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cointracking.info - Steuergrundlage "bester Preis"?


rooks

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Ich hoffe einer der cointracking Experten unter euch kann mir bei meiner Frage weiterhelfen, ich blicke trotz Erklärung auf der Seite nicht durch.

 

Wenn ich meine realisierten/unrealisierten Gewinne oder den Steuerreport für dieses Jahr öffne, kann ich zwischen "Bester Preis", "Gegenwert Preise" und "Transaktions Preise" wählen.

Da ich Steuer mit Hilfe der 1jahres Frist eigentlich komplett umgehen möchte, haben sich nur einige wenige Steuerpflichtige Trades ergeben, durch z.B. Nachkauf von BTC um einen Altcoin zu kaufen.

Jedoch habe ich zwischen den verschiedenen Auswahlmöglichkeiten des zugrundeliegenden Preises deutliche unterschiede bei meiner Steuerlast.

Bester Preis + 55.29 € realisierter Gewinn

Transaktions Preise + 124,50 realisierter Gewinn

Gegenwert Preise  - 137,46 realisierter Verlust

 

Wer kann mir sagen, welcher Preis nun vom Finanzamt akzeptiert wird? Was wählt ihr für eure Steuerklärung aus?

Wenn nächstes Jahr ein paar mehr trades anfallen, möchte ich vermeiden über die 600 € zu kommen.  Berechne ich das z.B. mit den Gegenwert Preisen und bin locker drunter, aber das FA dann kommt und den Besten Preis heranzieht schau ich doof in die Röhre.

 

Den Unterschied zwischen Transkations Preise und Gegenwert Preise habe ich glaube ich verstanden. Bei den Gegenwert Preisen sind die Gebühren und Spreads berücksichtigt, was bei anderem fehlt. Somit fällt eigentlich der Transaktions Preis für mich raus, da die Gebühren ja wirklich meinen Gewinn schmälern. Aber was ist mit dem besten Preis? Bei der Berechnung der Steuer ist es zumindest für mich nicht der Beste Preis.

 

Danke

 

 

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Die Einstellung ist erst seit November möglich - niemand weiß, was das Finanzamt akzeptieren wird.

Daher: Probiere aus und teste herum und benutze das, wo das beste Ergebnis bei raus kommt.

Viel relevanter für das Finanzamt ist, dass es ein Bericht ist, der aus einer Drittsoftware heraus kommt und nicht aus selbst gebastelten Excel-Listen.

Ich wurde bereits darum gebeten exemplarisch an einem Trade komplett aufzuzeigen wie daraus die Gewinnermittlung erzeugt wird. Das mache ich mit drei Beispielen und bereite das entsprechend auf.

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Danke für die Rückmeldung Jokin. Ich habe mir schon gedacht (gehofft), dass du mal hier reinschaust :)

Eigentlich will ich die Steuer ja komplett umgehen, aber wenn ich z.B. BTC und ETH auf lange Sicht halten will, fehlen mir die Optionen um Altcoins unter dem Jahr nachkaufen zu können. Wegen FIFO werden immer wieder meine Altbestände angerührt. Bisher mache ich das so, dass ich ETH gar nicht halte und nur zum Nachkaufen benutze. Dabei würde ich mir auch gerne ein paar ETH auf die Seite legen.

 

Wie machst du das persönlich? Depot Trennung? Oder hast du irgendeine andere Best Practice für mich, auf die ich gerade nicht komme? Danke :)

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  • 4 Jahre später...

Würde gerne dieses Thema noch mal aufgreifen. Ist ja schon eine Weile her und vielleicht gibt es mittlerweile mehr Erfahrungen.

Bei mir ist es durch die Bank so, dass ich mit Transaktions Preisen deutlich besser (weniger zu versteuernder Gewinn) wegkomme als mit der Voreinstellung Bester Preis.

Also einfach mit Transaktions Preisen abgeben?

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  • 4 Monate später...
vor 7 Stunden schrieb Terx:

Hallo zusammen,

habe die gleiche Frage. Gibt es nähere Infos dazu welche Einstellungen das Finanzamt akzeptiert? 

Besten Dank für jeden Hinweis!

Das ist egal - Hauptsache durchgängig für alle zukünftigen Steuererklärungen. 

 

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50 minutes ago, Jokin said:

Das ist egal - Hauptsache durchgängig für alle zukünftigen Steuererklärungen. 

