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Gewinn 2017, Verlust 2018 - wie versteuern?


samhayne

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich glaube, der Titel sagt schon, worum es geht. :)

Während es im Dezember 2017 ja ziemlich gut lief, sah 2018 bisher ziemlich finster aus und so gut wie alle Gewinne sind bei mir wieder futsch.

Die Gewinne hab ich nach einem kurzfristigen Panikverkauf 2017 auch schon realisiert. Haltefrist < 12 Monate.

 

Kann ich Gewinn und Verlust aus unterschiedlichen Steuerjahren gegenrechnen? Ich hoffe doch.

(Gewinnvortrag?)

 

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Hallo samhayne,

§23 EStG erlaubt bei privaten Veräußerungsgeschäften die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus dem Vorjahr und den Folgejahren. Wie das allerdings in der Praxis abläuft, kann ich nicht sagen, weil ich auch erst seit 2017 dabei bin. Ich vermute, dass du für 2017 deinen Gewinn in der Steuererklärung angibst und zahlst, 2018 dann den Verlust angibst und mit dem Bescheid 2018 dann eine entsprechende Erstattung der gezahlten Steuern auf den Gewinn aus 2017 erfolgt.

Kann das jemand der Erfahreneren hier bestätigen/korrigieren? Würde mich auch interessieren, wie der genaue Ablauf ist :-)

Bearbeitet von jscr
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Am 3/10/2018 um 05:27 schrieb FrankDrebin:

Ich hab mal den Tip bekommen das man sich cryptogewinne auf ein Online casino überweisen soll. Dann mal ne woche oder nen Monat etwas spielen wie man will, und sich das Geld dann vom online casino aufs konto auszahlen lassen.

Denn bei Glücksspiel ist es anders mit der Steuer, bzw. gibts ja noch gar keine oder ?

Wenn Du einen Gewinn von 2 BTC auf ein Onlinecasino transferierst und nach einem Verlust von 0,8 BTC 1,2 BTC wieder zurueck transferierst, hast Du immernoch die 2 BTC aus Kursgewinnen zu versteuern.

=> also eine ziemlich dumme Idee, denn Kursgewinne werden nicht einfach so zu Gluecksspielgewinnen.

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vor 4 Stunden schrieb FrankDrebin:

da ist nix mit zurücktransferieren. Die Endstation ist das Online Casino mit dem Betrag in EUR oder USD.  Von dem aus gehts direkt aufs Bankkonto oder Mastercard.

Warum sollte man da was von 2 BTC versteuern  ?  BTC kommen hier gar nicht ins spiel . Wollt ihr das nicht raffen oder ist die deutsche Schulsystem daran schuld ?

Ich weiß, dass Cryptogewinne ermittelt werden, wenn ich einen Coin "veräußere". Und das tu ich indem ich ihn in einen anderen Coin (ETH, XRP, EUR, USD, USDT, Casinochips) tausche.

Ob dies in einem Onlinecasino geschieht oder bei bitcoin.de, ist für die Steuerrelevanz vollkommen unerheblich, da es sich in jedem Fall um eine Veräußerung handelt. Es wird alles gleich behandelt.

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vor 27 Minuten schrieb Tomki:

Hallo

Könnte mir bitte einer sagen Woher ich eine Bescheinigung für den Steuerberater bekomme. Für das Jahr 2017 ??

Die erstellst Du Dir selber ueber cointracking.info

Dort importierst Du all Deine Trades von 2017 aller Boersen und Wallets und sonstige Transaktionen, die Du vorgenommen hast.

Dann klickst Du auf "Steuer-Report" und hast damit alles was Du brauchst.

(stark vereinfacht dargestellte Vorgehensweise - so einfach wie bei Banken wird es erst in einigen Jahren, wenn da mal ein Automatismus rein kommt, aber fuer uns und Dich als Pioniere im neuland heisst es viel Handarbeit)

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  • 9 Monate später...

Noch eine Frage...

Muss ich für einen Verlustrücktrag 2018->2017 diesen Verlust erst realisieren?

D.h. die Coins noch vor Jahresende kurz verkaufen (und als alter Hodler gleich wieder zurückkaufen)?

 

(Meine Steuern für meine realisierten Gewinne 2017 hab ich bezahlt)

Bearbeitet von samhayne
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  • 3 Wochen später...

