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Finanzamt fordert Umsatzsteuer für Bitcoinverkäufe


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Empfohlene Beiträge

@wilson76 Lies bitte die verlinkten Artikel, den Thread und meine Postings, dann verstehst Du es schon.

 

vor 1 Stunde schrieb SPBA:

Hier noch mal eine Stellungnahme zum derzeitigen Umsatzsteuerchaos.

https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/

 

Eine kurze Frage an @SPBA:

Ihr schreibt:

vor 1 Stunde schrieb SPBA:

In dem verlinkten Artikel von btc-echo wird das Wort "Händler" jedoch gar nicht erwähnt.

Es ist leider bis heute nicht geklärt und klar, wie diese Person, die vom FA Bonn zur Zahlung der USt. aufgefordert wurde, mit Bitcoins handelt, sprich ob gewerblich im Sinne von Mining im größeren Stil und die hergestellten Bitcoins weiterverkaufen oder ob es sich bspw. um einen normalen Trader handelt, der einen Umsatz X erzielt hat.

Konntet ihr da was in Erfahrung bringen oder habt ihr gar nicht hachgehakt bzw. kann man da überhaupt nachhaken, bspw. direkt beim FA Bonn oder beim FA Höxter und die setzen sich mit dem FA Bonn in Kontakt?

Bearbeitet von freemount
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:D Bei diesem Thread muss ich wirklich schmunzeln... 

Es gibt eine Entscheidung des EuGH und andererseits ein nationales Finanzamt mit abweichender Auffassung. 

Wir leben in der EU, ich finde jeder sollte zumindest wissen was "supranational" und "Vorabentscheidung" in diesem Zusammenhang bedeuten. 

Übrigens muss sich nicht nur das Finanzamt an die EuGH Entscheidung halten, sondern auch jedes nationale Gericht.

Die Coins sind von der Umsatzsteuer befreit. 

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=170305&doclang=DE

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vor 1 Stunde schrieb freemount:

Es ist leider bis heute nicht geklärt und klar, wie diese Person, die vom FA Bonn zur Zahlung der USt. aufgefordert wurde, mit Bitcoins handelt, sprich ob gewerblich im Sinne von Mining im größeren Stil und die hergestellten Bitcoins weiterverkaufen oder ob es sich bspw. um einen normalen Trader handelt, der einen Umsatz X erzielt hat.

Machst du als privater eine Umsatzsteuererklärung oder Voranmeldungen? Nein. Es betrifft natürlich nur Gewerbetreibende. Und die Entscheidung des EuGH zielt ja gerade darauf ab. Die Coins sind von der Umsatzsteuer befreit. Egal wer da Coins verkauft.  

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vor 3 Stunden schrieb freemount:

Hier noch mal eine Stellungnahme zum derzeitigen Umsatzsteuerchaos.

https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/

Aus dem Text: "Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die Finanzverwaltung auf eine schon früher vertretene Ansicht zurückfallen und Kryptowährungen nicht als Zahlungsmittel sondern als immaterielle Wirtschaftsgüter betrachten würde."

Und genau da hat das Finanzamt nichts mehr "zu entscheiden" oder "zu betrachten", weil der EuGH es schon getan hat. ;)

Bearbeitet von Drayton
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vor 56 Minuten schrieb Drayton:

:D Bei diesem Thread muss ich wirklich schmunzeln... 

Es gibt eine Entscheidung des EuGH und andererseits ein nationales Finanzamt mit abweichender Auffassung. 

Wir leben in der EU, ich finde jeder sollte zumindest wissen was "supranational" und "Vorabentscheidung" in diesem Zusammenhang bedeuten.

Das mag doch alles richtig sein und sieht wohl kaum jemand anders. Das ändert doch aber nichts daran, dass die Finanzämter in DE das aktuell offenbar anders sehen und wenn die FAs die USt. von Dir wollen, musst Du aber entsprechend reagieren und klagen. Um mehr geht es doch gar nicht.

