paul57 Posted January 12, 2018 Share Posted January 12, 2018 Wie werden Air-Drop Coins steuerlich behandelt? unterjähriger Verkauf für zu steuerpflichtigen Gewinn, nach 12 Monaten sind sie steuerfrei Führe ich Air-Drops bei Cointracking als Geschenk an, erscheinen im Steuerreport/ Einkommensbericht hierfür Werte bei Eingang. Dies wäre natürlich steuerpflichtig. Führt ihr sie daher als Trade gegen 0 EUR? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted January 12, 2018 Share Posted January 12, 2018 (edited) Ja, das ist ein Trade: Kauf XX Coins zu 0 Euro. So ist das auch in der CSV-Datei von bitcoin.de am 01.08. für BCH enthalten. Der Trade hat die ID "Welcome" Bei einer Schenkung verschenkst Du immer einen Wert, Du buchst also Coins zum Tageskurs bei Dir aus. Der Beschenkte bucht die Coins zu exakt demselben Kurs und exakt demselben Zeitpunkt bei sich ein. Daher solltest Du Airdrops nicht als "Schenkung" eintragen. Edited January 12, 2018 by Jokin 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
daisyduck Posted January 14, 2018 Share Posted January 14, 2018 Wann trage ich denn einen Airdrop oder Bounty Ertrag ein ? Am Tage wenn ich diesen auf meiner privaten Wallet bekomme ? Wahrscheinlich ja ! Aber es gibt ja auch Anbieter die die Token erst auf eine eigene Wallet wie z.b. Universa und Electroneum senden. Von dort aus senden wir die denn ja auf eine eigene Wallet wenn es die dann endlich gibt. Welches datum ist dann relevant ? Oftmals kann man das Datum wo man die Token auf der "Hauseigene Wallet" bekommt nicht sehen. Und ein Blockchaineintrag findet man ja auch nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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