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Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter


Gast

Empfohlene Beiträge

vor 2 Minuten schrieb c0in:

Klar es zählen die gleichen Anforderungen wie bei jeder anderen Steuererklärung auch.

 

Hört euch das mal an 

Dauert zwar lange, aber die Grundsätze werden schön deutlich.

  • wahrheitsgemäß nach bestem Wissen und Gewissen
  • Nachvollziehbar
  • auch wenn keine Unterlagen mehr verfügbar sind, schriftlich Dokumentieren
  • usw.

 

Ja genau, nachvollziehbar (und glaubhaft machen). Nur beim Fahrtenbuch steht diese Regelung direkt im Gesetz, also von wegen geschlossene Form, nicht manipulierbar etc. Bei den Kryptos nicht. Deswegen glaube ich nicht, dass eine Excelliste abgelehnt wird. Im Zweifel muss man eben für das Folgejahr eine Form a la CoinTracking nutzen. Alles andere würde mich stark überraschen. 

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vor 57 Minuten schrieb Jokin:

Excellisten haben den Nachteil, dass sie keiner nachvollziehen kann, denn jede ist individuell.Bei der Nutzung von Cointracking muss nur einmal die Richtigkeit nachgewiesen werden, dann gibt's das pauschale Vertrauen.

Klar ist Cointracking eine riesen Hilfe, aber wenn es das nicht geben würde, blieben nur Excellisten über.
Viele kleine Betriebe machen ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung schon jahrelang mit Excel. Alle Rechnungen und Unterlagen in eine Mappe. Die FA Unterlagen anhand seiner Exceltabelle ausfüllen, oder Steuerberater geben, und fertig. 
Auch der Handel mit Assets ist ja nichts anderes als die Dokumentation von Eingaben/Ausgaben.
Bei vielen Trades würde ich natürlich auch Cointracking empfehlen.

Bearbeitet von c0in
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vor 20 Minuten schrieb Cratter13:

Deswegen glaube ich nicht, dass eine Excelliste abgelehnt wird.

Wird auch nicht abgelehnt. Wie ich schon oben schrieb jeder Kleinunternehmer mach das schon ewig so.
Man kann dir ja nicht vorschreiben das du Cointracking verwendest.

Zitat

eine Form a la CoinTracking nutzen

Eine Form "a la" muss erst vorgeschrieben werden, was natürlich das einfachste wäre.
Das Problem dabei, das dauert Jahre bis die das hinbringen, bei unseren schnellen Gesetzesgebern.
:)

Bearbeitet von c0in
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Zitat

Wird auch nicht abgelehnt. Wie ich schon oben schrieb jeder Kleinunternehmer mach das schon ewig so.
Man kann dir ja nicht vorschreiben das du Cointracking verwendest.

Eine Form "a la" muss erst vorgeschrieben werden, was natürlich das einfachste wäre.
Das Problem dabei, das dauert Jahre bis die das hinbringen, bei unseren schnellen Gesetzesgebern.
:)

@c0in

Naja, wenn im Gesetz stehen würde, dass bei der Aufzeichnung von Vorfällen gemäß §23 EStG eine spätere Bearbeitung ausgeschlossen sein müsste, dann würde dies schon Excel verbieten. :D Und ja, als Kleinunternehmer kann man ja einfach Einnahmen-Überschuss-Rechnung machen und gut ist. Solange das die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, why not. An einen kleinen Einzelunternehmer werden immerhin geringere Anforderungen gestellt. 

Und ja das ist das Gute in dem Fall. Während andere Länder schon Nägel mit Köpfen machen bezüglich Kryptowährungen schläft Deutschland weiter :D

Bearbeitet von Cratter13
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vor 6 Minuten schrieb Cratter13:

Naja, wenn im Gesetz stehen würde, dass bei der Aufzeichnung von Vorfällen gemäß §23 EStG eine spätere Bearbeitung ausgeschlossen sein müsste,

Eine später Bearbeitung ausschließen, geht nur mit Blockchain. Wundert mich eh dass die das noch nicht auf dem Schirm haben. Dann fallen wenigstens auch 95% der FA-Beamte weg, und die Steuern könnten gesenkt werden.:) Winwin für alle Yeah.

Bearbeitet von c0in
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vor 1 Minute schrieb c0in:

Eine später Bearbeitung ausschließen, geht nur mit Blockchain. Wundert mich eh dass die das noch nicht auf dem Schirm haben. Dann fallen wenigstens auch 95% der FA-Beamte weg, und die Steuern könnten gesenkt werden.:)

Doch! :P Fahrtenbuch in Papier. Da sieht man jede Änderung..und wer auf die Idee kommt, das komplett neu zu schreiben, dürfte bei der Handschrift auffliegen die dann viel zu ähnlich ist ^^ Aber ja, an sich wäre das ein guter einsatzweck :) 

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vor 10 Stunden schrieb Cratter13:

Naja ich dachte bei den Summen die cromartie geschrieben hat, wird man sich auch das Upgrade des Cointrackers gönnen können :P Und beim automatischen Import per API (+ Nachweis, ggf. exportierte Excellisten von den Exchanges) sollte das schon glaubhaft sein :rolleyes: Ist doch am Ende wie beim Fahrtenbuch..solange es eine geschlossene Form hat und glaubhaft erscheint wird’s akzeptiert. 

cointracking ist das A und O - gut dass es das gibt und man tut gut daran es von Anfang an zu pflegen B)  

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vor 10 Stunden schrieb c0in:

Wird auch nicht abgelehnt.

