Watesmo Geschrieben 12. April 2018 Teilen Geschrieben 12. April 2018 Guten Tag liebe community ich bin hier grade aus allen Wolken gefallen. Habe vor 10 Monaten bei Anycoin Coins gekauft für circa 200 Euro. Nach einem Routine-Check hat unser System bemerkt, dass Sie fälschlicherweise zweimal den Betrag erhielten, da die Bestellung zweimal getätigt wurde. Was passiert, wenn ich die falsch gesendeten Coins nicht zurückgebe? Die doppelt gesendeten Coins waren nicht Teil der Vereinbarung, die Sie eingegangen sind, als sie die Bestellung tätigten, die Bestellung wurde auch nicht im Nachhinein geändert, noch wurden die Coins bezahlt. Daher haben Sie keine gesetzliche Grundlage, diese versehentlich gesendeten Coins nach unserer Nachricht zu behalten. Wir behalten uns das Recht vor, diese Angelegenheit an unsere Rechtsabteilung weiterzuleiten, wenn eine außergerichtliche Einigung nicht erfolgreich ist. Auf das Wallet hatten mehrere Leute zugriff. Das Geld wurde schon lange ausgegeben und ist heute das doppelte Wert 450 Euro. Zumal habe ich die Summe auch einfach nicht. Womit kann ich rechnen da ich hier ja anscheinend Verklagt werde. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jokin Geschrieben 12. April 2018 Teilen Geschrieben 12. April 2018 wenn Du doppelt so viele Coins erhalten hast wie Dir zustehen, dann bist Du in der Pflicht zu handeln. Auf welche Art und Weise besprichst Du am Besten mit Deinem Anwalt - Rechtsberatungen gibt es hier nicht in der Weise, dass Du Dich auf diese Aussagen verlassen solltest. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
c0in Geschrieben 12. April 2018 Teilen Geschrieben 12. April 2018 (bearbeitet) Hier ist etwas vergleichbares.https://www.n-tv.de/ratgeber/Wann-darf-man-das-Geld-behalten-article14526551.html Aber trotzdem mit Anwalt bereden. Bearbeitet 12. April 2018 von c0in Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Watesmo Geschrieben 12. April 2018 Autor Teilen Geschrieben 12. April 2018 Ok alles klar Danke .. ich weiß nicht wer die Coins damals versendet hat .. wie gesagt war ein Gemeinschaftskonto also von daher werde ich es auch sicher nicht zurückzahlen. Alles klar dann muss ich Morgen meinen Anwalt anrufen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
skunk Geschrieben 12. April 2018 Teilen Geschrieben 12. April 2018 vor 8 Stunden schrieb Watesmo: Gemeinschaftskonto also von daher werde ich es auch sicher nicht zurückzahlen. Gemeinschaftskonto heißt nicht automatisch, dass die Haftung aufgeteilt wird. Je nach Gesellschaftsform musst du den kompletten Betrag aus deinem Privat Kapital begleichen und darfst alles weitere intern mit deiner Gemeinschaft klären. Dein Anwalt kann dir erklären was rechtlich hinter dem Gemeinschaftskonto steckt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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