich relevanter Verkauf zu werten sein, auch ohne das die Token zu diesem Zeitpunkt sofort in die Verfügungsgewalt des dritten Übergehen. Ein Gestaltungsmissbrauch sollte nicht vorliegen, da der Übertrag von wertlosen Aktien zu einem Preis von 1€ an einen Dritten zur Realisierung eines Verlusts allegemein nicht als solcher gilt. Bzgl. der Ausgestaltung: Würde es reichen, einen Vertrag aufzusetzen und die Bezahlung der dritten Person auf meine Wallet vor Ablauf der 12-Monats-Frist durchzuführen? Reicht es, wenn ich dann die Token bei Eingang auf diese Wallet des Dritten weiterleite? Oder wäre es notwendig, dass der Übertrag des Schuldanspruchs durch Austausch der Empfängerwallet beim ursprünglichen Emittenten der Presaletokens stattfindet? Diese Variante erscheint mir sauberer, ich weiß jedoch nicht, ob das so einfach möglich ist und wie flexibel die sind. Lieber wäre es mir, wenn der Übertrag auf ein Familienmitglied erfolgt und dieses Zugang zu der Wallet bekommt und sich die Tokens eigenhändig auf seine Wallet transferieren kann, sobald sie eingegangen sind. So dürfte auch keine Bafin-Lizentpflichtiges Cryptoverwahrgeschäft vorliegen (ist bei Familienmitgliedern eh nicht der Fall). Spricht euer Ansicht nach etwas gegen dieses Vorgehen bzw. denkt ihr, dass Finanzamt wird das so akzeptieren?
  2. Hallo. Ich möchte meine Erfahrung über eine mögliche Selbstanzeige mitteilen, da ich viele gut Infos in diesem Forum gefunden habe und vielleicht meine Infos helfen jemandem. Ich habe 2018 BTC gekauft und sie in drei verschiedenen Coins umgetauscht: TRX, ETH, XRP. Damals wusste ich nicht, dass ich das in der Steuererklärung eingeben musste. Jetzt (2021) weiß ich besser. Ich habe diese Transaktionen bei Kryptotax eingegeben und es kam raus, dass ich ca. 25€ Gewinn gemacht habe. (Merkwürdig habe ich gefunden, dass Accounting mit einem Betrag von -39€ raus kam und CoinTracking mit 15€!). Ich war mir nicht sicher, ob ich den ganzen Prozess mit der Selbstanzeige starten musste. Ich habe bei Anwälten gefragt und die kosteten zw. 150 und 300€ pro Stunde. Und für 25€ wäre das in meinen Augen sehr unfair. Ich habe letztendlich mit meinem Sachbearbeiter im Finanzamt gesprochen. Ich hatte ehrlich gesagt Angst davor. Ich habe ihm alles erzählt und habe ihn gefragt, ob ich eine Selbstanzeige starten musste. Er war sehr locker dabei und hat gesagt, dass er mit seinem Vorgesetzte darüber spricht aber, dass er nicht glaubte, dass ich eine Selbstanzeige machen musste. Er hat mich gebeten in einer Email alle relevanten Infos einzugeben. Ich habe vor 3 Wochen das gemacht und heute kam ein Brief vom Finanzamt: "...wird aufgrund des geringen Betrages kein Strafverfahren eingeleitet." Ich weiß nicht, ob ich einfach Glück hatte aber dieser Weg hat mir viele Euros in Anwälten gespart. Ich weiß, dass der Betrag sehr klein war aber wer weiß, vielleicht mit anderen Sachbearbeiter ist es anders.