 

vor 12 Minuten schrieb wilson76:

Hier mal noch ein interessanter Text aus einem anderen Forum zum Thema:

 

Danke, liest sich interessant.

vor 4 Minuten schrieb Drayton:

Machst du als privater eine Umsatzsteuererklärung oder Voranmeldungen? Nein. Es betrifft natürlich nur Gewerbetreibende. Und die Entscheidung des EuGH zielt ja gerade darauf ab. Die Coins sind von der Umsatzsteuer befreit. Egal wer da Coins verkauft.  

Ich bin ja Gewerbetreibender, aber eben bezüglich meiner Firma natürlich. Der Bitcoin-Handel ist privat mit meinen eigenen Ersparnissen auf separaten Konten.

"Die Coins sind von der Umsatzsteuer befreit. Egal wer da Coins verkauft." - Du sagst also, dass auch Gewerbetreibende (bspw. Miner) keine USt. auf Bitcoinverkäufe zahlen müssen? Wie sieht das eigentlich @Jokin und wie ist diesbezüglich das Eugh-Urteil zu werten? Für mein Verständnis soll niemand USt. auf Bitcoin-Verkäufe zahlen, egal ob gewerblich oder privat, eben weil sie als Zahlungsmittel zu werten sind und darauf keine USt. zu entrichten ist. Das ist meine Auffassung und das mag auch die Auffassung des Eugh sein und und das mag auch alles korrekt sein, aber das hat wie gesagt ja nichts damit zu tun, wie es aktuell die Finanzämter sehen (Quelle: https://www.spba.de/mit-bitcoins-und-co-in-der-umsatzsteuerfalle/:

Zitat

Auf Nachfrage haben wir vom Finanzamt Höxter erfahren, dass es eine aktuelle verwaltungsinterne Anweisung gibt, dass die Finanzämter flächendeckend so verfahren sollen.

und dass man im Zweifelfsfall wohl rechtlich dagegen vorgehen muss.

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Am 14.2.2018 um 18:15 schrieb bitcoin-live.de:

Wie der Bescheid eines Bonner Finanzamtes für Entsetzen in der Bitcoin-Branche sorgt

https://bitcoinblog.de/2018/02/14/wie-der-bescheid-eines-bonner-finanzamtes-fuer-entsetzen-in-der-bitcoin-branche-sorgt/

@Christoph Bergmann 

"Sollte das Finanzamt auch trotz Einspruches auf seiner Linie bestehen, dürfte es wohl unvermeidlich sein, dass es zu Gerichtsverfahren kommt. Mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes hätten die Kläger gegen die Verumsatzsteuerung von Bitcoins wohl immerhin einen Ansatzpunkt – auch wenn es laut dem Wikipedia-Artikel nicht zwingend so sein muss, dass jedes Land in steuerlichen Fragen den Entscheidungen des Gerichtshofs folgt."

In diesem Fall ist es aber zwingend, weil der EuGH über Auslegung von Europarecht entschieden hat. Nationale Steuervorschriften können abweichend sein, aber sie dürfen nicht gegen Europarecht (supranationales Recht) verstoßen, sonst sind sie nichtig. Die EuGH Entscheidung ist bindend.  

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vor 7 Minuten schrieb Drayton:

Nicht wenn sie Coins verkaufen!

Ah da hast Du Jokin ja direkt zitiert und damit meine Frage beantwortet. Hm, komisch, dass Jokin es so sieht, dass Miner USt. für Bitcoin-Verkäufe zahlen müssen. Ich denke es nämlich so wie Du, dass sie es nicht müssen.

Alles steht und fällt wie schon so oft im Thread erwähnt mit der nationalen, deutschen Ansicht, dass Bitcoins und andere Kryptos "immaterielle Wirtschaftsgüter" sind und laut Eugh eben nicht, wenn ich das richtig verstehe. Es wird wohl also eventuell Gänge zu Gerichten brauchen, so wie @SPBA es schreibt, um diese Sache endgültig zu klären. Spätestens dann würde sich die Sache endgültig für Deutschland klären und darauf zielt ja der Beitrag im bitcointalk-Forum ab.

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vor 8 Minuten schrieb freemount:

Das mag doch alles richtig sein und sieht wohl kaum jemand anders. Das ändert doch aber nichts daran, dass die Finanzämter in DE das aktuell offenbar anders sehen und wenn die FAs die USt. von Dir wollen, musst Du aber entsprechend reagieren und klagen. Um mehr geht es doch gar nicht.

