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Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Bitcoinverkäufe


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vor 20 Stunden schrieb c0in:

Wenn es dir entgangen ist, es geht eigentlich um die anderen 3 Links.
Das PDF habe ich zwecks Vollständigkeit gepostet, weil ich der Meinung bin, zugehörige Infos in unmittelbarer nähe zu haben.
Ich hoffe andere stören sich jetzt nicht so daran, und nehmen die Inhalte mit, die sich noch so in dem Post verbergen. 
 

Bitte entschuldige, ich nahm an, das von Dir aufgeführte Zitat ist der vollständige neue Inhalt des Links, den Du gepostet hast. Denn den Link zum Bitcointalk-Forum hattest Du ja bereits, wie von Dir selbst vorhin zitiert, am 08.02. gepostet. Ich nahme daher an, die von Dir zitierte Stelle ist die einzige Neuerung zu dem Posting des Steuerberaters vom 07.02.

Das von Dir aber hier aufgeführte Zitat (Ich weiß nicht, warum darin noch ein Link zu den Comments im Bitcointalk-Forum ist. Es scheint mir, als wolltest Du das als Quelle für das Zitat angeben, obwohl die Quelle Dein erstgenannter Link ist) als Argument wiederum hatten wir, wie eben schon geschrieben, aber schon viele Male in diesem Thread und damit auch die verlinkte PDF. Ist also alles immer noch nicht neu.

Deswegen verstehe ich nicht, warum Du ausgerechnet diesen Punkt 9 hier als Zitat aufführst, aber die anderen 8 Punkte, insbesondere Punkt 1 und Punkt 2, die schon interessanter sind, weggelassen hast. Zumal alle Punkte zusammen doch eine sehr schöne Übersicht über den derzeitigen Sachverhalt abbilden.

Bearbeitet von Amsi
Zitat auf Wunsch von freemount entfernt
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Am 16.2.2018 um 10:08 schrieb SPBA:

Hier noch mal eine Stellungnahme zum derzeitigen Umsatzsteuerchaos.

https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/

 

Prima, dass jetzt auch die Steuerberatungsgesellschaft SPBA mit einem Link auf einen Artikel der Kanzleihomepage vertreten ist. Viel Glück bei der Mandantenakquise!

Aufgrund der laufenden Diskussion an anderer Stelle (hier und hier) weise ich nur ganz vorsichtig darauf hin, dass man sich schnell den Vorwurf des Verstoßes gegen das steuerberaterliche Berufsrecht einhandeln kann, falls aufgrund eines Einzelfalls (Finanzamt Bonn-Innenstadt) und einer bisher nicht nachgewiesenen Einzelaussage (Finanzamt Höxter) der Eindruck entstehen sollte, dass die Community durch reißerische Aufmachung ("in der Umsatzsteuerfalle"; "Umsatzsteuerhinterziehung") in Panik versetzt werden soll.

Durch das EuGH-Urteil vom 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist, das von allen Finanzämtern europaweit beachtet werden muss, ist die Sache entschieden (keine Umsatzsteuer). Überflüssig zu erwähnen, dass ich in der Sache @Drayton in allem zustimme, was er hier bisher klar und deutlich zum Thema gepostet hat.

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Am 19.2.2018 um 11:19 schrieb SPBA:

Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EUGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war. Vermutlich lässt man es derzeit darauf ankommen und will noch mal einen deutschen Prozess vor den EUGH zerren, um seine Meinung kund zu tun.

Dieser Post ist wirklich bemerkenswert, zumal verfasst unter dem Namen einer Steuerberaterkanzlei!

Einiges hat ja zB @Drayton schon dazu gepostet. Vielleicht noch zur Ergänzung:

Es geht um das Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015, in dem der Gerichtshof klar Stellung gegen Umsatzsteuer auf Bitcoin-Handel bezogen hat.

Worauf in aller Welt soll sich denn die Vermutung gründen, dass "die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EuGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war"? Und wo ist auch nur ein Indiz dafür, dass man "es derzeit darauf ankommen" lassen und "noch mal einen deutschen Prozess vor den EuGH zerren" will, "um seine Meinung kund zu tun"?

Ich kann nicht glauben, dass Berufsträger tatsächlich etwas ins Blaue hinein behaupten, was sich mit einem kurzen Blick in die einschlägigen Dokumente klar widerlegen lässt:

Erstens war die Bundesrepublik Deutschland sehr wohl im Verfahren Hedqvist "prozessbeteiligt". Bitte, hier das Urteilsrubrum: "(...) unter Berücksichtigung der Erklärungen (...) der deutschen Regierung (!), vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte".