  3. Hallo zusammen, wenn ich meine unterjährigen Gewinne in der Steuer angebe und das Finanzamt Belege/Nachweise fordert, was gebt ihr dann an? Ich habe natürlich alle meine Trades in einer Excel-Liste dokumentiert inkl. Link zu Etherscan & Co. Ich würde mal behaupten dass ich das ziemlich exakt und auf den Euro genau dokumentiert habe. Aber am Ende des Tages habe ich selbst ja diese Datei erstellt und das wird doch das Finanzamt nicht akzeptieren? Bin echt gespannt was ihr dazu sagt. Grüße
  4. Nachdem ich mir die einschlägigen Seiten zur Erstellung steuerlich brauchbarer Erträgnisaufstellungen angesehen habe bin ich doch ziemlich enttäuscht: - cryptotax ist mir mit mindestens 200€/Jahr zu teuer und viel deshalb schonmal raus. - cointracking funktioniert mittels CSV Import schlecht. Da sind haufenweise Fehler und fehlende Transaktionen drin. Mag sein, dass es per API besser geht, kann man aber leider nicht testen ohne direkt für 1 Jahr zu kaufen. - coin.ink ist insofern gut, dass man den Import auch im Free Modus vollständig testen kann. Im Moment ist es aber leider auch völlig untauglich. Der Binance Import klappt für viele Transaktionen im Bereich "Convert" nicht. Und ich hab wirklich einfache Trades! Da stimmt hinterher dann nichts und ich hab angeblich steuerliche Einnahmen die meinen Depotwert übersteigen. Natürlich wäre ich gerne bereit Geld für eine Dienstleistung zu bezahlen dir mir händische Arbeit abnimmt. Es ist nämlich ein elendes Gefummel die Trades vernünftig (zB mit Excel) zu erfassen, mit teilweise undurchschaubaren Fees in verschiedenen Währungen bzw die Zu- oder Abrechnung usw. ZB bei Binance wird bei Teilausführungen (gerne mal 50 pro Trade) schonmal die Fee-Währung von BNB zu wasweissich gewechselt, wenn BNB leer ist. Innerhalb eines Trades wohlgemerkt! Es kann aber nicht sein, dass genau dieser Punkt (nämlich Transaktionsaufnahme und Aufbereitung) von den Kryptosteuer-Dienstleistern gar nicht vernünftig geleistet wird. Wie soll man eine realistische Steueraufstellung erstellen können wenn der Import schon nicht klappt? Jetzt könnte man natürlich alle Fehler händisch korrigieren. Aber das kann doch nicht die Lösung sein... Ich zahl doch nicht für Arbeit die mir abgenommen wird, wenn ich sie dann doch leisten muss. Also das ist meiner Meinung nach alles Murks. Da wünscht man sich eine Abgeltungssteuer! Das klappt alles für Leute die 2 Trades im Monat machen. Aber gerade die brauche so eine Dienstleistung schon gar nicht. Ich habe also vor, die Sache selber in die Hand zu nehmen. Ich dokumentiere ohnehin schon jeden Trade in Excel um die Trades dann in "Portfolio Performance" zu übernehmen. Ich möchte dann am Ende in der Lage sein eine steuerlich brauchbare Liste zu bekommen wo der Sachbearbeiter vom Finanzamt nichts zu meckern hat. Ich denke ich bin nicht der Einzige der das von Hand macht. Vielleicht kann man sich hier darüber austauschen. Fragen die bei mir aufgetaucht sind: - Inwiefern kann zusammengefasst werden. Reicht ein zusammengefasster dokumentierter Trade für beispielsweise 3 Trades vom selben Währungspaar am Tag? - oder müssten sogar alle Teilausführungen in der Liste stehen? - Trades von Coin zu Coin müssen ja als Verkauf/Kauf von Coin zu Fiat und umgekehrt verbucht werden. Das kann aber prinzipbedingt nur eine Näherung sein. Wie genau muss die sein? Reicht zB ein Stundenschlußkurs zum Ermitteln des Wertes zum Tradezeitpunkt? Vielleicht kann hier jemand was erhellendes dazu beitragen, der seine händisch erstellte kryptosteuererklärung schonmal eingereicht hat.
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