Zum Inhalt springen

Wann berechnet cointracking steuern?


Tom 2

Empfohlene Beiträge

Beispiel:Ich tausche Btc in Ether,Etherkurs ist 900 Dollar,nun will ich mit Ether einen anderen Coin kaufen,mittlerweile ist Ether aber auf 800 Dollar,somiet habe ich mit Ether verlust gemacht und die software verrechnet mir keine steuer?

Sehe ich das richtig oder hängt das auch mit dem preis von dem Coin den ich haben möchte zusammen?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergänzung: Der Verlust ist allerdings nur dann „steuerrelevant“ wenn es im laufenden Jahr, im Vorjahr oder in einem folgenden Jahr innerhalb der Jahresfrist erzielte steuerpflichtige Spekulationsgewinne gibt, mit denen er verrechnet werden kann. Wichtig: Verlust muss hierzu in der Steuererklärung erklärt und vom FA dann festgestellt werden. https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

  • Thanks 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

An der Stelle kommt mir noch ein anderes Szenario - wie verhält es sich mit unrealisierten Verlusten, die nach der 12-Monats-Frist erst realisiert werden?

Gewinne wären nach dieser Frist ja steuerfrei (sofern unterhalb 600 EUR), aber was gilt hier für Verluste?

Beispiels-Szenario:

10/2017: Kauf von 1 Coin für 1000 EUR

01/2019: Verkauf von 1 Coin für 500 EUR

Würde der Coin 09/2018 verkauft werden, könnte der Verlust von 500 EUR ja festgestellt und in die Folgejahre übertragen werden.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 2 Stunden schrieb Jokin:

Das siehst Du richtig.

Wenn Du ETH zu einem niedrigen Kurs “veräußerst” als Du sie “angeschafft” hast, ist der Verlust “steuerrelevant” solange die Anschaffung innerhalb der letzten 12 Monate erfolgte.

Danke Jokin

Der Verlust ist Steuerrelevant?

Das heisst bei einem Trade unter dem anschaffungspreis(ca900Usd) keine steuer da ja quasi Verlust?

Den Etherpreis (bei der Anschaffung entnehme ich aus der Software?)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Zitat

Nach Ablauf der Jahresfrist seit Erwerb sind jedoch auch Verluste steuerlich nicht mehr ansetzbar.

Sofern z.B. 11 Monate nach dem Kauf von Kryptowährungen entsprechend unrealisierte Verluste bestehen, sollten diese in jedem Falle realisiert werden?

So könnte man sich die Verluste auf die kommenden Jahre entsprechend übertragen lassen - was ja dann zumindest noch etwas positives hätte - oder sehe ich das falsch?

Man kann ja ggf. nach dem Verkauf wieder direkt einsteigen.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 7 Minuten schrieb Tom 2:

Danke Jokin

Der Verlust ist Steuerrelevant?

Das heisst bei einem Trade unter dem anschaffungspreis(ca900Usd) keine steuer da ja quasi Verlust?

Den Etherpreis (bei der Anschaffung entnehme ich aus der Software?)

Du realisierst einen Verlust, welchen Du entweder mit Gewinnen (selben Ursprungs) selbigen Jahres verrechnen kannst - oder ggf. ins letzte Jahr zurücktragen - oder in die Folgejahre übernehmen kannst.

 https://klardenker.kpmg.de/live/steuern/tax/bitcoin-investoren-so-optimieren-sie-ihre-steuerklaerung/

Etherpreis ist eigentlich nicht nötig, da Cointracking ja den Gewinn anhand Anschaffungs und Verkaufspreis (anhand des Datums, umgerechnet auf EUR) ausrechnet.

Passend dazu noch:

 

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Mir geht es nur darum im jahr 2018 keine Steuer zu bezahlen,das heisst beim Trade muss  Ether unter oder gleich Anschaffungspreis sein?

Das komische ist nur die Software zeigt einen Etherpreis (Gains:cost per unit) einen viel niederen Preis als ich Ether gekauft habe???

Danke für alle antworten

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 42 Minuten schrieb cryptonix:

Sofern z.B. 11 Monate nach dem Kauf von Kryptowährungen entsprechend unrealisierte Verluste bestehen, sollten diese in jedem Falle realisiert werden?

So könnte man sich die Verluste auf die kommenden Jahre entsprechend übertragen lassen - was ja dann zumindest noch etwas positives hätte - oder sehe ich das falsch?

Man kann ja ggf. nach dem Verkauf wieder direkt einsteigen.

 

Unbedingt!!!

Genau das bedenken viele Hodler nicht während sie Kurs-Täler aussitzen.

Ich hab im Noveber 2017 all meine IOTA zu unter 0,40 Euro verkauft und kurz darauf zurück gekauft. Die hatte ich im August 2017 für 0,80 Cent gekauft.

