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Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Bitcoinverkäufe


bitcoin-live.de

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1 hour ago, freemount said:

Nur ne Kleinigkeit, die keiner bisher erwähnt hat und mir nicht aufgefallen ist (mein Steuerberater hat mich gerade im Gespräch darauf aufmerksam gemacht):

Am rechten Rand steht senkrecht "VORABFASSUNG". Die "lektorierte Version" muss also noch abgewartet werden.

Ansonsten verbleiben wir: Wir machen erst einmal die ESt. (wird dauern, bis die durch ist, weil sie nicht gesondert vom unternehmerischen Teil eingereicht werden kann) und dann abwarten, wie das FA reagiert. Bis Jahresende ist ja noch viel Zeit.

... also nach meinem Verständnis macht das für den INHALT keinen Unterschied - die können ja nicht die Aussagen / Antworten dort in dem Text ändern... max. Quellenangaben / Rechtschreibung usw. ergänzen / korrigieren... 

https://de.wikipedia.org/wiki/Lektorat

;) 

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vor 3 Minuten schrieb c0in:

Was hat dir nun dein Steuerberater gesagt, haben wir im großen und ganzen recht oder haben wir recht?:)

- Immaterielle Wirtschaftsgüter (als welches Bitcoins momentan in Deutschland behandelt werden) müssen USt.-versteuert werden.

- Wenn sich DE gegen EUGH stellt, müsse man ggf. klagen, falls sich das FA querstellt

Eigentlich nichts neues, was wir nicht schon wissen. Er müsste sich dazu auch erst richtig einlesen in das Thema (hat mit Bitcoins/Krypto bisher nichts zu tun gehabt und ich hab ihm erklärt, wie das alles funktioniert). Einlesen macht aber keinen Sinn, da wir erst einmal den FA-Steuerbescheid abwarten wollen. Dort lassen wir die Umsatzangaben weg (solange sie nicht verlangt werden), sondern heften nur in der ESt.-Erklärung die privaten Gewinne als sonstige Einnahmen ab, wenn ich ihn richtig verstanden habe.

Ich kann also vorerst hier nichts weiter beitragen, sondern muss wie gesagt den Steuerbescheid abwarten wie der ausfällt und das wird noch paar schätze ich 2..3 Monate dauern, weil die Kanzlei gerade ordentlich zu tun hat.

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vor 26 Minuten schrieb freemount:

Er müsste sich dazu auch erst richtig einlesen in das Thema (hat mit Bitcoins/Krypto bisher nichts zu tun gehabt und ich hab ihm erklärt, wie das alles funktioniert)

Warum macht man so etwas? ich meine zu einem Steuerberater zu gehen der sich mit der Materie gar nicht auskennt?:huh:
Da kannst du ja gleich uns hier fragen. :lol::D Kostet auch nix.

Bearbeitet von c0in
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vor 3 Minuten schrieb wilson76:

ABER seit wann muss eine Privatperson Umsatzsteuer abführen ? Und du schreibst ja, dass es um deine private Einkommen-Steuererklärung geht.

Falsch formuliert: Die Aussage von ihm war: "immaterielle Wirtschaftsgüter werden besteuert". Die Einordnung, ob ich das mit dem Traden gewerblich mache oder privat konnten wir auf die Schnelle nicht klären, wir lassen es unter "privat" laufen.

vor 4 Minuten schrieb wilson76:

So langsam komme ich glaub aber dahinter, woher der Wind bei dir weht. Du hast noch nebenher ein Einzelgewerbe, oder ? Und jetzt hast du Angst, dass da was 

durcheinander kommt, was nun privat und was nicht privat ist ? So deute ich zumindest deine Aussage jetzt von paar Seiten vorher mit, dass du noch nie eine
Prüfung hattest. 

Ich habe eine eigene Firma, die aber komplett separat läuft und nein, ich habe keine Angst, dass etwas durcheinander kommt. Alles ist wie gesagt separiert. Da hast Du was falsch gedeutet.