Zweitens haben jedem EuGH-Urteil die Schlussanträge des Generalanwalts vorauszugehen, in diesem Fall waren dies die Anträge der deutschen (!) Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott vom 16. Juli 2015 (siehe hier). Aus der Begründung dieser Anträge geht hervor, dass die Sichtweise der deutschen Regierung umfänglich eingebracht und berücksichtigt wurde. Zitate: "Tz. 10 - Zu diesen Fragen haben im Verfahren vor dem Gerichtshof (...) die Bundesrepublik Deutschland (!), die Republik Estland und die Europäische Kommission schriftlich Stellung genommen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2015 haben sich (...) die Bundesrepublik Deutschland (!) und die Kommission geäußert." Tz. 44 - Die insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland (!) angeführten Gesichtspunkte der mangelnden Wertstabilität und der Betrugsanfälligkeit von Bitcoins vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen."

Jedenfalls aufgrund der geposteten Mutmaßungen besteht derzeit nicht der geringste Anlass, davon auszugehen, dass die Bundesregierung vom Hedqvist-Urteil (keine Umsatzsteuer) abweichen will.

Versteht man meine Entrüstung?
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So, mal abschließend:

https://www.facebook.com/Kryptotaxpert/posts/154703178574711

"Ein BMF-Schreiben zur umsatzsteuerlichen Behandlung von virtuellen Währungen wie z.B. Bitcoin i. S. d. o. g. EuGH-Entscheidung wird derzeit vorbereitet. Danach ist der Umtausch von konventionellen Zahlungsmittel in virtuelle Währung und umgekehrt eine steuerbare sonstige Leistung, die im Rahmen einer richtlinienkonformen Gesetzesauslegung nach § 4 Nr. 8 Buchstabe b UStG umsatzsteuerfrei ist. Die Verwendung von Bitcoin wird der Verwendung von konventionellen Zahlungsmitteln gleichgesetzt, soweit sie keinem anderen Zweck als dem eines reinen Zahlungsmittels dienen. Die Hingabe von Bitcoin zur bloßen Entgeltentrichtung ist somit nicht steuerbar. Das BMF-Schreiben wird auch Ausführungen zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Mining und der Wallets enthalten."

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vor 18 Stunden schrieb freemount:

Das von Dir aber hier aufgeführte Zitat (Ich weiß nicht, warum darin noch ein Link zu den Comments im Bitcointalk-Forum ist. Es scheint mir, als wolltest Du das als Quelle für das Zitat angeben

1. Link weil es in dem Forum gepostet wurde wo auch das Zitat von am 08.02 her ist.
2. Link weil das die eigentliche Quelle ist, die er im im 1. Link verwendet hat und sich selber zitiert hat.

 

Zitat

Deswegen verstehe ich nicht, warum Du ausgerechnet diesen Punkt 9 hier als Zitat aufführst, aber die anderen 8 Punkte, insbesondere Punkt 1 und Punkt 2, die schon interessanter sind, weggelassen hast. Zumal alle Punkte zusammen doch eine sehr schöne Übersicht über den derzeitigen Sachverhalt abbilden.

Warum ausgerechnet Punkt 9? Steht im 1. Link in der 4. Zeile.
Warum nicht die anderen Punkte? ...Stichwort "Urheberrecht", "Copy-and-Paste großer Teile".
Hast aber du jetzt erledigt und somit u.U., einen Urheberrechtsverstoß begangen;) Bei größeren Copy-and-Paste Angelegenheiten, lasse ich Pers. immer Vorsicht walten.

Bearbeitet von c0in
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Puh, Du ändert Dein Posting aber gerade oft. Da erspare ich mir doch einfach eine Antwort. Wird schon richtig sein. ;)

Edit: PS: Zwecks Urheberrecht hast Du natürlich prinzipiell Recht, deswegen werde ich das Zitat auch wieder entfernen lassen. Auch wenn Herr Densch beim Teilen seines ersten Postings ja noch ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt hat.

Bearbeitet von freemount
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vor 6 Minuten schrieb freemount:

Edit: PS: Zwecks Urheberrecht hast Du natürlich prinzipiell Recht, deswegen werde ich das Zitat auch wieder entfernen lassen. Auch wenn Herr Densch beim Teilen seines ersten Postings ja noch ausdrücklich seine Erlaubnis erteilt hat.

