CheesyCoin Geschrieben 16. Februar 2018 Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 (bearbeitet) Guten Tag, ich habe eine kurze Frage zur Besteuerung von Kryptowährungsgeschäften auf Basis privater Veräußerungsgeschäfte: Es wird immer beschrieben, dass Veräußerungsgewinne über der Freigrenze (nicht Freibetrag) 600€ danach komplett mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden. Wenn ich nun aber kein sonstiges Einkommen habe läge mein persönlicher Steuersatz bis zum Grundfreibetrag von aktuell 9000€ steuerfrei bei 0%. Werden die Veräußerungsgewinne hier also einfach als Einkommen verrechnet, was die zusätzliche Anwendung des Grundfreibetrages zur Folge hätte? Viele Grüße und Danke im Voraus CheesyCoin Bearbeitet 16. Februar 2018 von CheesyCoin Satzteil vergessen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CBHobs Geschrieben 16. Februar 2018 Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 vor 6 Minuten schrieb CheesyCoin: Es wird immer beschrieben, dass Veräußerungsgewinne über der Freigrenze (nicht Freibetrag) 600€ danach komplett mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden. Lies mal diesen Link:http://www.finanztip.de/private-veraeusserungsgeschaefte-estg/ vor 11 Minuten schrieb CheesyCoin: Werden die Veräußerungsgewinne hier also einfach als Einkommen verrechnet, was die zusätzliche Anwendung des Grundfreibetrages zur Folge hätte? Veräußerungsgewinne sind Einkommen, keine Kapitalerträge. Wenn du das meinst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CheesyCoin Geschrieben 16. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 (bearbeitet) Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung! Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt, pardon: Ich meinte im Endeffekt den finalen Gewinn nach Verrechnung aller Umkosten (z.B. Gebühren) und Veräußerungsverluste innerhalb eines Jahres. Also ich bin jetzt sozusagen soweit, dass ich den Betrag, der wegen seiner Höhe von über 600€ zu versteuern wäre, kenne. Sagen wir mal 1000€. Angenommen, ich hätte kein sonstiges Einkommen stellt sich mir dann die Frage, ob dann der Freibetrag von 9000€ im Rahmen von §32a EStG (vgl. Gesetzestext) greift, ich also im Rahmen der dort beschriebenen Formeln keine Einkommenssteuer zahlen müsste, denn mein persönlicher Einkommenssteuersatz wäre ja dann 0% wegen des Freibetrags. Bearbeitet 16. Februar 2018 von CheesyCoin Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cratter13 Geschrieben 16. Februar 2018 Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 vor 17 Minuten schrieb CheesyCoin: Erstmal danke für die schnelle Rückmeldung! Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt, pardon: Ich meinte im Endeffekt den finalen Gewinn nach Verrechnung aller Umkosten (z.B. Gebühren) und Veräußerungsverluste innerhalb eines Jahres. Also ich bin jetzt sozusagen soweit, dass ich den Betrag, der wegen seiner Höhe von über 600€ zu versteuern wäre, kenne. Sagen wir mal 1000€. Angenommen, ich hätte kein sonstiges Einkommen stellt sich mir dann die Frage, ob dann der Freibetrag von 9000€ im Rahmen von §32a EStG (vgl. Gesetzestext) greift, ich also im Rahmen der dort beschriebenen Formeln keine Einkommenssteuer zahlen müsste, denn mein persönlicher Einkommenssteuersatz wäre ja dann 0% wegen des Freibetrags. D.h. abseits vom Gewinn aus dem §23 EStG hättest du keine weiteren Einkünfte, die dich summiert über den Grundfreibetrag bringen würden? Wenn ja, dann zahlts du darauf auch keine Steuern. Sobald die Gewinne aus dem 23er EStG über der Freigrenze von 600€ liegen, werden diese ganz normal in die Ermittlung des Einkommens mit einbezogen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CheesyCoin Geschrieben 16. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 vor 5 Minuten schrieb Cratter13: D.h. abseits vom Gewinn aus dem §23 EStG hättest du keine weiteren Einkünfte, die dich summiert über den Grundfreibetrag bringen würden? Genau diesen Fall meinte ich! vor 5 Minuten schrieb Cratter13: Wenn ja, dann zahlts du darauf auch keine Steuern. Vielen Dank! Das beantwortet exakt meine Frage . 