_Markus_ Posted February 8, 2018 Share Posted February 8, 2018 Was für Möglichkeiten hat man, wenn man im Express-Handel ein Kauf-Angebot mit Zahlendreher eingestellt hat, das dann natürlich sofort angenommen wurde? Heute gekauft 1 BTC statt 6.900 um 9.600 Erster Schritt: Support anschreiben, Fall schildern, worauf bitcoin.de für diesen Trade die Kommunikation wieder öffnet. Jetzt kann man dem Verkäufer den Fall schildern, und ihn bitten, entweder rückabzuwickeln, oder die Differenz (nach Abzug etwaiger Spesen seinerseits) zurück zu überweisen. Wenn der Verkäufer darauf nicht einsteigt, was hat man dann für Möglichkeiten? Ich habe da sowas im Hinterkopf wie "Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum" Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted February 8, 2018 Share Posted February 8, 2018 Ach Du warst das? Ich hab das gesehen und leider war ich zu langsam ... Such Dir entsprechende Urteile aus dem Internet heraus und schreib den Kaeufer an. Verweise auf die Urteile und frag ihn ob er die Rueckabwicklung unkompliziert oder ueber den Rechtsweg durchfuehren moechte. .... wenn er nicht reagiert, dann geh zum Anwalt, er wird die Anschrift des Kauefers erhalten. Dann schreibst Du dem Kaeufer, das Du einen Anwalt eingeschaltet hast, schreibst ihm seine eigenen Daten und die naechsten Schritte: - anwaltliche Pruefung auf Einfrieren Bitcoin.de-Account - anwaltliche Pruefung auf Einfrieren des Fidor-Kontos Kommt weiter nix, dann machste halt weiter. ... falls der Kaeufer nun einlenkt, dann kannste immernoch ueberlegen was Du machst nd in die Verhandlung einsteigen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Serpens66 Posted February 8, 2018 Share Posted February 8, 2018 (edited) ja richtig, zuerst den Handelspartner anschreiben. Hatte diesen Fall schon öfter und einer kam mir auch gleich mit diversen Urteilen und "ungültig wegen Irrtum" Ich bin aber immer bereit offensichtliche Preisfehler auszugleichen, solange ich selbst dabei keinen Verlust mache. Falls der Handelspartner nicht darauf eingehen will... halte ich persönlich es aber für falsch diesen dann zu verklagen oder was auch immer. Schließlich ist das dein Fehler und wäre dir das auf Kraken.com oder jeder anderen Börse passiert, dann hättest du auch 0 Chance dein Geld/Coins wiederzubekommen. Warum sollte das also auf bitcoin.de anders sein. Edited February 8, 2018 by Serpens66 1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jokin Posted February 8, 2018 Share Posted February 8, 2018 vor 2 Stunden schrieb Serpens66: Schließlich ist das dein Fehler und wäre dir das auf Kraken.com oder jeder anderen Börse passiert, dann hättest du auch 0 Chance dein Geld/Coins wiederzubekommen. Warum sollte das also auf bitcoin.de anders sein. Bei kraken haette er aber dennoch nur zum Marktpreis verkauft. vor 2 Stunden schrieb Serpens66: halte ich persönlich es aber für falsch diesen dann zu verklagen oder was auch immer. Ich ebenfalls - bei knapp 3.000 Euro ist das aber schon bitter. vor 2 Stunden schrieb Serpens66: Ich bin aber immer bereit offensichtliche Preisfehler auszugleichen, solange ich selbst dabei keinen Verlust mache. Hab ich auch schon gemacht. :-) Link to comment Share on other sites More sharing options...
_Markus_ Posted February 8, 2018 Author Share Posted February 8, 2018 vielen Dank für eure Tipps / Gedanken zu diesem Thema, der Verkäufer war sehr entgegenkommend, und hat die Differenz abzüglich seiner Kosten (für die automatisch geschlossene Gegenposition) bereits zurücküberwiesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Serpens66 Posted February 8, 2018 Share Posted February 8, 2018 vor einer Stunde schrieb Jokin: Bei kraken haette er aber dennoch nur zum Marktpreis verkauft. stimmt, ich hatte die berühmten "Fat-Finger" peaks in charts vor augen, doch die treten ja nur bei großen Volumina auf. Link to comment Share on other sites More sharing options...
kellop Posted February 9, 2018 Share Posted February 9, 2018 (edited) Da hast Du ja echt Glück gehabt, dass der Verkäufer so kulant war. Ich habe leider extrem schlechte Erfahrungen gemacht und kann nur davon abraten, in einem solchen Fall den Rechtsweg zu beschreiten. Mein Anwalt wollte damals eine Anfechtung des Kaufvertrages aufgrund eines Erklärungsirrtums (Vertipper) nach § 119 Abs. 1 Var. 2 BGB geltend machen. Die Gegenseite hat jedoch argumentiert, dass ich schon so viele Trades getätigt habe (die Anzahl kann der Handelspartner bei bitcoin.de ja sehen!), dass mir auch ein Verschulden für den Fehler zurechenbar ist. Außerdem könne man vor dem Einstellen des Angebots ja den Preis nochmal überprüfen und aufgrund der hohen Volatilität von Kryptowährungen müsse das besondere Vertrauen des Handelspartners in die Durchführung des Trades geschützt werden (Verkehrsfähigkeit). Der Richter ist am Ende dieser Argumentation gefolgt, ich bin auf dem Schaden sitzengeblieben und musste darüber hinaus noch die Kosten der Gegenseite tragen. Ergo: am Ende gewinnen immer die Anwälte Edited February 9, 2018 by kellop 2 Link to comment Share on other sites More sharing options...
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