wildzero Geschrieben 1. März 2018 Teilen Geschrieben 1. März 2018 Folgende E-Mail des Bundesministerium der Finanzen geht gerade herum: https://de.scribd.com/document/372651554/2018-02-27-Umsatzsteuerliche-Behandlung-Von-Bitcoin-Und-Anderen-Sog-Virtuellen-Waehrungen#from_embed Das bezieht sich nur auf die Umsatzsteuerliche Behandlung? Es ändert sich aber nichts an der Tatsache, dass es sich bei jeder Zahlung mit Krypto (ich Zahle meinen Kaffee mit 0,0345 $KrptoXY über meine mobile Wallet) um ein steuerlich relevanten Vorgang als "privates Veräußerungsgeschäft" geht, oder? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BitMat Geschrieben 2. März 2018 Teilen Geschrieben 2. März 2018 Ja, der Wert des Kaffees in Fiat müsste dann der "Trade" sein nur ohne den Umweg über Fiat selbst. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Serpens66 Geschrieben 2. März 2018 Teilen Geschrieben 2. März 2018 (bearbeitet) aktuell gibts auch stress für "bitcoin.de" selbst. Siehe Punkt c) auf Seite 3 in diesem Brief. bitcoin.de klagt aber natürlich dagegen und gewinnt hoffentlich (mit Begründung dass es eben keine rein EDV-technische Schnittstelle ist), sonst müssten sie die Gebühren noch weiter erhöhen (um 19%, also von 1% auf 1,19%) Bearbeitet 2. März 2018 von Serpens66 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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