Also: Wenn ihr was vom Finanzamt bekommt müsst ihr nur auf die Entscheidung des EuGH verweisen. Das FA muss dem folgen. Da kommt es gar nicht zur Klage. Der EuGH ist das höchste Gericht in der EU. Und dieses hat bereits entschieden. 

vor 5 Minuten schrieb freemount:

Alles steht und fällt wie schon so oft im Thread erwähnt mit der nationalen, deutschen Ansicht, dass Bitcoins und andere Kryptos "immaterielle Wirtschaftsgüter" sind und laut Eugh eben nicht, wenn ich das richtig verstehe.

Die nationale Sichtweise ist aber egal, weil es europarechtlich geregelt ist und über die Auslegung der EuGH entschieden hat. Übrigens muss jedes letztinstanzliche nationale Gericht den EuGH anrufen, wenn es um Europarecht geht. Hier im Forum ist einfach vielen nicht klar was der EuGH ist. 

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vor 1 Minute schrieb Drayton:

Das FA muss dem folgen. Da kommt es gar nicht zur Klage.

Müssen sie nicht.. könnnen sich ja auf die Klage erst mal einlassen und das ganze hinauszögern. Im Zweifelsfall zahlen während dessen viele unwissende Leute Umsatzsteuer nach und DE freut sich. ODER aber: Deutschlands kommt irgendwie damit sogar durch. Nur Gerichtsurteile schaffen hier endgültig Klarheit, so gern ich Dir glauben mag und es genauso sehe wie Du.

Denn wenn es so klar und einfach wäre, wie Du, ich und andere es annehmen, sollte sich das FA/Deutschland diesen Spaß lieber doch gar nicht erlauben, zumal ja nun sogar offenbar alle FAs in Deutschland nach dieser " verwaltungsinternen Anweisung" handeln (sollen). Wozu der Kasper, wenn EuGh eh Hoheit hat und die Sache so eindeutig ist. Klar, frei nach dem Motto "man kann es ja mal versuchen"... ist das einzige Argument was mir einfällt. Aber in heutigen Zeiten, wo sich jeder schnell informieren kann und gerade Leute, die traden oder minen sich intensiver mit dem Thema befassen. Klingt für mich Zeit- und Steuermittelverschwendung.

Ich bin gespannt, wie das ganze endet und vor allem wie lange es dauern wird, bis hier Klarheit herrscht.

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vor 3 Minuten schrieb freemount:

Nur Gerichtsurteile schaffen hier endgültig Klarheit, so gern ich Dir glauben mag und es genauso sehe wie Du.

Dieser Fall ist für alle Zeiten bereits entschieden. Es gibt in der EU kein höheres Gericht als den EuGH. Es gibt hier eine Vorabentscheidung, diese ist für jedes nationale Gericht in allen Mitgliedsstaaten bindend. Sofern es sich um den gleichen Sachverhalt handelt, wird keiner mehr dagegen Klagen können.

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vor 49 Minuten schrieb freemount:

Ah da hast Du Jokin ja direkt zitiert und damit meine Frage beantwortet. Hm, komisch, dass Jokin es so sieht, dass Miner USt. für Bitcoin-Verkäufe zahlen müssen. Ich denke es nämlich so wie Du, dass sie es nicht müssen.

Nee, das war eine Fehlinformation meinerseits.

"Miner und deren Steuern" ist ein Thema bei dem ich mich nicht auskenne, da es mich nicht betrifft.

Die Themen, die mich direkt betreffen, da kenne ich mich auch aus.

Du kannst mal davon ausgehen, dass ich im Falle einer drohenden Ueberschuldung durch Umsatzsteuer und damit vor der privatinsolvenz stehe, dass ich all meine Bitcoingewinne nehme, sie dem Anwalt meines Vertrauens auf den Tisch lege und sage: "Mach mal, die Haelfte ist da Deins" ... Du kannst auch mal davon ausgehen, dass das nicht nur ein paar Tausend Euros sind.