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vor 1 Minute schrieb c0in:

Warum macht man so etwas? ich meine zu einem Steuerberater zu gehen der sich mit der Materie gar nicht auskennt?:huh:
Das kannst du ja gleich uns hier fragen. :lol::D

Es ist halt mein Steuerberater für meine Firma, die ein völlig anderes Themengebiet abdeckt. Kein Steuerberater kennt sich mit allen Themen der Welt aus, deswegen sind sie ja spezialisiert. Ich habe aber auch keine Lust, erst einen Steuerberater mit Krypto-Schwerpunkt aufzusuchen, der dann hunderte von € kostet, wenn nicht sicher ist, wie der Hase läuft. Deswegen schrieb ich ja, dass wir den Steuerbescheid erstmal auf uns zukommen lassen. Gibts dann Ärger kann man immer noch handeln und sich mit dem Thema beschäftigen oder einen 2., spezialisierte Meinung einholen.

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vor 15 Minuten schrieb freemount:

- Immaterielle Wirtschaftsgüter (als welches Bitcoins momentan in Deutschland behandelt werden) müssen USt.-versteuert werden.

Normalerweise würde ich nun empfehlen den Steuerberater zu wechseln.

Da ich mittlerweile mehrfach aufgezeigt habe, dass es Dir schwer fällt komplexe Zusammenhänge zu verstehen und diese korrekt wiederzugeben bitte ich Dich lieber mehr zuzuhören und zu lesen, dafür aber weniger Unfug zu schreiben.

Lies dies und versuche zu verstehen dass „immaterielle Wirtschaftsgüter“ nicht zwangsläufig etwas mit Umsatzsteuer zu tun haben: https://www.aschinger.net/kanzlei-news/ertragsteuerliche-behandlung-von-bitcoins-und-anderen-kryptowaehrungen.html

Es bleibt also dabei: Privatleute versteuert nach „23 estg“.

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vor 6 Minuten schrieb freemount:

Deswegen schrieb ich ja, dass wir den Steuerbescheid erstmal auf uns zukommen lassen.

Das kann man machen.

Insbesondere bei kleineren Summen ist das sicher ok.

Bei größeren Beträgen halte ich das für sehr gefährlich.

Wer jedoch über 6-stellige Umsätze spricht und 5-stellige Gewinne, dem rate ich zum direkten und persönlichen Kontakt zu einem Ansprechpartner in dem für ihn zuständigen Finanzamt.

... auch bei 4-stelligen Gewinnen sollte man mal drüber nachdenken.

Wenn dazu noch kommt, dass man selber Unternehmer ist, dann wird das schnell eine heiße Nummer.

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Was würde denn eine Umsatzsteuer für Auswirkungen haben ?

Die Umsatzsteuer wird ja auch als Mehrwertsteuer bezeichnet, wenn ich es richtig sehe.

Der Hersteller ( also in diesem Fall "Miner" ) führt erstmalig die 19 % Umsatzsteuer an das FA ab.

Danach wird diese Steuer bis zum Endverbraucher "durchgereicht" solange keine Wertänderung stattfindet.

Bei einer Wertänderung wird auf die Erhöhung nochmals Umsatzsteuer an das FA abgeführt.

 

Hier mal ein sehr schönes Beispiel aus dem Netz (Quelle: https://debitoor.de/lexikon/mehrwertsteuer )

Stellen dir vor, dass du ein Händler bist und Büromöbel verkaufst. Vereinfacht nehmen wir an, dass die gesamte Wertschöpfungskette nur aus zwei Stufen besteht - dem Hersteller und dir, dem Händler.

Der Hersteller stellt einen Tisch her und verkauft dir diesen Tisch für 100 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer. Du bezahlst an den Hersteller also 119 Euro. Der Hersteller hat nun zuzüglich zu seinem Preis von 100 Euro 19 Euro Mehrwertsteuer für das Finanzamt einbehalten.

Diese 19 Euro muss der Hersteller in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung dem Finanzamt melden und den Betrag an das Finanzamt überweisen.

Du hast einen Laden mit Büromöbeln und verkaufst den Tisch an einen Privatkunden für 200 Euro zzgl. 19 % Mehrwertsteuer (38 Euro).

Du hast nun also von deinem Kunden 38 Euro Mehrwertsteuer bekommen und selbst 19 Euro Mehrwertsteuer an deinen Zulieferer (dem Hersteller) bezahlt.

Das System der Mehrwertsteuer sieht nun vor, dass du die Mehrwertsteuer, die du an deinen Lieferanten bezahlt hast, von der Mehrwertsteuer, die du von deinem Kunden bekommen hast, abziehen darfst. Dieses System nennt sich Vorsteuerabzug.

Vorsteuer ist also eine weitere Bezeichnung für die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer.

