kellop Posted January 25, 2018 Share Posted January 25, 2018 Hallo zusammen, Ich bin auf folgende Vorschrift gestoßen: https://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/FAQ_Listen/grenzueberschreitende_zahlungsmeldungen.html?docId=121010#121010 Diese impliziert, dass man, z.B. wenn man eine Überweisung größer als 12500€ ist an Kraken tätigt (Unternehmessitz USA) oder in der selben Höhe an eine Person außerhalb Deutschlands für den Kauf von BTCs über bitcoin.de Geld überweist, eine entsprechende Meldung tätigen muss (vgl. z.B. den ersten Reiter "Wer ist meldepflichtig und was ist zu melden?"). Kennst sich einer von Euch darüber aus, ob diese Regelung tatsächlich zutrifft und für den Bitcoin-Handel anwendbar ist? Ich sehe aktuell keinen Grund, wieso sie nicht zutreffen sollte und kann mir vorstellen, dass viele von Euch / uns betroffen sind. Bin für jeden Hinweis dankbar. Beste Grüße kellop Link to comment Share on other sites More sharing options...
boardfreak Posted January 26, 2018 Share Posted January 26, 2018 anrufen - meine auffassung: du überweist von deinem girokonto auf deinen börsenaccount - anders sähe es zb auf bitcoin-de aus und der käufer/verkäufer im ausland sitzt DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG Link to comment Share on other sites More sharing options...
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