... ebenso kannst Du davon ausgehen, dass ich bereits vor dem Erwarten erster Steuererklaerungen einen Grossteil meiner Gewinne realisiert haben werde, denn wenn solche Umsatzsteuer-Bescheide auf Trader herabregnen, dann kannst Du Dir grob ausmalen welch Verkaufsdruck dann auf den Bitcoinkurs einpruegelt.

(=> "Risikomanagement")

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vor 40 Minuten schrieb Jokin:

Nee, das war eine Fehlinformation meinerseits.

"Miner und deren Steuern" ist ein Thema bei dem ich mich nicht auskenne, da es mich nicht betrifft.

dann kannst Du Dir grob ausmalen welch Verkaufsdruck dann auf den Bitcoinkurs einpruegelt.

Zu 1 und 2: Aha, ok.

Zu 3: Wegen uns paar Deutschen? Kann ich mir nicht vorstellen. In anderen Ländern ist die Sache ja schon klar geregelt.

@Drayton Denkst Du nicht, es könnte beim Verkauf von Bitcoins einen Unterschied machen, weil der Miner die Bitcoins ja selbst herstellt? Kam mir gerade noch als Überlegung. Hast Du dafür eine Begründung, oder würdest Du hier das selbe Argument zwecks Zahlungsmittel und EuGH-Entscheidung bringen?

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vor 1 Minute schrieb freemount:

@Drayton Denkst Du nicht, es könnte beim Verkauf von Bitcoins einen Unterschied machen, weil der Miner die Bitcoins ja selbst herstellt? Kam mir gerade noch als Überlegung. Hast Du dafür eine Begründung, oder würdest Du hier das selbe Argument zwecks Zahlungsmittel und EuGH-Entscheidung bringen?

So wie ich es sehe, geht es um den Handel mit Coins und die Frage nach der Umsatzsteuer. Mining hat damit nix zu tun. Beim Minig alleine entsteht keine Steuerschuld. Erst beim Verkauf, also Handel.

In der Entscheidung des EuGH geht es um die Mehrwertsteuersystemrichtlinie. Alle nationalen Mehrwertsteuer-Regelungen aller EU-Mitgliedsstaaten müssen dieser entsprechen. Und wie im Fall der Coins diese auszulegen ist, hat der EuGH entschieden.

Für Coins wird also niemand in der gesamten EU Umsatzsteuer zahlen müssen.

 

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Am ‎16‎.‎02‎.‎2018 um 15:56 schrieb Drayton:

Für Coins wird also niemand in der gesamten EU Umsatzsteuer zahlen müssen.

 

Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EUGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war. Vermutlich lässt man es derzeit darauf ankommen und will noch mal einen deutschen Prozess vor den EUGH zerren, um seine Meinung kund zu tun.

Umsatzsteuer muss von der Einkommensteuer übrigens streng getrennt werden. Nur weil ich keinen einkommensteuerlichen Sachverhalt habe, bedeutet das nicht, das es kein umsatzsteuerlicher Sachverhalt ist. Im Zweifel sollte man hier immer einen Steuerberater fragen. Internetforen sind im Regelfall der falsche Anlaufpunkt!

Bearbeitet von SPBA
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vor 1 Stunde schrieb SPBA:

Das Problem ist, dass die Bundesregierung sich offenbar auf den Standpunkt stellt, dass ihre Argumente in dem Prozess vor dem EUGH nicht gehört wurden, da die Bundesregierung ja auch nicht Prozessbeteiligte war. Vermutlich lässt man es derzeit darauf ankommen und will noch mal einen deutschen Prozess vor den EUGH zerren, um seine Meinung kund zu tun.

Umsatzsteuer muss von der Einkommensteuer übrigens streng getrennt werden. Nur weil ich keinen einkommensteuerlichen Sachverhalt habe, bedeutet das nicht, das es kein umsatzsteuerlicher Sachverhalt ist. Im Zweifel sollte man hier immer einen Steuerberater fragen. Internetforen sind im Regelfall der falsche Anlaufpunkt!

:D Als Steuerberater muss man wohl den Sachverhalt für die Laien etwas komplizierter darstellen, sonst gewinnt man keine neuen Mandanten ;)

Dass die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer zu trennen ist, wird diesen Sachverhalt hier nicht komplizierter machen, denn es hat mit dem Sachverhalt hier, nichts zu tun.