Du rechnest für deine Umsatzsteuer-Voranmeldung also 38 Euro - 19 Euro = 19 Euro. Du musst demnach in deiner Umsatzsteuer-Vorauszahlung 19 Euro an das Finanzamt abführen.

Da der Tisch nun beim Endverbraucher ist, ist die Wertschöpfungskette beendet und wir können uns anschauen welche Auswirkung das Prinzip der Mehrwertsteuer hat:

Der Hersteller hat einen Wert von 100 Euro geschaffen und insgesamt 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.

Du als Händler hast dem Tisch einen weiteren Mehrwert von 100 Euro hinzugefügt und ebenfalls 19 Euro an das Finanzamt abgeführt.

Der letztendlich wirtschaftlich belastete ist allerdings der Endverbraucher, der zu dem Nettopreis von 200 Euro die 38 Euro Umsatzsteuer bezahlen muss.

Auffällig ist, dass jeder Unternehmer in der Wertschöpfungskette genau die Steuer für seinen Mehrwert an das Finanzamt abführen muss. Der Hersteller hat den Tisch um 100 Euro teurer gemacht und muss 19 Euro Mehrwertsteuer abführen und du hast den Tisch nochmals um 100 Euro teurer gemacht und musst ebenfalls 19 Euro Mehrwertsteuer an das Finanzamt abführen.

Da auf jeder Stufe der Wertschöpfung nur der Mehrwert besteuert wird, nennt sich das System der Umsatzsteuer Mehrwertsteuer.

Beispiel ENDE

Der Miner wäre in diesem Fall der Tischhersteller.

Was sind die Trader ? Sind es nur Zwischenhändler die Umsatzsteuer auf den "Mehrwert" abführen müssten ?

Wer wäre Endverbraucher, denn eigentlich ist es ja eine "endlose Handelskette", oder sehe ich das komplett falsch ?

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vor 2 Stunden schrieb Jokin:

dem rate ich zum direkten und persönlichen Kontakt zu einem Ansprechpartner in dem für ihn zuständigen Finanzamt.

Was ändert das? Außer, dass man dann noch früher weiß, dass man im schlimmsten Fall die USt. abführen und in die Privatinsolvenz muss? :mellow:

Das Finanzamt macht verbindliche Aussagen nur gegen Kleingeld, die abhängig vom Gegenstandswert (Umsatz) sind. Haben mein Steuerberater und ich auch heute am Telefon besprochen. Die Kosten wären hoch - höher als mein Gewinn :lol:

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vor 4 Minuten schrieb darkmight:

Was würde denn eine Umsatzsteuer für Auswirkungen haben ?

Für jeden Krypto-Coin, den Du verkaufst, sollst Du 19% USt. bezahlen, wenn es nach dem Willen des FA Bonn geht bzw. laut den verlinkten Artikeln.

Verkaufst Du also nen Bitcoin für 1190,-€, enthält dieser 19% USt. Du solltest also 190€ an das FA abführen. Die restlichen 1000€ sind Deins.Verkaufst Du 5 solcher Coins sind das schon 950€ USt.

vor 12 Minuten schrieb darkmight:

Was sind die Trader ? Sind es nur Zwischenhändler die Umsatzsteuer auf den "Mehrwert" abführen müssten ?

Wer wäre Endverbraucher, denn eigentlich ist es ja eine "endlose Handelskette", oder sehe ich das komplett falsch ?

Naja, alle Leute, die Kryptos traden wollen, werden dann irgendwo irgendwie zu Gewerbetreibenden, weil nur die können ja USt. an das FA abführen. Ist jedenfalls die Theorie?!

Kaufst Du jetzt nen Bitcoin für 1190€, enthalten diese 190€ Vorsteuer, die Du dann vom FA zurückholen kannst (wenn ne ordnungsgemäße Rechnung vorliegt!). Verkaufst Du den Bitcoin dann für 2380,-€, zahlst Du darauf 380€ an das FA. 380€-190€=190€ Steuern, die dann anfallen und für das FA den Gewinn bedeuten.

Das Problem: Sollten wir jetzt für das Jahr 2017 USt. bezahlen, bspw. für die Verkäufe auf bitcoin.de, ist eine Anrechnung der Vorsteuer nicht möglich, weil keine ordnungsgemäßen Rechnungen vorliegen. Du zahlst also ausschließlich auf alle getätigten Verkäufe 19% USt.