Ja deshalb habe ich den 1. auch hier kopiert, ist aber beim 2. nicht passiert. Wie gesagt ich habe es gerne sicher. Solche Sachen kann man auch Jahre später ahnden.
Machen manche auch, wenn sie u.U. Geldnöte bekommen und draufkommen das man damit Geld verdienen kann;)

vor 24 Minuten schrieb freemount:

Das ist verdammt nice. :D

Dann können wir ja hier weitermachen:lol:

Bearbeitet von c0in
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Am ‎21‎.‎02‎.‎2018 um 00:16 schrieb Baldus:

Dieser Post ist wirklich bemerkenswert, zumal verfasst unter dem Namen einer Steuerberaterkanzlei!

 

Einiges hat ja zB @Drayton schon dazu gepostet. Vielleicht noch zur Ergänzung:

Es geht um das Hedqvist-Urteil des EuGH vom 22.10.2015, in dem der Gerichtshof klar Stellung gegen Umsatzsteuer auf Bitcoin-Handel bezogen hat.

 

 

Worauf in aller Welt soll sich denn die Vermutung gründen, dass "die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EuGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war"? Und wo ist auch nur ein Indiz dafür, dass man "es derzeit darauf ankommen" lassen und "noch mal einen deutschen Prozess vor den EuGH zerren" will, "um seine Meinung kund zu tun"?

 

 

 

Ich kann nicht glauben, dass Berufsträger tatsächlich etwas ins Blaue hinein behaupten, was sich mit einem kurzen Blick in die einschlägigen Dokumente klar widerlegen lässt:

Erstens war die Bundesrepublik Deutschland sehr wohl im Verfahren Hedqvist "prozessbeteiligt". Bitte, hier das Urteilsrubrum: "(...) unter Berücksichtigung der Erklärungen (...) der deutschen Regierung (!), vertreten durch T. Henze und K. Petersen als Bevollmächtigte".

 

 

 

Zweitens haben jedem EuGH-Urteil die Schlussanträge des Generalanwalts vorauszugehen, in diesem Fall waren dies die Anträge der deutschen (!) Generalanwältin Prof. Dr. Juliane Kokott vom 16. Juli 2015 (siehe hier). Aus der Begründung dieser Anträge geht hervor, dass die Sichtweise der deutschen Regierung umfänglich eingebracht und berücksichtigt wurde. Zitate: "Tz. 10 - Zu diesen Fragen haben im Verfahren vor dem Gerichtshof (...) die Bundesrepublik Deutschland (!), die Republik Estland und die Europäische Kommission schriftlich Stellung genommen. Im Rahmen der mündlichen Verhandlung vom 17. Juni 2015 haben sich (...) die Bundesrepublik Deutschland (!) und die Kommission geäußert." Tz. 44 - Die insbesondere von der Bundesrepublik Deutschland (!) angeführten Gesichtspunkte der mangelnden Wertstabilität und der Betrugsanfälligkeit von Bitcoins vermögen eine unterschiedliche Behandlung nicht zu rechtfertigen."

 

 

Jedenfalls aufgrund der geposteten Mutmaßungen besteht derzeit nicht der geringste Anlass, davon auszugehen, dass die Bundesregierung vom Hedqvist-Urteil (keine Umsatzsteuer) abweichen will.

Versteht man meine Entrüstung?

 

Wir haben nur das wiedergegeben, was uns von Seiten der Finanzverwaltung mitgeteilt wurde. Weil das Verhalten so wiedersprüchlich und seltsam ist, haben wir die Oberfinanzdirektion NRW um Stellungnahme gebeten. Diese Stellungnahme steht derzeit noch aus. Es kann einfach nicht sein, dass vom BMF in Gestalt von Herrn Dr. Meister (Parlamentarischer Staatssekretär) nach außen etwas völlig anderes kommuniziert wird, als die internen Anweisungen der Finanzverwaltung lauten! Wir können auf Grund der derzeit unklaren Lage jedenfalls keinem Mandanten empfehlen, mit Bitcoins zu handeln!

Bearbeitet von SPBA
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Ich glaube, dass ich mir die Diskussion am Wochenende in Ruhe durchlesen muss... auch wenn ich aus dem Drüberfliegen entnehme, dass das zumindest einmal in Deutschland noch eine recht unklare Angelegenheit ist. Da muss ich mich natürlich auch in Österreich schlau machen bzw. einmal meinen Steuerberater befragen. Nachdem er leider nicht ganz so technologisch unterwegs ist, werde ich ihm befürchte ich ziemlich viel Arbeit (und Honorar auf meine Kosten) bereiten.