Nach 12 Monaten Haltezeit sollten ebenso Gewinne bei im ATH realisiert werden - ebenfalls durch Verkauf und Neukauf - wenn der Kurs dann wieder sinkt, gilt es die dann neu entstandenen Verluste innerhalb der neu beginnenden Haltefrist zu realisieren.

Extrem viele Hodler haben das Dezember-2017-Hoch nicht genutzt obwohl sie bei einer jetzigen Verlustrealisierung hohe Tradinggewinne “steuerlich neutralisieren” könnten.

Ich hab für alle Paperwallets aus Dezember nun die Verluste realisiert :-)

... in meinem Fall macht das mal eben einen fünf-stelligen Betrag aus, den ich weniger an Steuern nachzahlen darf.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hier mal noch ne andere Frage zum gleichen Thema. Man kann auf Binance ja quasi alles nur in BTC oder ETH tauschen. Ich hab z.B. IOTA gekauft am 01.01., halte die ein Jahr und tausche am 02.01. ein Jahr später in BTC,  weil ich ja nicht in Euro auscashen kann.

Der Tausch in BTC wäre dann steuerfrei, aber das auscashen müsste ich versteuern? Spielt aber keine Rolle, weil ich ja mehr BTC-anteile bzw. Gleichen Anteil aber mehr Wert bekomme?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 17 Stunden schrieb bjew:

Im Prinzip müsste es doch auch jetzt noch möglich sein, einzelne - bestimmte - Position zu verschieben. Problem dabei, wie identifiziere ich diese, zumal bei bitcoin ja nur die ID steht und nicht die Adresse?

Ja, das ist moeglich, wenn Du zu der verschobenen Position ganz klar belegen kannst wann Du sie wem abgekauft hast - das ist ein Vorteil von bitcoin.de, denn dort sind die Einzelkaeufe sehr schoen belegbar.

Allerdings darf Dein Bestand zwischen Kauf und Verschieben nie unter genau diesen Wert gefallen sein.

... und stell Dich auf laengere und umfangreichere Diskussionen mit Deinem Finanzamt oder spaeter der Steuerfahndung ein - sobald Deine Dokumentation Fragen aufwirft, musst Du sie sehr gut beantworten koennen.

vor 3 Stunden schrieb Pinsel:

Hier mal noch ne andere Frage zum gleichen Thema. Man kann auf Binance ja quasi alles nur in BTC oder ETH tauschen. Ich hab z.B. IOTA gekauft am 01.01., halte die ein Jahr und tausche am 02.01. ein Jahr später in BTC,  weil ich ja nicht in Euro auscashen kann.

Der Tausch in BTC wäre dann steuerfrei, aber das auscashen müsste ich versteuern? Spielt aber keine Rolle, weil ich ja mehr BTC-anteile bzw. Gleichen Anteil aber mehr Wert bekomme?

Das ist keine "andere" Frage, sondern die immer wieder gestellte Frage ... aber nun gut ... ist halt so.

Also nochmal: Jede einzelne Veraeusserung wird betrachtet hinsichtlich dem Anschaffungswert und dem Anschaffungszeitpunkt der Menge, die Du veraeussert hast.

... hast Du IOTA in BTC gatuscht, dann hast Du IOTA nach einem Jahr verkauft und die Gewinne sind steuerfrei. Zeitgleich hast Du BTC angeschafft.

Wenn Du diese BTC veraeusserst, dann wird exakt fuer diese veraeusserten BTC dieselbe Regel angewandt: Wann hast Du die BTC angeschafft und zu welchem Wert? ... natuerlich musst Du jede einzelne Veraeusserung in Euro umrechnen, da Du in Euro Deine Steuern zahlst.

  • Like 1
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 51 Minuten schrieb Jokin:

Ja, das ist moeglich, wenn Du zu der verschobenen Position ganz klar belegen kannst wann Du sie wem abgekauft hast - das ist ein Vorteil von bitcoin.de, denn dort sind die Einzelkaeufe sehr schoen belegbar.

Allerdings darf Dein Bestand zwischen Kauf und Verschieben nie unter genau diesen Wert gefallen sein.

... und stell Dich auf laengere und umfangreichere Diskussionen mit Deinem Finanzamt oder spaeter der Steuerfahndung ein - sobald Deine Dokumentation Fragen aufwirft, musst Du sie sehr gut beantworten koennen.

Das ist keine "andere" Frage, sondern die immer wieder gestellte Frage ... aber nun gut ... ist halt so.

Also nochmal: Jede einzelne Veraeusserung wird betrachtet hinsichtlich dem Anschaffungswert und dem Anschaffungszeitpunkt der Menge, die Du veraeussert hast.

... hast Du IOTA in BTC gatuscht, dann hast Du IOTA nach einem Jahr verkauft und die Gewinne sind steuerfrei. Zeitgleich hast Du BTC angeschafft.