Angenommen, Du hast als Trader in 2017 119000€ an Krypto-Coins verkauft (Umsatz Verkauf), musst Du 19000€ USt. an das FA abführen - fertig.

Hat jetzt jemand 1,19Mio € Umsatz an Krypto-Verkäufen wären das 190.000€ USt.

 

Wie gesagt, Diskussion hatten wir bereits. Du musst nur mit einem Einsatz von 1.000€ oft genug hin und her traden und hast ganz schnell hohe Umsätze.

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vor 11 Minuten schrieb freemount:

Was ändert das? Außer, dass man dann noch früher weiß, dass man im schlimmsten Fall die USt. abführen und in die Privatinsolvenz muss? :mellow:

Ja, ich hab das schon verstanden, dass Du und ich zwei vollstaendige Typen sind.

Ich ziehe es vor den kuerzestmoeglichen Weg zu gehen um die bestmoegliche konkrete Information zu erhalten. Darueber hinaus habe ich meinem Finanzamt die Rueckmeldung sehr einfach gemacht, da ich saemtliche Unterlagen gleich mit meiner Anfrage eingereicht hatte. Anlage SO, cointracking-Report, meine Eigenkapitaleinlage und meinen Endbestand und das inkl. einer Ergebnisplausibilisierung.
... die meisten hier denken, dass es vollkommener Wahnsinn ist sich komplett nackig zu machen und die Unterlagen auch noch an das Zentralpostfach zu senden.

Ich hingegen habe exakt die Anwort erhalten, die ich fuer meinen Steuerbericht brauche auf die ich mich beziehen kann. Ich habe einen Ansprechpartner und somit alles was ich brauche um keinerlei Fragen aufkommen zu lassen. Ich bin also auch gegenueber meinem Steuerberater auskunftsfaehig und kann dort den Kontakt zum FA direkt herstellen.

vor 13 Minuten schrieb freemount:

Das Finanzamt macht verbindliche Aussagen nur gegen Kleingeld, die abhängig vom Gegenstandswert (Umsatz) sind. Haben mein Steuerberater und ich auch heute am Telefon besprochen. Die Kosten wären hoch - höher als mein Gewinn :lol:

 

 

Richtig. Aber warum muss es denn eine "verbindliche" Auskunft sein?

Wenn ich nach ca. 5 Telefonaten und nach Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion NRW nur eine unverbindliche Auskunft bekommen haette, dann wuerde da was ganz anderes total schief laufen.

Ich hab da ein wenig mehr Vertrauen als Du.

 

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vor 7 Minuten schrieb freemount:

Verkaufst Du also nen Bitcoin für 1190,-€, enthält dieser 19% USt. Du solltest also 190€ an das FA abführen. Die restlichen 1000€ sind Deins

Nun mal eine Frage an die Mathematiker, wieviel sind denn 19 % von den 1190 € ???

Ich komme da auf 226,10 € oder kann mir jemand die 190 € errechnen ?

Ich kann mir kaum vorstellen, das dieser Artikel/Bericht etwas mit einem Finanzamt zu tun haben soll ;-)

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vor 36 Minuten schrieb darkmight:

Nun mal eine Frage an die Mathematiker, wieviel sind denn 19 % von den 1190 € ???

Ich komme da auf 226,10 € oder kann mir jemand die 190 € errechnen ?

In 1190€ (brutto) sind 190€ MwSt./USt. enthalten, die Du abführen musst.

1000€ netto + 19% (190€) = 1190€ Brutto.

Ist doch nicht so schwer...

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vor 2 Minuten schrieb freemount:

In 1190€ (brutto) sind 190€ MwSt./USt. enthalten, die Du abführen musst.

1000€ netto + 19% (190€) = 1190€ Brutto.

Ist doch nicht so schwer...

O.k, so gerechnet passt es, aber eigentlich kommt die Mehrwertsteuer ja auf den Verkaufspreis drauf, oder nicht ?

Wenn ich zu einem Kurs von 1190 € verkaufe beinhaltet der ja nicht die Umsatzsteuer, die würde ja mit 226,10 € dazu kommen, oder nicht ?

Wenn ich davon ausginge einen Bitcoin bei einem Kurswert von 1190 € zu verkaufen, hätte ich den  ja eigentlich unter Kurs für nur 1000 € verkauft, ist etwas konfus :-(

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vor 46 Minuten schrieb Jokin:

Ja, ich hab das schon verstanden, dass Du und ich zwei vollstaendige Typen sind.