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vor 10 Stunden schrieb frapac:

Ich glaube, dass ich mir die Diskussion am Wochenende in Ruhe durchlesen muss... auch wenn ich aus dem Drüberfliegen entnehme, dass das zumindest einmal in Deutschland noch eine recht unklare Angelegenheit ist. Da muss ich mich natürlich auch in Österreich schlau machen bzw. einmal meinen Steuerberater befragen. Nachdem er leider nicht ganz so technologisch unterwegs ist, werde ich ihm befürchte ich ziemlich viel Arbeit (und Honorar auf meine Kosten) bereiten.

Stand: 22.02.2018

Nichts ist unklar. Lies' kurz das hier durch und geh' am Wochenende lieber Skifahren oder so.

In einigen Bitcoin-Blogs und Foren sowie auf einigen Websites von Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien im Internet kursieren derzeit Darstellungen, die eine angebliche Umsatzsteuer auf den Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währungen (EUR, USD etc.) und zurück, also beim An- und Verkauf von Bitcoin, nahelegen.  

Diese Darstellungen beschreiben unter teilweise reißerischen Überschriften ("Umsatzsteuerfalle") eine Gefahr, die nach heutigem Kenntnisstand definitiv nicht gegeben ist. Es besteht in der EU nämlich KEINE Rechtspflicht, beim An- und Verkauf von Bitcoin gegen EUR, USD oder eine andere konventionelle Währung, Umsatzsteuer abzuführen. Das ist vom höchsten Gericht in der EU, dem EuGH, schon im Jahre 2015 bestätigt worden (Urteil des EuGH vom 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist, offizielle Pressemitteilung > hier ).

Ein deutsches Finanzamt in Bonn hatte kürzlich per Bescheid Umsatzsteuer erhoben, weil es meinte, es sei an das EuGH-Urteil nicht gebunden. Zudem wurde von einer angeblichen Auskunft des Finanzamts Höxter berichtet, wonach Umsatzsteuer generell zu fordern sei. Diese beiden Einzelfälle waren der Auslöser für Darstellungen im Internet, die daraus trotz des klaren EuGH-Urteils die Gefahr einer generellen Umsatzsteuerpflicht ableiten wollten. Aus sicherer Quelle beim deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde jedoch durch ein Posting eines deutschen Steuerberaters am 21.02.2018 auf bitcointalk.org bekannt, dass das BMF als oberste deutsche Steuerbehörde derzeit ein Schreiben vorbereitet, das alle deutschen Finanzämter verpflichtet, das EuGH-Urteil Hedqvist anzuwenden > hier. Daraus ist zugleich abzuleiten, dass die Finanzämter in Bonn und Höxter ihren Bescheid bzw. ihre Auskunft versehentlich aufgrund einer inzwischen veralteten Verwaltungsauffassung erteilt haben. Die aktuelle deutsche Verwaltungsauffassung stützt sich nunmehr auf das zitierte Hedqvist-Urteil des EuGH.

Damit fällt auf den An- und Verkauf von Bitcoin in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Dies gilt auch für Österreich > hier .

Mehr gibt es derzeit zu diesem Thema nicht zu sagen.

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Hallo,

in dem Erlass steht unter Punkt 1.a) auch

Zitat

"Bei den Leistungen der Miner handelt es sich um nicht steuerbare Vorgänge."

Heißt das jetzt, das Mining plötzlich steuerfrei sein soll? Quasi erschafft man etwas - jedoch nicht als Gegenleistung für einen bestimmten Kunden.

Zitat

"Auch die Entlohnung in Form des Erhalts neuer Bitcoin durch das System selbst ist nicht als Entgelt für die Minerleistungen anzusehen, da die Minerleistungen nicht im Rahmen eines Leistungsaustauschverhältnisses erbracht werden. Dieses setzt neben dem Leistenden das Vorhandensein eines identifizierbaren Leistungsempfängers voraus."

Bisher musste man als regelmäßiger Miner doch automatisch ein Gewerbe anmelden. Wird das in diesem Erlass mal eben negiert?

Bearbeitet von Lopu
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vor 20 Minuten schrieb Lopu:

Hallo,

in dem Erlass steht unter Punkt 1.a) auch

Heißt das jetzt, das Mining plötzlich steuerfrei sein soll? Quasi erschafft man etwas - jedoch nicht als Gegenleistung für einen bestimmten Kunden.