Wenn Du diese BTC veraeusserst, dann wird exakt fuer diese veraeusserten BTC dieselbe Regel angewandt: Wann hast Du die BTC angeschafft und zu welchem Wert? ... natuerlich musst Du jede einzelne Veraeusserung in Euro umrechnen, da Du in Euro Deine Steuern zahlst.

Mir fällt gerade auf, dass ich nen Knoten im Kopf hatte, danke für die Entwirrung dieses Knotens.

 

Wenn ich in BTC tausche und dann sofort auscashe, müsste ich ja nur den Gewinn versteuern, den ich dann evtl. zwischen Tausch und auscashen gemacht hätte. Passt, danke.

Bearbeitet von Pinsel
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 4.2.2018 um 16:38 schrieb Jokin:

Unbedingt!!! Genau das bedenken viele Hodler nicht während sie Kurs-Täler aussitzen.

Das war mir beim Verlust noch nicht ganz so 100%ig klar, da die 12 Monate in Bezug auf den Verlust ja nicht explizit erwähnt werden.

Wichtig ist in dem Falle ja auch den Verlust dem FA gegenüber in der Steuererklärung selber anzugeben, damit dieser seitens des FA auch festgestellt wird. Sehe ich das richtig?

Sobald festgestellt wäre das dann für alle Folgejahre gegenrechenbar?

Am 4.2.2018 um 16:38 schrieb Jokin:

Nach 12 Monaten Haltezeit sollten ebenso Gewinne bei im ATH realisiert werden - ebenfalls durch Verkauf und Neukauf - wenn der Kurs dann wieder sinkt, gilt es die dann neu entstandenen Verluste innerhalb der neu beginnenden Haltefrist zu realisieren.

Beim Gewinn ist es losch den "Steuerzähler zu nullen", d.h. einen höheren Einstandskurs zu "setzen", um ggf. später anfallende Steuerlast zu mindern.

Klar könnte ich jetzt schon einen Steuerberater fragen, aber ich will mich hier selber schon im Vorfeld selber ausreichend informiert haben und das ganze auch verstehen.

Zitat aus §23

Zitat

Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits.

Demnach wären auch andere damit verbundene Sachen anrechenbar, z.B. Kauf von cointracking, Ledger, usw.?

Bearbeitet von Gast
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Am 4.2.2018 um 16:38 schrieb Jokin:

Unbedingt!!!

Genau das bedenken viele Hodler nicht während sie Kurs-Täler aussitzen.

Ich hab im Noveber 2017 all meine IOTA zu unter 0,40 Euro verkauft und kurz darauf zurück gekauft. Die hatte ich im August 2017 für 0,80 Cent gekauft.

Nach 12 Monaten Haltezeit sollten ebenso Gewinne bei im ATH realisiert werden - ebenfalls durch Verkauf und Neukauf - wenn der Kurs dann wieder sinkt, gilt es die dann neu entstandenen Verluste innerhalb der neu beginnenden Haltefrist zu realisieren.

Extrem viele Hodler haben das Dezember-2017-Hoch nicht genutzt obwohl sie bei einer jetzigen Verlustrealisierung hohe Tradinggewinne “steuerlich neutralisieren” könnten.

Ich hab für alle Paperwallets aus Dezember nun die Verluste realisiert :-)

... in meinem Fall macht das mal eben einen fünf-stelligen Betrag aus, den ich weniger an Steuern nachzahlen darf.

 

Jokin, dazu habe ich eine Verständnisfrage: Wenn ich z.B. ein paar meiner Bitcoins aufs ledger zum hodln geschoben habe, sie dann aber doch innerhalb der Jahresfrist zu Verlusten wieder verkaufe, dann müssen sie doch eigentlich wieder mit den Tradingcoins gemischt werden, oder? Sprich, meine ganze bisherige GuV-Ermittlung über Cointracking ändert sich ja, weil plötzlich hodl-Bitcoins in den Tradingtopf geworfen werden und nach fifo Prinzip angerechnet werden? Ich kann dann ja in dem Moment nicht mehr trennen, da sonst ja FiFo nutzlos wäre... ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 5 Stunden schrieb cryptonix:

Demnach wären auch andere damit verbundene Sachen anrechenbar, z.B. Kauf von cointracking, Ledger, usw.?

Korrekt.

vor 5 Stunden schrieb cryptonix:

Wichtig ist in dem Falle ja auch den Verlust dem FA gegenüber in der Steuererklärung selber anzugeben, damit dieser seitens des FA auch festgestellt wird. Sehe ich das richtig?

Das geht aus Deiner Dokumentation hervor, wenn diese den Regeln entspricht.

vor 3 Minuten schrieb fuh:

dann müssen sie doch eigentlich wieder mit den Tradingcoins gemischt werden, oder?

Exakt darum geht es.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.