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Umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sog. virtuellen Währungen


wildzero

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Folgende E-Mail des Bundesministerium der Finanzen geht gerade herum:

https://de.scribd.com/document/372651554/2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen#from_embed

Das bezieht sich nur auf die Umsatzsteuerliche Behandlung? Es ändert sich aber nichts an der Tatsache, dass es sich bei jeder Zahlung mit Krypto (ich Zahle meinen Kaffee mit 0,0345 $KrptoXY über meine mobile Wallet) um ein steuerlich relevanten Vorgang als "privates Veräußerungsgeschäft" geht, oder?

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aktuell gibts auch stress für "bitcoin.de" selbst. Siehe Punkt c) auf Seite 3 in diesem Brief.
bitcoin.de klagt aber natürlich dagegen und gewinnt hoffentlich (mit Begründung dass es eben keine rein EDV-technische Schnittstelle ist), sonst müssten sie die Gebühren noch weiter erhöhen (um 19%, also von 1% auf 1,19%)

Bearbeitet von Serpens66
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