Mir geht es eher darum:

Wenn ein Finanzbeamter hat zwei Reports vorliegen, einen mit einem kostenpflichtigen Tool erstellt, einer mit einer manuellen Exceldatei und einen handschriftlich erstellten.

... solange die Werte gering sind: Egal.

Aber wenn da 50.000 Euro Gewinn ausgewiesen werden, dann würde ICH den Tool-Report und den handschriftlichen durchwinken und mir den Excel-Report mal näher ansehen.

Der Grund ist einfach: Ich kann die Formeln bei Excel so schön schnell verbiegen, dass der Report geschönt wird. Da würde ich definitiv genauer prüfen.

Zumal ich meinen Report auch anfangs mit Excel erstellt hatte ... und ich hatte zig Nebenrechnungen bis die Werte zu meinen berechneten Gebühren passten - das ist echt nicht einfach gewesen und die Fehleranfälligkeit sehr groß.

Und sorry, ein Kleinunternehmen, welches die Buchführung mit Excel macht ... das gehört auch jährlich einer Steuerprüfung unterzogen ... solange, bis es sie selber nervt und sie auf etwas revisionssicheres umsteigen. Ich selber kenne kein Unternehmen, welches heutzutage noch mit Excel seine Bilanzen macht.
 

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vor 4 Stunden schrieb Jokin:

Mir geht es eher darum:

Wenn ein Finanzbeamter hat zwei Reports vorliegen, einen mit einem kostenpflichtigen Tool erstellt, einer mit einer manuellen Exceldatei und einen handschriftlich erstellten.

... solange die Werte gering sind: Egal.

Aber wenn da 50.000 Euro Gewinn ausgewiesen werden, dann würde ICH den Tool-Report und den handschriftlichen durchwinken und mir den Excel-Report mal näher ansehen.

Der Grund ist einfach: Ich kann die Formeln bei Excel so schön schnell verbiegen, dass der Report geschönt wird. Da würde ich definitiv genauer prüfen.

Zumal ich meinen Report auch anfangs mit Excel erstellt hatte ... und ich hatte zig Nebenrechnungen bis die Werte zu meinen berechneten Gebühren passten - das ist echt nicht einfach gewesen und die Fehleranfälligkeit sehr groß.

Ja da bin ich bei dir.

Zitat

Und sorry, ein Kleinunternehmen, welches die Buchführung mit Excel macht

Die Steuerberater die ich kenne kennen genug (sagen sie jedenfalls), das reicht auch völlig aus. Wie gesagt ich meine Kleinunternehmen im Sinne  § 19 UStG
Ich nehme dabei aber nicht an, das die einfach ihre Excel Datei übergeben, sonder schon einen aufbereiteten Ausdruck, mit der Datei für Gegenprüfung.
"Revisionssicher" ist bei Kleinunternehmen gar nicht vorgeschrieben. Die bräuchten eigentlich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung händisch zu führen.
Wenn man betrügen will kann man das mit allem, egal ob Excel, Cointracking, oder händisch. 

So meine ich das.

Zitat

Ich selber kenne kein Unternehmen, welches heutzutage noch mit Excel seine Bilanzen macht.

Da kenne ich auch keines wenn sie weit über Kleinunternehmen im Sinne  § 19 UStG sind.

Ich denke aber wir wissen beide wie wir es meinen:) 
Klar ist es vernünftiger ab einem bestimmten Aufwand eine fertige Software wie Cointracking zu verwenden.

Bearbeitet von c0in
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vor 15 Minuten schrieb c0in:

Die Steuerberater die ich kenne kennen genug (sagen sie jedenfalls), das reicht auch völlig aus. Wie gesagt bei Kleinunternehmen im Sinne  § 19 UStG
Ich nehme dabei aber nicht an, das die einfach ihre Excel Datei übergeben, sonder schon einen aufbereiteten Ausdruck, mit der Datei für Gegenprüfung.
"Revisionssicher" ist bei Kleinunternehmen gar nicht vorgeschrieben. Die bräuchten eigentlich nur eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung händisch zu führen.

Das reicht definitiv aus. Ob sich natürlich der Unternehmer hier selber einen Gefallen tut, sei dahingestellt (Statistiken könnten verstecktes Potential/Kosten ans Licht bringen).

Im Gegensatz zum Kryptomarkt ist der Nachweis in einem "normalen" Unternehmen deutlich einfacher. Es fällt z.B. die komplette Wechselkurs-Rechnerei (inkl. Kursquelle) weg. Und ist generell nachvollziehbarer aufgrund Buchungen auf Girokonten, Kassenbuch... Es muss schlichtweg für jede Kontobuchung ein entsprechender Beleg (Rechnung) vorhanden sein. Die selber gestellten Rechnungen müssen fortlaufend numeriert sein.

Für die normale Steuererklärung ist die Daten"führung" zunächst einmal völlig egal. Erst im Falle einer Betriebsprüfung wird das ganze überhaupt geprüft, bei größeren Lieferantenrechnungen Gegenprüfung beim Lieferanten, Lückenanalyse der eigenen Rechnungen, ...

Bearbeitet von Gast
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