Für alle Laien die es interessiert, ein Beispiel:

Ein Spielzeughändler mit einem kleinen Ladengeschäft. Er kauft Waren ein und verkauft diese. Wenn er sie einkauft zahlt er Umsatzsteuer, wenn er sie dann als Händler verkauft, bekommt er Umsatzsteuer. Er muss dann an das FA Umsatzsteuer abführen, wenn er mehr Umsatzsteuer bekommen hat als er ausgegeben hat. Die Differenz also geht ans Finanzamt. Es gibt auch den umgekehrten Fall, dass er möglicherweise Umsatzsteuer vom FA erstattet bekommt. 

Es kann dann den Fall geben, dass der Spielzeughändler in einem Jahr nur sehr wenig Spielzeug verkaufen konnte. Seine Gewinn betragen beispielsweise nur 8.000 EUR. In diesem Fall muss der Spielzeughändler keine Gewerbesteuer und auch keine Einkommensteuer zahlen. Die Umsatzsteuer aber ist davon unabhängig und er wird dennoch Umsatzsteuer zahlen müssen oder eine Erstattung bekommen. Das ist aber für den BTC und die Umsatzsteuerfrage völlig irrelevant und wurde von SPBA nur aufgeführt um Leute zu verunsichern und den Sachverhalt etwas komplexer erscheinen zu lassen.

Um eines vorwegzunehmen: Internetforen sind im Zweifel wirklich nicht der richtige Anlaufpunkt. Andererseits können Internetforen aber auch sehr gut als Werbemedien genutzt werden ;)

Dass die Bundesregierung einen anderen Standpunkt vertreten würde, als der EuGH ist nicht richtig. Ganz im Gegenteil hat die Bundesregierung die Sichtweise des EuGH bereits bestätigt. Es bleibt der Bundesregierung auch nichts anderes übrig, da es sich hier um die Auslegung einer europarechtlichen Regelung handelt, die für alle Mitgliedsstaaten bindend ist. Einfach formuliert: Selbst wenn es in Deutschland ein anders lautendes Gesetz gäbe (was es nicht gibt), wäre dieses deutsche Gesetz nicht zu beachten, es wäre nichtig, weil es gegen Europarecht verstößt.  

Auch gibt es seitens der Bundesregierung keinerlei bekannte Anstrengungen einen erneuten "deutschen Prozess vor dem EuGH" zu führen. Dieses Unterfangen wäre auch sinnlos, weil es hier eben eine EuGH Entscheidung hierzu bereits gibt. Das EuGH ist das höchste Gericht Europas. Die Entscheidung ist also gefallen.

Und auch die Begründung, "da die Bundesregierung nicht Prozessbeteiligte war", ist nicht zielführend. Denn es gibt vor dem EuGH keinen Prozess mit Prozessbeteiligten wie im nationalen Recht. Obwohl die Entscheidungen des EuGH als Beschlüsse und Urteile bezeichnet werden, urteilt der EuGH nicht über einen Sachverhalt.

Die Aufgabe des EuGH liegt lediglich darin, festzustellen, ob eine europarechtliche Vorschrift gültig ist und wie diese auszulegen ist. Gleichzeitig kann der EuGH überprüfen, ob ein nationales Gesetz oder das Handeln einer Behörde mit Europarecht im Einklag steht. Dies passiert im Wege der Vorabentscheidung. Und genau dies ist im vorliegendem Fall auch passiert.

Ein nationales Gericht musste sich bei einem Prozess mit der EU-Mehrwertsteuerrichtline beschäftigen. Es ging um den Bitcoin. Hier hat das nationale Gericht die Möglichkeit genutzt, den EuGH im Wege der Vorabentscheidung um Auslegung, sprich um Rat zu fragen. Der EuGH hat dann eine Auslegung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vorgenommen, mit dem Ergebnis: BTC ist von der Umsatzsteuer befreit. Der EuGH hat sich hier mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie befasst und nicht mit dem Sachverhalt der Prozessbeteiligten.