Moin moin, ich bin erst wenige Monate dabei. Habe letztes Jahr bisschen was an ETH angesammelt und diese Woche für 1500€ wieder verkauft. Gilt dann immer noch das FIFO-Prinzip mit den Käufen aus 2018 oder ist das nun reiner 'Gewinn' für 2019 und muss voll versteuert werden?

Ich bin da ein wenig verunsichert und hab Sorge einen teuren Fehler mit dem Verkauf gemacht zu haben 

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  • 5 Monate später...

Puh. Es ist jetzt soweit und ich sitze an der Steuer.

2017 Gewinne, 2018 Verluste.
Die Gewinne für 2017 hab ich brav versteuert und möchte die Verluste von 2018 nun mit den Gewinnen von 2017 für eine Rückerstattung ausgleichen.

Was ich jetzt gemacht habe: 

Unter Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter Gesamtkosten und Erlös eingetragen (zumindest das, was mir Cointracking ausgab) wodurch implizit der Verlust ausgerechnet wurde. (Benutze die WISO Steuersoftware)

Der Gesamterstattungsbetrag, der von WISO ausgerechnet wird, hat sich aber - wie erwartet - nicht verändert.
Drum denke ich, dass das so noch nicht ganz richtig ist und ich noch irgendwas angeben muss, dass es mit den Gewinnen von 2017 verrechnet wird.

Ist damit schon jemand durch und kann mir weiterhelfen? 

Bearbeitet von samhayne
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Ähnliches hab ich auch schon gefunden - also... einfach weiter gar nichts machen und das FA verechnet das alles automatisch?

Bin nun auch wieder auf den Verlustvortrag / Verlustrücktrag gestoßen:

https://www.bilder-upload.eu/upload/7270ba-1562752022.jpg (Bild aus der Steuersoftware)

Nach etwas Recherche klingt das für mich jetzt in einem Beispiel so:

2017: 1.000€ Gewinn
2018: 1.500€ Verlust
Bedeutet für die Steuer: Ich trage
a) einen Verlustrücktrag von 1.000€ ein, um die Steuer der Vergangenheit zu schmälern und [edit: etwas falsch. siehe unten]
b) einen Verlustvortrag von 500€ um die Steuer des nächsten Jahres zu schmälern. [edit: falsch. siehe unten]
c) Den Gesamtverlust für 2018 (1.500€) trage ich unter "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter" ein.

Hab das auch mal testweise versucht, aber... die Rückerstattungsberechnung von WISO hat sich trotzdem nicht geändert. *seufz*

Bearbeitet von samhayne
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Hi samhayne,

in WISO wird es meist recht gut erklärt. Um welche summen geht es bei Dir. Ich nehme an das wie bei den positiven Erträgen eine Freigrenze von 600 Euro steht, wird es wohl umgekehrt ähnlich sein. In 2017 wirst du diese Freigrenze auch berücksichtigt bekommen haben.

Meld dich wenn es so ist, auch wenn es nicht so ist. 🙂

 

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Hallo Burkhard,

die Beträge sind jenseits der Freigrenze - keine Unsummen, sonst würd ich die Steuererklärung wohl nicht selbst machen, aber schon mehr als 600€ jeweils an Gewinn und Verlust in den beiden Jahren.

Drum hab ich im Beispiel auch die 1.000€ bzw. 1.500€ gewählt. Es spiegelt auch meine Situation wieder, wo die Verluste aus 2018 die Gewinne aus 2017 übersteigen.


edit: Ich hatte parallel auch noch im buhl Forum gefragt und dort Hilfe gefunden.
Meine Annahme im Beispiel oben ist danach falsch und man trägt neben den Verlusten (in "Private Veräußerungsgeschäfte - Andere Wirtschaftsgüter")  allenfalls noch eine Begrenzung für den Verlustrücktrag ein, falls die Verluste die Gewinne in der Vergangenheit übersteigen. Den Verlustrücktrag macht das FA wohl tatsächlich automatisch und man bekommt einen neuen Steuerbescheid fürs Vorjahr.

Details siehe hier (ab Posting #18):
https://www.buhl.de/wiso-software/forum/index.php?thread/85649-kryptowährung-verlustrücktrag-wie-korrekt-eintragen/&pageNo=1

Bearbeitet von samhayne
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