 

Bei dem Beispiel von oben

Bester Preis + 55.29 € realisierter Gewinn

Transaktions Preise + 124,50 realisierter Gewinn

Gegenwert Preise  - 137,46 realisierter Verlust

 

Ist ja die Abweichung recht groß. Mag natürlich sein, dass das sich mit der Zeit ausgleicht. Finde allerdings,dass dies mehr zur Unsicherheit beiträgt, da derzeit wohl nicht klar geregelt ist wie genau die Berechnung erfolgen muss. Ich meine nicht, dass dann nach Jahren irgend eine Methode als unzulässig erklärt wird und man alles nochmal aufarbeiten müsste. Keine Ahnung mache mir evtl. auch zu viele Gedanken, will meine Erklärung halt möglichst sicher machen ohne "Überraschungen".

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vor 28 Minuten schrieb Terx:

Finde allerdings,dass dies mehr zur Unsicherheit beiträgt, da derzeit wohl nicht klar geregelt ist wie genau die Berechnung erfolgen muss.

Ganz einfach: Was nicht geregelt ist, ist beliebig - nur durchgängig muss es halt sein.

 

vor 28 Minuten schrieb Terx:

Ich meine nicht, dass dann nach Jahren irgend eine Methode als unzulässig erklärt wird und man alles nochmal aufarbeiten müsste.

Natürlich nicht. Wenn etwas nicht geregelt ist, dann kann es auch nicht falsch gemacht werden.

vor 28 Minuten schrieb Terx:

Keine Ahnung mache mir evtl. auch zu viele Gedanken, will meine Erklärung halt möglichst sicher machen ohne "Überraschungen".

Keep cool.

"Einfach machen" - wenn das Finanzamt irgendetwas zu beanstanden hat, werden die schon nachfragen.

Edit: Ich hab bei mir immer "Best Price", da das die "empfohlene" Einstellung ist - da kann das Finanzamt nix gegen sagen. Ich hab. gerade mal die anderen Einstellungen getestet - da finden sich. gravierende Unterschiede wieder, die ich auf die Schnelle nicht erklären kann. 

Bearbeitet von Jokin
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Quote

Keep cool.

"Einfach machen" - wenn das Finanzamt irgendetwas zu beanstanden hat, werden die schon nachfragen.

Edit: Ich hab bei mir immer "Best Price", da das die "empfohlene" Einstellung ist - da kann das Finanzamt nix gegen sagen. Ich hab. gerade mal die anderen Einstellungen getestet - da finden sich. gravierende Unterschiede wieder, die ich auf die Schnelle nicht erklären kann. 

Ah mega nervös, muss ehrlich gesagt sagen. "Best Price" führt bei mir eher zu komischen Werten. Die anderen Einstellungen scheinen besser zu sein. Klar werde am Ende alles dokumentieren etc.  und vermutlich mit Steuerberater einreichen. Nicht desto trotz ist die Unsicherheit hoch, vor allem da man noch Depot Trennung etc. auswählen kann, was nochmal die Ergebnisse verändert. Werde vermutlich eine andere Einstellung wählen und gucken ob die Steuerberater sich anschließend zu äußern können. Ich glaube, das Problem ist wohl wenn der Spread hoch ist bzw. die Tokens Illiquide sind, ist wohl schwer zu beurteilen, was die wirklich Wert sind.

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Ich nehme immer Gegenwertpreise. Nicht weil ich dadurch den größten Vorteil habe, sondern weil ich vor längerer Zeit mal alle 3 im Detail verglichen und nachgerechnet hatte. Der Restfehler zur Realität war mit Gegenwert am kleinsten. Auch der Unterschied zu (damals noch) cryptotax war damit am geringsten - best price hat bei mir bei einzelnen Trades von wenig liquiden Handelspaaren auch falsche Werte ergeben. Diese Einstellung habe ich bei meiner gesonderten Aufstellung für Anlage SO auch immer mit angegeben. Würde bereits 3 Jahre in Folge akzeptiert.

Aber Achtung: das ist MEIN persönliches Vorgehen. Keine Gewähr für dich oder andere, kein Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Das kann euer FA anders sehen.

Edit: Ich reiche ohne Steuerberater ein.

Bearbeitet von Morama
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vor 24 Minuten schrieb Terx:

und vermutlich mit Steuerberater einreichen.

Mein Steuerberater will davon nix wissen. Er reicht meine Steuererklärung nur ein wenn ich mich für die Anlage SO selbst verantwortlich zeichne.

vor 24 Minuten schrieb Terx:

Werde vermutlich eine andere Einstellung wählen und gucken ob die Steuerberater sich anschließend zu äußern können.