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie kann man vereinfacht als eine einheitliche Zusammenfassung aller Mehrwertsteuerregelungen der einzelnen EU-Länder beschreiben. Ziel ist, eine einheitliche Vorgehensweise in der gesamten EU zu erreichen.

Rechtlich bedeutend: Alle Mitgliedstaaten haben an der Erstellung dieser EU-Mehrwertsteuerrichtline mitgewirkt, sie waren also alle an diesem Prozess beteiligt. Und diese EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist für alle EU-Länder bindend, also natürlich auch für alle Finanzämter bindend.

Einfach formuliert: das höchste Gericht Europas hat sich ein für alle EU-Länder bindendes Gesetz angeschaut und gesagt, dass der BTC und damit auch alle anderen Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Ich bleibe dabei: Niemand wird für Coins Umsatzsteuer zahlen müssen. Und die Bundesregierung hat dies auch schon bestätigt.

      

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vor 9 Stunden schrieb Drayton:

:D Als Steuerberater muss man wohl den Sachverhalt für die Laien etwas komplizierter darstellen, sonst gewinnt man keine neuen Mandanten ;)

Dass die Umsatzsteuer von der Einkommensteuer zu trennen ist, wird diesen Sachverhalt hier nicht komplizierter machen, denn es hat mit dem Sachverhalt hier, nichts zu tun.

Für alle Laien die es interessiert, ein Beispiel:

Ein Spielzeughändler mit einem kleinen Ladengeschäft. Er kauft Waren ein und verkauft diese. Wenn er sie einkauft zahlt er Umsatzsteuer, wenn er sie dann als Händler verkauft, bekommt er Umsatzsteuer. Er muss dann an das FA Umsatzsteuer abführen, wenn er mehr Umsatzsteuer bekommen hat als er ausgegeben hat. Die Differenz also geht ans Finanzamt. Es gibt auch den umgekehrten Fall, dass er möglicherweise Umsatzsteuer vom FA erstattet bekommt. 

Es kann dann den Fall geben, dass der Spielzeughändler in einem Jahr nur sehr wenig Spielzeug verkaufen konnte. Seine Gewinn betragen beispielsweise nur 8.000 EUR. In diesem Fall muss der Spielzeughändler keine Gewerbesteuer und auch keine Einkommensteuer zahlen. Die Umsatzsteuer aber ist davon unabhängig und er wird dennoch Umsatzsteuer zahlen müssen oder eine Erstattung bekommen. Das ist aber für den BTC und die Umsatzsteuerfrage völlig irrelevant und wurde von SPBA nur aufgeführt um Leute zu verunsichern und den Sachverhalt etwas komplexer erscheinen zu lassen.

Um eines vorwegzunehmen: Internetforen sind im Zweifel wirklich nicht der richtige Anlaufpunkt. Andererseits können Internetforen aber auch sehr gut als Werbemedien genutzt werden ;)

Dass die Bundesregierung einen anderen Standpunkt vertreten würde, als der EuGH ist nicht richtig. Ganz im Gegenteil hat die Bundesregierung die Sichtweise des EuGH bereits bestätigt. Es bleibt der Bundesregierung auch nichts anderes übrig, da es sich hier um die Auslegung einer europarechtlichen Regelung handelt, die für alle Mitgliedsstaaten bindend ist. Einfach formuliert: Selbst wenn es in Deutschland ein anders lautendes Gesetz gäbe (was es nicht gibt), wäre dieses deutsche Gesetz nicht zu beachten, es wäre nichtig, weil es gegen Europarecht verstößt.  

Auch gibt es seitens der Bundesregierung keinerlei bekannte Anstrengungen einen erneuten "deutschen Prozess vor dem EuGH" zu führen. Dieses Unterfangen wäre auch sinnlos, weil es hier eben eine EuGH Entscheidung hierzu bereits gibt. Das EuGH ist das höchste Gericht Europas. Die Entscheidung ist also gefallen.

Und auch die Begründung, "da die Bundesregierung nicht Prozessbeteiligte war", ist nicht zielführend. Denn es gibt vor dem EuGH keinen Prozess mit Prozessbeteiligten wie im nationalen Recht. Obwohl die Entscheidungen des EuGH als Beschlüsse und Urteile bezeichnet werden, urteilt der EuGH nicht über einen Sachverhalt.