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cratter13 Geschrieben 16. Februar 2018 Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 @CheesyCoin Gerne doch! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 16. Februar 2018 Teilen Geschrieben 16. Februar 2018 vor 2 Stunden schrieb CheesyCoin: Es wird immer beschrieben, dass Veräußerungsgewinne über der Freigrenze (nicht Freibetrag) 600€ danach komplett mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz verrechnet werden. Wenn ich nun aber kein sonstiges Einkommen habe läge mein persönlicher Steuersatz bis zum Grundfreibetrag von aktuell 9000€ steuerfrei bei 0%. Korrekt. Allerdings musst Du zwingend eine Steuererklärung angeben und Deine Kryptogewinne in der Anlage SO ausweisen. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
CheesyCoin Geschrieben 17. Februar 2018 Autor Teilen Geschrieben 17. Februar 2018 vor 12 Stunden schrieb Jokin: Allerdings musst Du zwingend eine Steuererklärung angeben und Deine Kryptogewinne in der Anlage SO ausweisen. Das hatte ich auch vor, aber danke für den expliziten Hinweis! Ich wollte sowieso noch zu meinem FA um neben der Sicherheit zur Verrechnung als privates Veräußerungsgeschäft (insbesondere bzgl. Token, ICOs) die Frage nach der Gewerblichkeit zu stellen, weil ich regelmäßig Kryptowährungen umschichte. Ich bin zwar kein Trader, aber mit einer Order hat man leicht 5 Einzeltransaktionen, ganz zu schweigen von dem Umstand, dass man oft erstmal Bitcoin zum Handel bestimmter Währungen bzw. Token kaufen muss... Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daedalus Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 Am 16.2.2018 um 22:20 schrieb Jokin: Korrekt. Allerdings musst Du zwingend eine Steuererklärung angeben und Deine Kryptogewinne in der Anlage SO ausweisen. Sorry, dass ich so ein altes Thema hervorhole. Mich würde interessieren, warum du eine Steuererklärung für zwingend hältst, auch wenn man unter dem Grundfreibetrag bleibt? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 vor 45 Minuten schrieb Daedalus: Mich würde interessieren, warum du eine Steuererklärung für zwingend hältst, auch wenn man unter dem Grundfreibetrag bleibt? Deshalb: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html (Einkünfte >410 Euro) 1 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daedalus Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 vor 23 Minuten schrieb Jokin: Deshalb: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html (Einkünfte >410 Euro) Im vorliegenden Fall ist das einzige Einkommen ja die Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen. Warum siehst du darin eine nichtselbstständige Arbeit? 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 vor 54 Minuten schrieb Daedalus: Im vorliegenden Fall ist das einzige Einkommen ja die Veräußerungsgewinne von Kryptowährungen. Warum siehst du darin eine nichtselbstständige Arbeit? Ja, stimmt. Dann hab ich mich geirrt. 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fox42 Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 Die ganzen Steuertipp-Seiten sagen, dass man als z.B. Freiberufler keine braucht, sofern der Freibetrag nicht überschritten wird. Aber einen Verweis auf den § finde ich nie Nur immer den auf den 46er für nichtselbstständige Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Daedalus Geschrieben 28. Januar 2022 Teilen Geschrieben 28. Januar 2022 (bearbeitet) vor 14 Minuten schrieb Jokin: Ja, stimmt. Dann hab ich mich geirrt. Alles klar. Dann ist es ja zum Glück doch nicht so kompliziert wie befürchtet. 🙂 Bearbeitet 28. Januar 2022 von Daedalus 1 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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