Erwarte nicht zu viel. Denn dazu muss sich der Steuerberater selbst in die Trades einarbeiten. Bei 20 Trades geht das noch - sind das aber über 1.000 im Jahr, dann wird er nach Stunden abrechnen und das wird richtig teuer.

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22 minutes ago, Morama said:

Ich nehme immer Gegenwertpreise. Nicht weil ich dadurch den größten Vorteil habe, sondern weil ich vor längerer Zeit mal alle 3 im Detail verglichen und nachgerechnet hatte. Der Restfehler zur Realität war mit Gegenwert am kleinsten. Auch der Unterschied zu (damals noch) cryptotax war damit am geringsten - best price hat bei mir bei einzelnen Trades von wenig liquiden Handelspaaren auch falsche Werte ergeben. Diese Einstellung habe ich bei meiner gesonderten Aufstellung für Anlage SO auch immer mit angegeben. Würde bereits 3 Jahre in Folge akzeptiert.

 

Bei mir führt das aktuell zu der größten Abweichung. Puh man muss wohl schauen was halbwegs realistisch ist. 

Quote

Erwarte nicht zu viel. Denn dazu muss sich der Steuerberater selbst in die Trades einarbeiten. Bei 20 Trades geht das noch - sind das aber über 1.000 im Jahr, dann wird er nach Stunden abrechnen und das wird richtig teuer.

 

Würde erwarten, dass er die Einstellungen dokumentieren und ein Begleitanschreiben erstellt. Klar kann der da nicht tausende von Trades durchschauen. Blicke da selber nicht durch und kann nur die Endbilanzen als groben Richtwert nehmen (Diese sind aber eig. bei allen Methoden richtig).

 

Besten Dank nochmal für die Hinweise!!!

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An sich geht es genau um das Thema (welchen Preis man nimmt) auch in diesem Thread:

Und da haben wir auch festgestellt, dass es massive Auswirkungen auf die Steuerhöhe hat.

Es GIBT eine Regelung vom BMF dazu (wenn auch keine lückenlose/eindeutige/sinnhafte), wobei im Thread die aus dem Entwurf zitiert wird. Wenn ich mich nicht täusche hat das offizielle fertige Schreiben nur die Formulierung etwas geändert, sagt aber dasselbe aus:   https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-05-09-einzelfragen-zur-ertragsteuerrechtlichen-behandlung-von-virtuellen-waehrungen-und-von-sonstigen-token.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Zitat aus aktuellem Schreiben (58/59):

Zitat

58) [...] Werden Einheiten einer virtuellen Währung und sonstige Token gegen Einheiten
einer anderen virtuellen Währung und sonstige Token getauscht, ist als Veräußerungserlös der
hingegebenen Einheiten einer virtuellen Währung und sonstigen Token der Marktkurs der
erlangten Einheiten
der anderen virtuellen Währung oder sonstigen Token am Tauschtag
anzusetzen (vgl. zur Ermittlung des Marktkurses Randnummer 43). Kann ein Marktkurs der
erlangten Einheiten nicht ermittelt werden
, wird es nicht beanstandet, wenn stattdessen der
Marktkurs der hingegebenen Einheiten
angesetzt wird.
59) Der Marktkurs der hingegebenen Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token –
zuzüglich eventuell gezahlter Anschaffungsnebenkosten – stellt zugleich die Anschaffungskosten der erhaltenen Einheiten einer virtuellen Währung oder sonstigen Token am Tauschtag dar.

So, was heißt 58) nun für cointracking:
Unter der Annahme dass die Marktkurse immer ermittelbar sind, wäre also wohl die Einstellung "Kauf Preise" vom BMF vorgegeben. Achtung, hier ist Punkt 59) noch nicht berücksichtigt!