Bisher musste man als regelmäßiger Miner doch automatisch ein Gewerbe anmelden. Wird das in diesem Erlass mal eben negiert?

Mining ist (nach meiner subjektiven Meinung) Glücksspiel. Und das ändert sich beim Lotto auch nicht, wenn man den ganzen Schein, also 10 Tipps ab gibt.
Selbst wenn ich System tippe, muss ich dafür kein Gewerbe anmelden.

Vielleicht ist das jetzt auch beim Finanzamt angekommen? Oder die Steuererstattungen von erfolglosen Minern nehmen überhand und man will dies jetzt einfach mit "Umdeutung" los werden. (Zur "Liebhaberei" kann man es nicht sofort erklären, sondern erst nach 1-2 Jahren.)

Axiom

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vor 42 Minuten schrieb Lopu:

Hallo,

in dem Erlass steht unter Punkt 1.a) auch

Heißt das jetzt, das Mining plötzlich steuerfrei sein soll? Quasi erschafft man etwas - jedoch nicht als Gegenleistung für einen bestimmten Kunden.

Bisher musste man als regelmäßiger Miner doch automatisch ein Gewerbe anmelden. Wird das in diesem Erlass mal eben negiert?

Es ist USt-Frei.
Es wird nicht als Entgelt für die Minerleistungen angesehen, heißt aber nicht dass deswegen kein Einkommen vorhanden ist, also ist die Einkommensteuer weiter relevant. Mit einer evtl. Gewerblichen Einstufung hat das auch nichts zu tun.

Bearbeitet von c0in
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vor 7 Stunden schrieb c0in:

Es ist USt-Frei.
Es wird nicht als Entgelt für die Minerleistungen angesehen, heißt aber nicht dass deswegen kein Einkommen vorhanden ist, also ist die Einkommensteuer weiter relevant. Mit einer evtl. Gewerblichen Einstufung hat das auch nichts zu tun.

Guten Morgen,

Kann man bei gewerblichem Mining noch Vorsteuer geltend machen. Schließlich zahlt ein gewerblicher Miner ja MWST auf die Geräte, den Strom, Objektmiete usw.

Gruß Pauli

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Wenn du, USt. pflichtig bist, kannst du normalerweise auch die bezahlte MWSt. geltend machen.

Bei uns in Ö lautet der Begriff, Vorsteuerabzugsberechtigung.

BG

G.

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vor 5 Stunden schrieb pauli:

Guten Morgen,

Kann man bei gewerblichem Mining noch Vorsteuer geltend machen. Schließlich zahlt ein gewerblicher Miner ja MWST auf die Geräte, den Strom, Objektmiete usw.

Gruß Pauli

Die Umsatzsteuerfreiheit für Handel mit Kryptowährungen hat sich ja bereits herumgesprochen: https://www.spba.de/bmf-handel-und-mining-von-kryptowaehrungen-ist-umsatzsteuerfrei/

Das Mining ist laut BMF eine nicht umsatzsteuerbare Leistung. Entsprechend ist das komplette UStG auf diesen Vorgang nicht anwendbar. Vorsteuer kann somit nicht geltend gemacht werden.

 

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Heißt also im Klartext:

Wenn ich Coins mine, muss ich ein Gewerbe anmelden und auf den Gewinn mit den geminten Coins Gewerbesteuer zahlen, wenn ich mehr als 24.500 € Ertrag mache. Der individuelle Steuersatz fällt sowieso immer an, egal wie viel oder wenig Gewinn/Ertrag ich mit den Coins aus Mining gemacht habe. Nur eben die Umsatzsteuer fällt nicht an. Ich muss also keine 19% Umsatzsteuer aus dem Gewinn abführen.

Oder gibt es hier auch den Fall, das wenn zwischen Eingang der Coins durch Mining und Veräußerung dieser Coins 1 Jahr liegt, dann kein individueller Steuersatz anfällt?

Ist doch alles dämlich und viel zu kompliziert. Lieber Staat, falls du mitliest: Mach doch einfach 25% auf alle Kryptogewinne und gut. Egal, wie und woher sie kommen. ;)

Man echt jetzt: Da klickt man auf ein paar Buttons im Internet und schon ist man gegen seinen Willen für den Staat ein "Gewerbetreibender". Und wenn man nicht einen Haufen Papierkram ausfüllt, Zeit und Nerven opfert und/oder jemanden teuer dafür bezahlt, ist das direkt existenzbedrohend - was soll das denn? Für die Abgeltungssteuer mussten sich doch auch nicht millionen Bürger als Selbstständige melden. Das ging doch auch einfach so.