Ich weiß nicht, wie Du das meinst. Wenn Du es wie ich meinst, stimme ich Dir hier komplett zu.

vor 47 Minuten schrieb Jokin:

Ich ziehe es vor den kuerzestmoeglichen Weg zu gehen um die bestmoegliche konkrete Information zu erhalten. Darueber hinaus habe ich meinem Finanzamt die Rueckmeldung sehr einfach gemacht, da ich saemtliche Unterlagen gleich mit meiner Anfrage eingereicht hatte. Anlage SO, cointracking-Report, meine Eigenkapitaleinlage und meinen Endbestand und das inkl. einer Ergebnisplausibilisierung.
... die meisten hier denken, dass es vollkommener Wahnsinn ist sich komplett nackig zu machen und die Unterlagen auch noch an das Zentralpostfach zu senden.

Ich hingegen habe exakt die Anwort erhalten, die ich fuer meinen Steuerbericht brauche auf die ich mich beziehen kann. Ich habe einen Ansprechpartner und somit alles was ich brauche um keinerlei Fragen aufkommen zu lassen. Ich bin also auch gegenueber meinem Steuerberater auskunftsfaehig und kann dort den Kontakt zum FA direkt herstellen.

1. kann der Steuerberater auch selbst Kontakt zum FA aufnehmen.

2. Was bringt mir eine Antwort/Rückmeldung ohne Verbindlichkeit (außer, dass ich nackig bin - womit ich per se kein Problem habe)? Ok, ich fühle mich dann erst einmal besser. Mir ist Gewissheit aber wichtiger als ein besseres Gefühl.

vor 49 Minuten schrieb Jokin:

Wenn ich nach ca. 5 Telefonaten und nach Abstimmung mit der Oberfinanzdirektion NRW nur eine unverbindliche Auskunft bekommen haette, dann wuerde da was ganz anderes total schief laufen.

Ich hab da ein wenig mehr Vertrauen als Du.

Macht Sinn.

Aber: Wenn Du der Gesamtsache so vertraust und meine Diskussionsansätze alle so wehement abgeschmettert hast, weil Du Dich in Deiner Meinung so sicher fühlst und die Sache als total klar ansiehst, was @c01n und die meisten anderen ja auch so sehen wie Du (Likes lassen grüßen, ich würde natürlich auch Beiträge liken, die mich in meiner Hoffnung bestärken, dass die Sache gut aus geht :D Ok, Lüge.. ich würde sowas nie tun), warum empfiehlst Du dann überhaupt die Kontaktaufnahme zum FA? Die Sache ist doch eindeutig und eine Kontaktaufnahme ist daher gar nicht nötig. Verstehe ich nicht.

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vor 2 Minuten schrieb darkmight:

O.k, so gerechnet passt es

Aha...

vor 2 Minuten schrieb darkmight:

aber eigentlich kommt die Mehrwertsteuer ja auf den Verkaufspreis drauf, oder nicht ?

Ich hab doch extra dazu geschrieben, was was ist.

vor 2 Minuten schrieb darkmight:

Wenn ich zu einem Kurs von 1190 € verkaufe beinhaltet der ja nicht die Umsatzsteuer

Doch, genau das tut sie. Der Joghurt bei Aldi enthält ja auch schon die USt., genau wie das Auto bei BMW und der Staubsauger im Bauhaus.

 

edit: Du musst einfach Die USt. auf Deinen Verkaufspreis draufschlagen und damit dann kalkulieren. Ganz normal wie ein Händler halt.. wie gesagt, Bitcoins werden in Deutschland nicht anders behandelt als Bleistifte und Zahnstocher, als Warengüter, nur eben immateriell, also nicht physisch vorhanden.

Bearbeitet von freemount
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vor 2 Minuten schrieb freemount:

Aha...

Ich hab doch extra dazu geschrieben, was was ist.

Doch, genau das tut sie. Der Joghurt bei Aldi enthält ja auch schon die USt., genau wie das Auto bei BMW und der Staubsauger im Bauhaus.

Danach wäre dann bei einer Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung, keine Zahlung der Mehrwertsteuer fällig, da sie ja schon berücksichtigt wurde.

Der Gewinn aus dem gemindertem Verkaufspreis (nur die 1.000 € bei einem Kurswert von 1.190 €) würde dann bei Daytradern ins negative laufen, also keine Umsatzsteuer und auch keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte ?