Allerdings, wie im verlinkten Thread schon hingewiesen, ist der zweite Teil (59) sehr merkwürdig.
Folgendes Beispiel mit fiktiven konstanten Kursen und ohne Gebühren:
1 BTC ist 30k€ wert und 10 ETH sind 31k€ wert, dieser Wert bleibt konstant in diesem Beispiel.
1) Ich kauf 1 BTC für 30k€ -> Anschaffungskosten 30k€
2) Ich tausche den 1 BTC gegen 10 ETH (habe einen guten Kurs erwischt und mehr ETH bekommen als der 1 BTC eigentlich wert ist)
-> Laut BMF ist der Veräußerungserlös der hingegebenen BTC nun gleich dem Marktkurs der erlangten ETH, also 31.000€.
-> Ich habe mit diesem Trade bereits einen steuerpflichten Gewinn von 31k-30k = 1k€ (ergibt ja auch Sinn).
Aber durch den Satz in 59: Die Anschaffungskosten dieser erhaltenen ETH soll nun gleich dem Marktkurs der hingegeben BTC sein, also sind die Anschaffungskosten der ETH nun 30k€.
3) Ich verkaufe die 10 ETH für den aktuellen Marktkurs von 31k€. -> Da die Anschaffungskosten nach 59) aber 30k€ sind, wird hier schon wieder ein Gewinn von 1000€ erzielt.
-------------------------
-> Obwohl ich faktisch am Anfang 30k€ und danach 31k€ habe, müssten 2000€ Gewinn versteuert werden.
Oder hab ich was übersehen?
Wenn ich die Beschreibung von "Gegenpreise" bei cointracking richtig lese, würde sie genau diesem BMF Beispiel entsprechen. Das BMF gibt also "Gegenpreise"-Einstellung von cointracking vor. Folgert ihr das auch?

Analog zu dem Biespiel hätte man bei einem Marktkurs der 10 ETH von 29k€ natürlich eigentlich 1000€ Verlust, aber dennoch 2000€ steuerlich geltenden Verlust. Dh. diese Fehler können sich mit Glück ausgleichen, ändert aber nichts daran, dass sie meiner Ansicht nach völlig falscher Nonsense sind.


Was ich von den aktuell angebotenen Methoden von cointracking empfehlen würde:
Da sowohl bei "Transaktions-" als auch bei "Gegenpreise" der Erlös und die Kostenbasis 2 unterschiedliche Werte sein können, kann das Problem wie im obigen Beispiel auftreten. Ich persönlich halte es für sinnvoller als Erlös und Kostenbasis denselben Wert zu verwenden (wenn man obiges Beispiel so durchrehcnet, kommt auch immer der korrekte Gewinn heraus).
Wenn man sich die Beschreibungen auf cointracking durchliest, dann ist es eigentlich ziemlich eindeutig, dass "Bester Preis" definitiv die sinnvollste Einstellung ist und das BMF eigentlich ebenfalls sowas vorgeben hätte müssen. Denn die größten Schwankungen bei den Krypto zu Krypto Berechnungen kommen durch weniger liquide Kryptos zustande, die viele abweichende Kurse je nach Börse usw haben können. Hier also immer die Währung mit der größten Marktkapitialisierung heranzuziehen, ist diesbezüglich sehr sinnvoll.

PS:
Ich vertrete die Meinung (die ich von Winheller übernommen habe) man kann bei der Steuererklärung machen was man will, solange kein deutliches Gesetz dagegen spricht (BMF Meinung zählt nicht, da nur Auslegung von Gesetz) und solange alles quasi auf den ersten Blick vom Finanzbeamten erkennbar ist, sodass dieser dann entscheiden kann, ob das so ok ist, oder nicht. Daher wäre also ein Begleitschreiben mit dem Hinweis welche Kurse verwendet wurden, das mindeste. Alles andere kann tatsächlich als Steuerhinterziehung gewertet werden, sollte es am Ende doch nicht erlaubt sind.

Bearbeitet von Serpens66
  • Thanks 1
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vor 38 Minuten schrieb Serpens66:

Daher wäre also ein Begleitschreiben mit dem Hinweis welche Kurse verwendet wurden, das mindeste. Alles andere kann tatsächlich als Steuerhinterziehung gewertet werden, sollte es am Ende doch nicht erlaubt sind.

Genau das ist der Grund, warum ich meine "Annahmen"/Randbedingungen (z.B. Depottrennung, FIFO innerhalb der Depots), verwendeten Tools und Einstellungen ungefragt im Begleitschreiben mit angebe. Mit der Angabe in Zeile 49 (war auch schon mal 48, kann sich also ändern) bin ich sowieso zu einer "gesonderten Aufstellung", wie es da heißt, angehalten. Ich gebe eh in Papierform ab deshalb. 

Dann habe ich damit "erklärt" (Steuererklärung und so), was ich gemacht habe, bei der Berechnung. War bis jetzt 3 mal in Ordnung so. Jahr 4 kommt bald.

PS: Natürlich wieder nur meine Erfahrung, keine Empfehlung für ein Vorgehen bei euch. Keine Gewähr auf Korrektheit dieses Vorgehens.

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