Wenn die Dokumentation einer Handelstätigkeit die Tätigkeit selbst massiv unterbindet, hat der Staat doch auch nichts davon. Ich hätte ganz ernsthaft gerne schon längst damit begonnen, auf Börsen Daytrading zu betreiben. Die Angst, hier in irgendwelche Steuerfallen zu laufen hält mich komplett ab davon. Danke, Staat. Dann kriegste auch keine Steuern, weil es keinen Gewinn gibt.

Bearbeitet von Lopu
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So wie ich das verstanden habe zählt beim Mining die 1 Jahres Frist nicht.

Allerdings ist die frage wenn der Gewerbliche Miner die Coins Minert und gleich verkauft am besten wenn der Preis tief ist. Dann kauft man die Coin wieder als Privatperson in gleicher Menge ein. Wenn ich sie jetzt ein Jahr lang halte sollte sie ja dann steuerfrei sein oder? Hätte auch den vorteil das man mit Shitcoin Mining nie über die 24.500€ kommst um auch noch Gewerbesteuern zahlen zu müssen

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Am 23.2.2018 um 01:25 schrieb Baldus:

Stand: 22.02.2018

 

Nichts ist unklar. Lies' kurz das hier durch und geh' am Wochenende lieber Skifahren oder so.

 

In einigen Bitcoin-Blogs und Foren sowie auf einigen Websites von Steuerberater- und Rechtsanwaltskanzleien im Internet kursieren derzeit Darstellungen, die eine angebliche Umsatzsteuer auf den Umtausch von Bitcoin in konventionelle Währungen (EUR, USD etc.) und zurück, also beim An- und Verkauf von Bitcoin, nahelegen.  

 

Diese Darstellungen beschreiben unter teilweise reißerischen Überschriften ("Umsatzsteuerfalle") eine Gefahr, die nach heutigem Kenntnisstand definitiv nicht gegeben ist. Es besteht in der EU nämlich KEINE Rechtspflicht, beim An- und Verkauf von Bitcoin gegen EUR, USD oder eine andere konventionelle Währung, Umsatzsteuer abzuführen. Das ist vom höchsten Gericht in der EU, dem EuGH, schon im Jahre 2015 bestätigt worden (Urteil des EuGH vom 22.10.2015 in der Rechtssache Hedqvist, offizielle Pressemitteilung > hier ).

 

Ein deutsches Finanzamt in Bonn hatte kürzlich per Bescheid Umsatzsteuer erhoben, weil es meinte, es sei an das EuGH-Urteil nicht gebunden. Zudem wurde von einer angeblichen Auskunft des Finanzamts Höxter berichtet, wonach Umsatzsteuer generell zu fordern sei. Diese beiden Einzelfälle waren der Auslöser für Darstellungen im Internet, die daraus trotz des klaren EuGH-Urteils die Gefahr einer generellen Umsatzsteuerpflicht ableiten wollten. Aus sicherer Quelle beim deutschen Bundesministerium der Finanzen (BMF) wurde jedoch durch ein Posting eines deutschen Steuerberaters am 21.02.2018 auf bitcointalk.org bekannt, dass das BMF als oberste deutsche Steuerbehörde derzeit ein Schreiben vorbereitet, das alle deutschen Finanzämter verpflichtet, das EuGH-Urteil Hedqvist anzuwenden > hier. Daraus ist zugleich abzuleiten, dass die Finanzämter in Bonn und Höxter ihren Bescheid bzw. ihre Auskunft versehentlich aufgrund einer inzwischen veralteten Verwaltungsauffassung erteilt haben. Die aktuelle deutsche Verwaltungsauffassung stützt sich nunmehr auf das zitierte Hedqvist-Urteil des EuGH.

 

Damit fällt auf den An- und Verkauf von Bitcoin in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Dies gilt auch für Österreich > hier .

 

Mehr gibt es derzeit zu diesem Thema nicht zu sagen.

 

Sorry, dass ich jetzt auf deinen sehr hilfreichen Beitrag zurückkomme, und bedanke mich herzlichst dafür! Ich werde mir jetzt dann gleich die verlinkte Seite für Österreich durchlesen.

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