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vor 46 Minuten schrieb darkmight:

Danach wäre dann bei einer Mehrwertsteuer ausweisenden Rechnung, keine Zahlung der Mehrwertsteuer fällig, da sie ja schon berücksichtigt wurde.

Was? :lol: Wenn Du als Unternehmer einen Stuhl für 1190€ verkaufst, stellst Du dem Käufer eine Rechnung inkl. 19% USt. aus. Die sieht dann so aus:

1000€ netto

190€ USt.

1190€ Brutto = Zahlbetrag des Kunden (Stuhl-Käufer)

Der Kunde gibt Dir 1190€ (bezahlt Dir also 1000€ + 190€ USt.) und Du überweist die 190€  USt. an das FA und hast 1000€ eingenommen.

edit: Um die 2. Klasse-Stunde zu beenden:

Wenn Du für den Stuhl 500€ im EK (netto!) bezahlt hast, hast Du also 500€ Gewinn gemacht (1000€ vom Kunden abzüglich 500€ Einkaufspreis = 500€ Gewinn. Auf diese 500€ Gewinn bezahlst Du ESt. und GewSt. mit Deinem persönlichen Steuersatz.

 

vor 46 Minuten schrieb darkmight:

Der Gewinn aus dem gemindertem Verkaufspreis (nur die 1.000 € bei einem Kurswert von 1.190 €) würde dann bei Daytradern ins negative laufen, also keine Umsatzsteuer und auch keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte ?

Google bitte. Grundsätzlich und alles. Du hast offenbar keine Ahnung, wie das in den Grundsätzen überhaupt alles funktioniert.

Nur 2 Tipps:

USt. fällt bei einem Verkauf von Waren (hier immaterielle Güter) immer an - auch bei Differenzbesteuerung, bei letzterem wird sie nur nicht ausgewiesen, aber bezahlen musst Du die 19% aus der Differenz aus EK und VK an das FA natürlich trotzdem.

"keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" - ESt. bezahlst Du für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Bsp. habe ich Dir schon genannt und auch zu Dir nochmal: Nein, Du kannst die bezahlte USt. nicht als Ausgabe anrechnen.

 

Würde wir dann jetzt bitte Schluss machen mit diesem Kinderkram? Das hat überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun. Dankeschön und ja, ich weiß, ich bin wieder sehr charmant. Aber das hier ist und soll kein Diskussionsthread sein, wie Steuern funktionieren und wie man diese berechnet und was wie abzuführen ist.

Bearbeitet von freemount
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vor 2 Minuten schrieb freemount:

Was? :lol: Wenn Du als Unternehmer einen Stuhl für 1190€ verkaufst, stellst Du dem Käufer eine Rechnung inkl. 19% USt. aus. Die sieht dann so aus:

1000€ netto

190€ USt.

1190€ Brutto = Zahlbetrag des Kunden (Stuhl-Käufer)

Der Kunde gibt Dir 1190€ (bezahlt Dir also 1000€ + 190€ USt.) und Du überweist die 190€  USt. an das FA und hast 1000€ eingenommen.

 

Google bitte. Grundsätzlich und alles. Du hast offenbar keine Ahnung, wie das in den Grundsätzen überhaupt alles funktioniert.

Nur 2 Tipps:

USt. fällt bei einem Verkauf von Waren (hier immaterielle Güter) immer an - auch bei Differenzbesteuerung, bei letzterem wird sie nur nicht ausgewiesen, aber bezahlen musst Du die 19% aus der Differenz aus EK und VK an das FA natürlich trotzdem.

"keine Steuer für private Veräußerungsgeschäfte" - ESt. bezahlst Du für Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften. Bsp. habe ich Dir schon genannt und auch zu Dir nochmal: Nein, Du kannst die bezahlte USt. nicht als Ausgabe anrechnen.

 

Würde wir dann jetzt bitte Schluss machen mit diesem Kinderkram? Das hat überhaupt nichts mehr mit dem Thema zu tun. Dankeschön und ja, ich weiß, ich bin wieder sehr charmant. Aber das hier ist und soll kein Diskussionsthread sein, wie Steuern funktionieren und wie man diese berechnet und was wie abzuführen ist.

Dann lassen wir es, jedoch müsste ja eine inkludierte MwSt den Gewinn reduzieren, aber egal

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