lotstep Geschrieben 27. Februar 2018 Teilen Geschrieben 27. Februar 2018 Das Jahr 2017 war ausgesprochen gut und es wurden gute Gewinne mit Cryptos gemacht, die bei Realisierung in 2017 zu versteuern sind. 2018 begann mit einem starken Kursrückgang, so dass hier Verluste entstanden. Das Jahr ist noch lang und daher ist die Hoffnung, dass diese Verluste noch wett gemacht werden können. Sollte dies nicht gelingen, so möchte ich die Gewinne 2017 und die Verluste 2018 für die Steuer 2017 durch einen „VerlustRücktrag“ in 2017 vermindern. Das Lohnsteuerprogramm lässt dies zu (ich gehe also davon aus, dass das generell OK ist), im beschreibenden Text heißt es aber: „Geben Sie an, in welcher Höhe der Veräußerungsverlust des Jahres 2018 in das Jahr 2017 zurückgetragen werden soll. Der Verlust muss vom Finanzamt festgestellt worden sein.“ Der Verlust muss vom Finanzamt festgestellt worden sein ! Was bedeutet das und wie ist vorzugehen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitMat Geschrieben 2. März 2018 Teilen Geschrieben 2. März 2018 (bearbeitet) Spannende Frage wie das genau funktioniert. Ich hab zunächst mal dies hier gefunden: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/fag/2017/2555/wie_funktionieren_der_verlustabzug_verlustruecktrag_und_verlustvortrag daraus lese ich auch ,dass es wirklich gehen kann. Bisher dachte ich immer, das wird nur im gleichen Jahr gehen oder per Vortrag ins nächste. Bleibt nach dem Verlustausgleich ein Verlust übrig, kann dieser nach Wahl in das Vorjahr zurückgetragen oder in das Folgejahr vorgetragen werden und auch hier nur mit gleichartigen Gewinnen verrechnet werden (nur horizontaler Verlustabzug). Dabei gelten für jede einzelne Untereinkunftsart die gleichen Regeln und die Abzugsbeschränkungen wie oben beschrieben. Weiss jemand hier genaueres? @Jokin evt? Auch wenn Du nur Gewinne machst Bearbeitet 2. März 2018 von BitMat Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 3. März 2018 Teilen Geschrieben 3. März 2018 vor 54 Minuten schrieb BitMat: Weiss jemand hier genaueres? Schau mal in die Anlage SO ganz unten ;-) ... und stimmt schon, ich brauch nix mit Vor- oder Rücktrag :-D Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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