Die Aufgabe des EuGH liegt lediglich darin, festzustellen, ob eine europarechtliche Vorschrift gültig ist und wie diese auszulegen ist. Gleichzeitig kann der EuGH überprüfen, ob ein nationales Gesetz oder das Handeln einer Behörde mit Europarecht im Einklag steht. Dies passiert im Wege der Vorabentscheidung. Und genau dies ist im vorliegendem Fall auch passiert.

Ein nationales Gericht musste sich bei einem Prozess mit der EU-Mehrwertsteuerrichtline beschäftigen. Es ging um den Bitcoin. Hier hat das nationale Gericht die Möglichkeit genutzt, den EuGH im Wege der Vorabentscheidung um Auslegung, sprich um Rat zu fragen. Der EuGH hat dann eine Auslegung der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie vorgenommen, mit dem Ergebnis: BTC ist von der Umsatzsteuer befreit. Der EuGH hat sich hier mit der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie befasst und nicht mit dem Sachverhalt der Prozessbeteiligten.

Die EU-Mehrwertsteuerrichtlinie kann man vereinfacht als eine einheitliche Zusammenfassung aller Mehrwertsteuerregelungen der einzelnen EU-Länder beschreiben. Ziel ist, eine einheitliche Vorgehensweise in der gesamten EU zu erreichen.

Rechtlich bedeutend: Alle Mitgliedstaaten haben an der Erstellung dieser EU-Mehrwertsteuerrichtline mitgewirkt, sie waren also alle an diesem Prozess beteiligt. Und diese EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ist für alle EU-Länder bindend, also natürlich auch für alle Finanzämter bindend.

Einfach formuliert: das höchste Gericht Europas hat sich ein für alle EU-Länder bindendes Gesetz angeschaut und gesagt, dass der BTC und damit auch alle anderen Kryptowährungen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Ich bleibe dabei: Niemand wird für Coins Umsatzsteuer zahlen müssen. Und die Bundesregierung hat dies auch schon bestätigt.

      

Richtig so. Auch wenn der ein oder andere Steuerberater das vielleicht gerne anders hätte: Coins unterliegen nicht der Unsatzsteuer weil i) der Veräußerer kein Gewerbetreibender / Unternehmer ist oder weil ii) der Umsatz von Coins nach EuGH umsatzsteuerbefreit ist oder weil iii) i) und ii) zutrifft: http://www.dasinvestment.com/kpmg-steuerexperte-andreas-patzner-so-gehoeren-ethereum-ripple-und-bitcoin-in-die-steuerklaerung/?page=1

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Am 16.2.2018 um 14:27 schrieb freemount:

Müssen sie nicht.. könnnen sich ja auf die Klage erst mal einlassen und das ganze hinauszögern.

Probierspielchen machen vllt. große Konzerne, die den gegenüber handlungsunfähig ju­di­zie­ren können, indem sie es jahrelang hinausziehen, und dem gegenüber das Geld vorher ausgeht..
Staatliche Behörden bekommen das schnell Gegenwind wenn sie mit Probierspielchen Steuergelder verschwenden. 

 

Am 16.2.2018 um 15:39 schrieb freemount:

Denkst Du nicht, es könnte beim Verkauf von Bitcoins einen Unterschied machen, weil der Miner die Bitcoins ja selbst herstellt?

[...]

Hast Du dafür eine Begründung

Begründung ist hier ..."mangels identifizierbarem Leistungsempfänger

Abgesehen davon, ein Miner "stellt" kein Bitcoins her, die Menge ist laut Protokoll festgelegt. Ein Miner bekommt Bitcoins als Belohnung.

Bearbeitet von c0in
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vor 4 Minuten schrieb c0in:

Staatliche Behörden bekommen das schnell Gegenwind wenn sie mit Probierspielchen Steuergelder.

Deswegen ziehen also FAs oder deren übergeordnete Behörden nicht vor Gericht? Geht ja schließlich um hohe, potentielle Einnahmen.

vor 5 Minuten schrieb c0in:

Abgesehen davon ein Miner "stellt" kein Bitcoins her, die Menge laut Protokoll festgelegt. Ein Miner bekommt Bitcoins als Belohnung.

