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Lending-Steuerfragen


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"Sobald du Zinsen durch Lending oder sowas auf deine Coins erhalten hast musst du FIFO anwenden."

Das war ein Satz von TopsyCrett in meinen Suchergebnissen, den ich leider nicht ordentlich hierhinein zitiert bekommen habe. Link: https://coinforum.de/topic/9025-gewinne-versteuern/?page=3&tab=comments#comment-184057
Dazu habe ich ein paar Fragen: 
 
1.) Es heißt immer, dass die Haltefrist für die Steuerfreiheit von einem Jahr auf zehn Jahre steigt. Das bezieht sich auf die zugrundeliegende Menge der Coins ursprünglich, korrekt?
2.) Das hieße ja auch, dass diese zugrundeliegende Menge steuerfrei aufgrund des Zinseszinseffektes quasi täglich steigt, wenn auch nur alle zehn Jahre plus jeweils 1 Tag, ebenso korrekt?
3.) Die Steuern dafür mache ich dann nicht in der Anlage SO, sondern in der Anlage KAP (25%) geltend, auch korrekt?
4.) Damit müsste ich ja dann nur noch 25 % Steuern dafür zahlen statt meines persönlichen Einkommenssteuersatzes? (Ja, mir ist bewusst, dass die neue Groko das anders handhaben will, aber noch ist es nicht soweit... *smirk*)
5.) Gibt es bei den ausländischen Börsen (in dem Fall Bitfinex) eine Möglichkeit, meinen Freistellungsauftrag für die KAP dorthin zu übertragen?
6.) Wieso muss ich nun auf einmal FIFO anwenden, und was mache ich, wenn ich sowohl trade als auch verleihe? FIFO? LIFO? Auswandern? ;)
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ich hab zwar keine verlässlichen Aussagen dazu (die auch nur ein Gericht geben könnte), aber ich würde mal sagen:

1) Das wird behauptet, muss aber nicht so sein. Es gibt Steuerberater, die sich sicher sind, dass diese 10 Jahres Regelung nicht bei Cryptos anwendbar ist. Ich selbst würde weiterhin mit 1 Jahr rechnen, wenn das Finanzamt das anders sieht, soll es mir bescheid geben.
2) Ganz sicher bin ich mir nicht, aber: Die Coins die du als Zinsen bekommst, werden mit 25% versteuert zum Kurs der bei Gutschrift der Coins gegolten hat. Diesen Kurswert würde ich dann auch als "Anschaffungswert" sehen und forthin werden sie dann wie ganz normal gekaufte BTC behandelt, auch nur mit 1 Jahr haltefrist, außer du verleihst sie direkt wieder, dann 10 jahre (außer siehe 1.).
3) Die Steuern auf die Zinsen ja.
4) Nein, K.ertragssteuer auf die Zinsen, aber weiterhin Einkommenststeuer bei Gewinnen aus privanten Veräußerungsgeschäften. Bekommst du also 0.1BTC zum Kurs von 1000€/BTC als Zinsen gutgeschrieben, musst du auf die 100€ 25% zahlen. Behälst du den Coin dann ein paar Tage und verkaufst ihn für 125€, dann hast du 25€ Gewinn auf die dann Einkommenssteuer anfallen.
5) Soweit ich weiß ist so eine Freistellung nur wichtig, wenn die Einrichtung (Bank/Börse) die Steuern automatisch abführt. Doch eine Bitcoinbörse wird sowas niemals tun, auch nicht auf Zinsgewinne.
6) Ich bin mir sicher mit FIFO/LIFO hat das Verleihen nichts zu tun.

Grob ist das obige vermutlich richtig.
Allerdings klingt es unplausibel auf Zinsen die in BTC anfallen, Steuern zu zahlen, auch wenn diese vllt mit Verlust verkauft werden, da du diesen Verlust vermutlich nicht mit den K.ertragssteuern Steuern verrechnen kannst.

Bearbeitet von Serpens66
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