Haste natürlich Recht, "herstellen" im Sinne des Volksmundes. Danke für die Wortklauberei.

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vor 29 Minuten schrieb freemount:

Danke für die Wortklauberei.

:angry: Wortklauberei? Formuliere deine Fragen vllt. präziser, mein lieber.;)

Im Rechtssystem geht es immer um das genaue Wort. Ich beantworte Fragen nach den Wörtern die verwendet werden, ...da ich leider nicht Hellsehen kann, wenn jemand falsche Wörter benutzt.

Zitat

Deswegen ziehen also FAs oder deren übergeordnete Behörden nicht vor Gericht? Geht ja schließlich um hohe, potentielle Einnahmen.

Ja, wenn etwas aussichtslos ist. Frag eine guten Rechtsanwalt, der erklärt es dir. Meine "Meinung" die ich hier verbreite habe ich von solchen.
 

Bearbeitet von c0in
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vor 4 Minuten schrieb freemount:

Wobei das genaue Wort bei der Frage ja überhaupt nicht der springende Punkt war,  denn meine Frage bezog sich auf "Miner" und nicht "herstellen".

...und ich habe dir mit einem Link und einer Berichtigung geantwortet, habe also beides abgedeckt.
Weitere Fragen?

Wenn es dir nur um den "längeren" geht, kannst ihn behalten. Ich bin raus. Gruß!

Bearbeitet von c0in
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Am 8.2.2018 um 02:11 schrieb c0in:

Hier hat ein Steuerberater auch dazu gepostet, habe den Post hier reinkopiert. Der Verfasser erlaubt es: "(ihr dürft diesen Post gerne im Netz verbreiten)"

Dieser Steuerberater hat nun erneut gepostet
https://bitcointalk.org/index.php?topic=1976285.msg30396072#msg30396072
 

Zitat

https://bitcoinblog.de/2018/02/14/wie-der-bescheid-eines-bonner-finanzamtes-fuer-entsetzen-in-der-bitcoin-branche-sorgt/comment-page-1/#comment-48725

9. Leider hatte das Finanzamt keine Kenntnis von der Bundes-Drucksache 19/370 vom 5.1.2018, die eine Fragestunde der Abgeordneten am 29.12.2017 veröffentlicht. Dort antwortet Herr Dr. Meister einer Abgeordneten der Grünen auf die Frage zur Umsatzbesteuerung, dass der Handel mit Bitcoins in Anwendung des EuGH Urteilsm steuerfrei ist.

Damit hat das Bundesfinanzministerium seine Meinung revidiert und das EuGH Urteil anerkannt.

Bundes-Drucksache 19/370 http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/003/1900370.pdf

 

Zitat

 

Bearbeitet von c0in
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Gut, diese PDF und die damit verbundenen Aussagen von Herrn. Dr. Meister kennen wir ja alle bereits auswändig, wird ja schließlich mind. 1x pro Seite gepostet.

Interessant wäre eine Neuigkeit zum Prüfungsfall des FA Bonn. Der Betroffene wird ja vermutlich Widerspruch bezüglich des Bescheids eingelegt haben, aber wie geht der Fall weiter, wie reagiert das FA Bonn usw. Weiß jemand, wie lange sowas in der Regel dauert und besteht überhaupt eine Chance, dass solche Informationen aus verlässlicher Quelle nach außen dringen?

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vor 3 Stunden schrieb freemount:

Gut, diese PDF und die damit verbundenen Aussagen von Herrn. Dr. Meister kennen wir ja alle bereits auswändig, wird ja schließlich mind. 1x pro Seite gepostet.

Wenn es dir entgangen ist, es geht eigentlich um die anderen 3 Links.
Das PDF habe ich zwecks Vollständigkeit gepostet, weil ich der Meinung bin, zugehörige Infos in unmittelbarer nähe zu haben.
Ich hoffe andere stören sich jetzt nicht so daran, und nehmen die Inhalte mit, die sich noch so in dem Post verbergen. 
 

Bearbeitet von c0in
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